Darf der Freund meiner Mutter mir das Handy wegnehmen?

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Nein.

Es gilt der Grundsatz: Niemand darf sich ohne Erlaubnis des Eigentümers (oder allgemeine freie Zurverfügungsstellung) fremde Gegenstände aneignen oder in seinen Besitz bringen.

Tut man so etwas, dann ist man ein Dieb.

Tut man so etwas unter Anwendung oder Androhung von Gewalt, dann ist man ein Räuber.

Ausnahmen sind:

  • Es gilt, eine drohende Gefahr für ein höheres Rechtsgut abzuwenden. Man darf z.B. jemandem, der gerade mithilfe einer Waffe oder eines Gegenstandes einen Mord, Totschlag oder eine Körperverletzung begehen will, im Rahmen der Notwehr bzw. Nothilfe diesen Gegenstand entwinden.
  • Ein Erziehungsberechtigter übt eine pädagogische Erziehungsmaßnahme aus, indem er einen Gegenstand vorübergehend konfisziert, der Eigentum des Kindes ist.
  • Jemand, der mit der Betreuung eines minderjährigen Kindes offiziell betraut ist (Lehrer, Erzieher, Trainer) konfisziert vorübergehend einen Gegenstand im Rahmen eines Regelwerks (z.B. Schulordnung), als pädagogische Maßnahme oder um drohende Gefahren abzuwenden.

Der Freund der Mutter dürfte einem Kind das Handy wegnehmen, solange er nur als "verlängerter Arm" der erziehungsberechtigten Mutter handelt, also in ihrem Auftrag, mit ihrem Wissen und ihrem Einverständnis zweitweise die Betreuung des Kindes übernommen hat und eine derartige Maßnahme in ihrem Sinne ist.

Der Freund darf also nicht aus eigenem Antrieb, oder weil er gerade genervt ist, das Eigentumsrecht des Kindes verletzen. Der Umstand, dass er mit der Mutter befreundet ist oder dass er Zugang zur Wohnung hat, verleiht dem Freund noch keine Sonderrechte im Vergleich zu beliebigen anderen Personen.

Wenn du nur an deinem Handy spielst und den Rest vernachlässig würde ich es dir auch abnehmen. Schön wär den Grund zu kennen  

Deine Mutter darf das, da du noch nicht 18 bist und somit rechtlich gesehen dein Besitz ihr Eigentum ist. Wenn deine Mutter damit einverstanden ist, dass er dir das wegnimmt, dann darf er das. Ist sie nicht einverstanden, dann natürlich nicht, denn sie ist die Erziehungsberechtigte


Paguangare  02.03.2019, 08:04

Deine Rechtsauffassung ist unzutreffend.

Auch Minderjährige sind rechtlich gesehen Personen, die Eigentum an Gegenständen, Geld, Vermögen, Immobilien, Grundstücken etc. haben können. Diese Sachen sind nicht automatisch Eigentum der Eltern, nur weil die Eltern die biologischen Erzeuger ihrer Kinder oder ihre Erziehungsberechtigten sind.

Kinder können auch eigenes Eigentum an Gegenständen erwerben, indem sie sie mit Geld kaufen, das ihnen zur freien Verfügung gestellt worden ist.

Das ist der berühmte Taschengeldparagraph BGB 110.

https://www.taschengeldparagraph.com/

Wenn das Teil (typischerweise eine Handy oder ein Laptop) einmal Eigentum des Kindes ist, dann dürfen die Eltern es dem Kind nicht dauerhaft entziehen, zerstören oder anderweitig veräußern. Das wäre nämlich rechtlich gesehen ein Diebstahl bzw. eine Sachbeschädigung.

Der zeitweise Entzug des Eigentums ist nur als pädagogische Maßnahme erlaubt, z.B. um zu verhindern, dass das Kind zu viel Zeit mit der Beschäftigung mit elektronischen Medien verbringt oder um es dahin zu bewegen, von den Eltern erwünschte Verhaltensweisen (z.B. regelmäßige Erledigung der Hausaufgaben) an den Tag zu legen.

Allerspätestens mit Eintritt der Volljährigkeit müssten die Eltern dem Kind das Handy wieder aushändigen.

Ich würde es allerdings als unbillige Härte ansehen, wenn das Handy länger als ein paar Wochen entzogen wird.

Sollte die Volljährigkeit noch in weiter Ferne liegen, wäre das Handy schließlich zum Zeitpunkt der 'Wiederaushändigung veraltet und hätte seinen Wert verloren.

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Dies muss die erziehungsberechtigte Person machen, also nehme ich an deine Mutter.

Wenn sie dies aber ihrem Freund erlaubt resp. nichts dagegen hat, dann darf er das ja.

Wenn es eine Erziehungsmaßnahme ist, dann schon. Nicht nur deine Mutter erzieht dich, sondern auch dein Umfeld.