Antwort
Lasse dich nicht ins Boxhorn jagen! Wie du schon richtig erkannt hast, können in einem halben Jahr Mängel entstehen, für die du nicht mehr verantwortlich bist, weil sie nach dem Verkauf aufgetreten sind.
Ich würde die Nachricht gar nicht beantworten! Du könntest dich unbeabsichtigt und aus juristischer Unkenntnis in irgendwelche Formulierungen verstricken, die dann später bei Gericht gegen dich verwendet werden können.
Du brauchst erst zu reagieren, wenn du etwas vom Gericht bekommst.