Darf der Käufer das?
Hallo,
Folgendes Problem. Vor ca. Einem halben Jahr habe ich einen Roller an Person x verkauft. Jetzt hat diese mir geschrieben er habe sehr viele Mängel festgestellt und gehe zum Anwalt. Es gab einen Kaufvertrag, wo stand gekauft wie gesehen und nicht der eigentliche Haftungsausschluss. Aber in einem halben Jahr kann ja alles passiert sein.
4 Antworten
Da kann er gern zum Anwalt gehen. Bei Privatverkauf... und nach einem halben Jahr... Da hast du nichts zu befürchten.
Er muss beweisen, dass die Mängel bei Kauf vorlagen, außer du wärst Unternehmer und er Verbraucher im rahmen des Kaufvertrages.
Muss dies mit einem Gutachten Bewiesen werden nach so einer Zeit?
dem Schreiben würde ich ganz gelassen entgegen sehen. Hört sich eher nach Drohung an
Das Problem ist ich habe keine konkrete Forderung von dieser Person erhalten
Lasse dich nicht ins Boxhorn jagen! Wie du schon richtig erkannt hast, können in einem halben Jahr Mängel entstehen, für die du nicht mehr verantwortlich bist, weil sie nach dem Verkauf aufgetreten sind.
Ich würde die Nachricht gar nicht beantworten! Du könntest dich unbeabsichtigt und aus juristischer Unkenntnis in irgendwelche Formulierungen verstricken, die dann später bei Gericht gegen dich verwendet werden können.
Du brauchst erst zu reagieren, wenn du etwas vom Gericht bekommst.
Aus welchem Grund gilt hier nicht die gesetzliche Beweislastumkehr, nach der innerhalb der ersten zwölf Monate zugunsten des Käufers angenommen wird, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang bestand?