Darf der Chef minderjährige Azubis am Arbeitsplatz alleine lassen, also dass man die einzige Person dort ist für mehrere Stunden (Kanzlei zb.)?

10 Antworten

Wenn der Azubi keine Tätigkeiten ausübt die gefährlich und von Fachpersonal überwacht/unterstützt werden müssen, darf ein Azubi auch alleine arbeiten, natürlich.

Wenn er was fachspezifisches falsch macht weil ihm niemand helfen will/kann und dadurch ein Schaden entsteht, ist er nicht schuld. Also auch rechtlich nicht belangbar.

Wenn der Ausbilder/Betrieb seiner Ausbildungspflicht nicht nach kommt weil er den Azubi Tage oder Wochenlang rumsitzen lässt, verletzt er seine Pflichten laut BBiG.

Ja sicher oder muss immer Jemand da sein um deine Hand zu halten? Und in einer Kanzlei kann nun echt nichts schlimmes geschehen, resp. es kommen keine Kunden etc.

Grundsätzlich sehe ich darin kein Problem, wenn es sich um eine Ausnahmesituation handelt und Du nicht regelmäßig allein gelassen wirst.

Hier könnte dann nämlich ein Pflichtverstoß des Ausbilders nach § 14 BBiG vorliegen.

In dem Zusammenhang unterscheidet das BBiG auch nicht zwischen Volljährigen und Minderjährigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Das ist so nicht in Ordnung es sei den dort würdest du in der zeit vielleicht nur Telefon dienst Machen!

Aber den Azubi mal kurz allein zu lassen ist in Ordnung!

Ich nehme an, dass du hören kannst, in der Schule schreiben und lesen gelernt hast natürlich auch weißt was Stift und Papier ist.

Die Grundvoraussetzungen erfüllst du also um auch mal ohne Aufsicht etwas zu erledigen, du bist doch keine zehn Jahre mehr, wenn der Chef sagt erledige bitte die Aufgabe X, dann sollte es dir doch möglich sein dies zu erledigen. Der Chef wird dir sicherlich keine Aufgaben übertragen für die du nicht gewachsen bist.

Oder willst du mir sagen, dass Mami und Papi dich zu Hause rund um die Überwachung müssen?

Wenn denn noch jemand in die Kanzlei kommt und du nicht weiter weißt, dann sage einfach die Wahrheit. Du bist Azubi und kannst leider nicht helfen, wirst aber dem Chef eine Nachricht hinterlassen.


Esskah  11.10.2019, 08:45

Deine Antwort wirkt sehr hochnäsig dafür, dass Du offenbar aber keine Ahnung von der Ausbildung hast! Entgegen Deiner Antwort ist es nicht erlaubt, den minderjährigen Azubi wie beschrieben alleine zu lassen!

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Jewi14  11.10.2019, 08:52
@Esskah

Meine Antwort ist nicht hochnäsig, ich hatte bereits eine Ausbildung hinter mir und ja ich war alleine und stell dir davor ich habe es überlebt und ich habe mehr Ahnung als du dir vorstellen möchtest

Dir fehlt aber leider die Vorstellungskraft das sowas tatsächlich funktionieren kann. Auch von der rechtlichen Seite ist es erlaubt.ich empfehle dich mal gründlicher zu informieren bevor du anderen als hochnäsig beleidigst.

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ChristianLE  11.10.2019, 08:57
@Esskah
Entgegen Deiner Antwort ist es nicht erlaubt, den minderjährigen Azubi wie beschrieben alleine zu lassen!

Da wäre ich jetzt mal auf deine Quelle gespannt. Solange es sich hierbei nicht um eine Regelmäßigkeit handelt, sondern tatsächlich nur um ein paar Stunden, sehe ich da gar kein Problem.

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Esskah  11.10.2019, 09:20
@ChristianLE

gerne:

Weil das Rechtsverhältnis des Azubis mit dem Ausbildenden dem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen ist, gilt das Arbeitsschutzrecht und damit die Pflichten des Arbeitgebers wie auch der verantwortlichen Personen.
§§ 2 und 3 ArbSchG, §§ 1 und 28 JArbSchG

Darüber hinaus ist die Aufsichtspflicht über den Azubi Teil der Fürsorgepflicht des Ausbilders, der verantwortliche Person i.S.d. § 13ArbSchG ist. Damit hat er die originären arbeitsvertraglichen Pflichten im Arbeitsschutz zu erfüllen (§ 1631 BGB).

Primär aufgrund der Minderjährigkeit sind Auszubildende aufsichtsbedürftige Personen. Gründe dafür sind z.B. mangelndes Sicherheitsbewusstsein, fehlende Erfahrung, in der Entwicklung befindliche körperliche und seelische Entwicklung.

Die Aufsichtspflicht beschränkt sich nicht nur auf die körperliche Anwesenheit des Ausbilders, aber das würde jetzt zu weit führen.

Dass Du persönlich hier kein Problem siehst mag sein, rechtlich und von nichts anderem spreche ich, sieht das aber anders aus. Dabei spielt es keine Rolle ob regelmäßig oder als Einzelfall.

Es gilt wie immer: wo kein Kläger, da kein Richter. Allerdings muss die Antwort im Sinne der Frage eindeutig "Nein" lauten.

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Esskah  11.10.2019, 09:22
@Jewi14

es geht überhaupt nicht darum, ob es machbar ist. Die Frage ist eindeutig, ob es erlaubt ist und das ist nicht der Fall!

Von der rechtlichen Seite her ist es definitiv nicht erlaubt und das habe ich in meiner nachstehenden Antwort erläutert.

Zudem habe ich geschrieben, dass Deine Antwort hochnäsig wirkt. Ich habe nie behauptet, dass das Deine Absicht war! Lies bitte aufmerksam

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sanyeon20 
Beitragsersteller
 11.10.2019, 08:54

Es ist auch nicht auf mich bezogen, nur eine allgemeine Frage. Ich dachte halt vllt, dass es Pflicht ist, dass für Minderjährige eine Aufsichtsperson da sein muss.

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Esskah  12.10.2019, 15:06
@sanyeon20

Und ich wiederhole: ja, eine Aufsicht muss da sein. So wie du es beschreibst ist es nicht erlaubt!

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herakles3000  11.10.2019, 13:26

So einfach darf ein Azubi nicht mal eben an vertrauliche Dokumente und an alles in einer Kanzlei!

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