Darf der Lehrer...?

3 Antworten

Es gilt grds. die Unschuldsvermutung.
Er muss dir nachweisen können, dass du getäuscht hast.
Eine bloße Vermutung reicht nicht. Diese Note, die du für die Arbeit erhältst, ist ein Verwaltungsakt. Das heißt, du kannst dagegen Rechtsmittel einlegen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studiere Mathematik Jura

Ja, darf er. Er muss dich nicht direkt erwischen, sondern es reicht, dass er vermutet, dass du spickst.

Wenn du das tatsächlich nicht getan hast, dann suche im Nachhinein das Gespräch mit ihm.