Darf der Frauenarzt der Mutter meiner Freundin sagen das wir .... Hatten?

Nikkom  19.04.2023, 22:40

Traust du dich nicht das Wort Sex zu schreiben?

Freundvonihr 
Beitragsersteller
 19.04.2023, 22:47

Frage hat doch nix damit zu tun oder?

7 Antworten

Bei der Behandlung von Kindern (wenn der Minderjährige das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat) ist der Arzt grundsätzlich berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr jedoch beendet, hat der Arzt das Patientengeheimnis regelmäßig zu respektieren.

Denn der Arzt unterliegt grundsätzlich jedem Patienten gegenüber der Schweigepflicht - dies betrifft auch Jugendliche.

Die Schweigepflicht des Arztes kollidiert aber bei einem Jugendlichen, der noch nicht volljährig ist, mit dem Sorge-/Erziehungsrecht der Eltern.

Der Arzt muss zwischen dem Interesse und Willen des minderjährigen Patienten und Informationsrecht und -pflicht der sorgeberechtigten Eltern differenzieren. In der Abwägung zwischen diesen beiden Rechtspositionen wird im Zweifel das Auskunftsrecht der Eltern gegenüber dem Arzt und dessen Schweigepflicht schwerer wiegen.

Wie diese gegenüber den sorgeberechtigten Eltern zu handhaben ist, muss der Arzt im Konfliktfall selbst lösen. Hier fehlen Handlungsvorgaben. Denn der Gesetzgeber hat es bislang versäumt, eindeutig zu regeln, wo zum Schutz des Minderjährigen die Grenze verläuft.

Alles Gute für dich!

Nein, Schweigepflicht.

Nein Ärzte haben eine Schweigepflicht