Darf der Käufer das?

4 Antworten

Da kann er gern zum Anwalt gehen. Bei Privatverkauf... und nach einem halben Jahr... Da hast du nichts zu befürchten.

Er muss beweisen, dass die Mängel bei Kauf vorlagen, außer du wärst Unternehmer und er Verbraucher im rahmen des Kaufvertrages.


migebuff  08.05.2023, 17:17
Er muss beweisen, dass die Mängel bei Kauf vorlagen

Aus welchem Grund gilt hier nicht die gesetzliche Beweislastumkehr, nach der innerhalb der ersten zwölf Monate zugunsten des Käufers angenommen wird, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang bestand?

Destranix  08.05.2023, 17:23
@migebuff

Die Beweislastumkehr gilt nur beim Verbrauchsgüterkauf (zwischen Unternehmer und Verbraucher).

Ni492 
Beitragsersteller
 08.05.2023, 16:54

Muss dies mit einem Gutachten Bewiesen werden nach so einer Zeit?

Destranix  08.05.2023, 16:56
@Ni492

Könnte man versuchen, ja. Dürfte anderweitig auch schwer werden.

dem Schreiben würde ich ganz gelassen entgegen sehen. Hört sich eher nach Drohung an


Ni492 
Beitragsersteller
 08.05.2023, 16:54

Das Problem ist ich habe keine konkrete Forderung von dieser Person erhalten

Lasse dich nicht ins Boxhorn jagen! Wie du schon richtig erkannt hast, können in einem halben Jahr Mängel entstehen, für die du nicht mehr verantwortlich bist, weil sie nach dem Verkauf aufgetreten sind.

Ich würde die Nachricht gar nicht beantworten! Du könntest dich unbeabsichtigt und aus juristischer Unkenntnis in irgendwelche Formulierungen verstricken, die dann später bei Gericht gegen dich verwendet werden können.

Du brauchst erst zu reagieren, wenn du etwas vom Gericht bekommst.