Darf der Ehemann im Islam mir (seiner Frau) Strafen geben nach einem Konflikt und mir verbieten das Haus zu verlassen, weil er sauer ist?

ronnyarmin  19.09.2024, 09:23

Was heißt 'im Islam'? In welchem Land lebst du?

CarlosMerida 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 12:00

in D (Ich weiß, dass Islam kein Land ist;)

Agnos2  19.09.2024, 09:26

Bist du eine Frau

CarlosMerida 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 12:00

"Gottseidank" bin ich das nicht! ...aber ich kenne welche;)

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

In Europa gilt das Gesetz des jeweiligen Staat!

Die Scharia hat unterschiedliche Gesetze für verschiedene Gruppen von Menschen. Frauen gehören einer besonderen Klasse an. Die Frauen gehören den Männer, weil Allah sie höher gestellt hat und wegen dem Kaufgeld. Siehe Koran, Sure 4,34

Ishaq 969 (Sira) Die rechtschaffenen Ehefrauen sind demütig ergeben und geben acht mit Allahs Hilfe auf das, was (den Aufenstehenden) verborgen ist.

Scharia, m10.12 Wenn ein Ehemann bei seiner Ehefrau Anzeichen von Aufsässigkeit erkennt, sei es in Worten, wenn sie ihm etwa kühl antwortet, wo sie es sonst freundlich zu tun pflegte, oder wenn er sie in sein Bett bestellt und sie sich, anders als gewöhnlich, weigert; oder sei es in Handlungen, wenn sie sich beispielsweise ihm gegenüber abweisend verhält, wo sie zuvor liebenswürdig und heiter war, dann vermahnt er sie, meidet sie im Ehebett und schlägt sie. Der Ehemann darf sie schlagen unabhängig davon, ob es nur einmal oder mehrere Male ohne zu verletzen, Blutergüsse, Knochenbrüche und auch nicht ins Gesicht! Wie sollte das gehen? Der Ehemann vermahnt sie, indem er zum Beispiel sagt:

"Fürchte Allah wegen der Pflichten, die du mir schuldig bist",

"Es ist deine religiöse Pflicht sei, ihm zu gehorchen."

Oder er könnte ihr sagen, dass ihn ihre Aufsässigkeit von seiner Pflicht entbindet, sie zu unterstützen.

Sie darf das Haus nicht ohne die Erlaubnis des Ehemanns verlassen:

Zu den Rechten des Ehemanns gegenüber der Ehefrau gehört, dass sie das Haus nicht ohne seine Erlaubnis verlassen darf.

Die Schafiˈiten und die Hanbaliten sagen:

„Sie darf nicht ohne die Erlaubnis ihres Ehemanns ihren kranken Vater besuchen und er darf ihr das verwehren… da der Gehorsam dem Ehemann gegenüber Pflicht ist und es nicht erlaubt ist eine Pflicht für etwas zu unterlassen, was keine Verpflichtung darstellt.“

Die Verpflichtung des Gehorsam:

Allah -erhaben sei Er- hat den Mann in Verantwortung der Frauen vorgestellt, in Bezug auf das Anordnen, die Rechtweisung und Obhut, so wie der Hirte seine Herde hütet und zwar dadurch, was Allah ihm an Vorzug an verstand- und kräftemäßig gegeben hat und ihm an materiellen Pflichten auferlegt hat.

ˈ"Ali Ibn Abi Talha überliefert von Ibn ˈAbbas, dass „Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen“ bedeutet „Gebieter über sie“, d.h. dass die Frau ihm darin gehorcht, was er ihr an Gehorsamkeit ihm gegenüber anbefiehlt und Gehorsamkeit ihm gegenüber bedeutet, dass sie gut zu seiner Familie ist und sein Vermögen bewahrt.“

Woher ich das weiß:Recherche

ronnyarmin  29.09.2024, 12:49
In Europa gilt das Gesetz des jeweiligen Staat!

Genau. Deswegen gilt in Deutschland zum Glück nicht die Scharia. Von daher darf der Mann seiner Frau zwar Dinge verbieten, sie braucht sich aber nicht daran zu halten. Und wenn er meint, er müsse sie einsperren, weil er nicht will, dass sie das Haus verläßt. ist das Freiheitsberaubung.

CarlosMerida 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 12:07

Niemand macht den Islam besser schlecht, als Moslems und die "heiligen Schriften" des Islam das tun!

Der Koran erlaubt so etwas - schlimm!

Doch der Koran hat in Rechtsstaaten, wie der Schweiz, Österreich oder Deutschland keine Relevanz.

Es handelt sich um Freiheitsberaubung, einen Straftatbestand.

Wenn körperliche Gewalt mit dem Einsperren einhergeht oder Du die Situation anderweitig unerträglich findest, rufe die Polizei: 110!

Das darf er natürlich nicht, da in Deutschland ausschliesslich das BGB und StGB mit der Verfassung gilt.

Da Mann und Frau nach unserer Verfassung gleichberechtigt sind, hat niemand dem anderen etwas zu befehlen, oder zu verbieten.

Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Kann sein, dass er das im Islam darf, aber in Deutschland darf er das nach geltendem Recht nicht, sondern er begeht eine Straftat!

Kommt darauf an wo er wohnt. In Deutschland macht er sich nach dem StGB strafbar. Der Islam spielt dabei nicht die geringste Rolle.