Darf mein Chef meine Arbeitsstunden ändern ohne mich zu fragen?
Hallo,
also bei mir ist jetzt der Fall, dass die Frau von meinem Chef meine Stunden geändert hat, ohne mich zu fragen und ich kann Freitag Nachmittags nicht, da ich auf Kinder aufpasse (das mach ich schon Jahre). Ich hab sie drauf hin angesprochen, dass ich Freitags Nachmittags nicht kommen kann und sie meinte draufhin ich muss an dem Tag kommen und das was sie sagt ist pflicht. Jetzt möchte ich wissen ob ich wirklich gezwungen bin zu kommen? Ich bin nicht die einzige Mitarbeiterin hier und ich habe die anderen Tage keine Zeit für die Kinder.
Danke im vorraus :)
P.S.: Ich bin eine Auzubildende
5 Antworten
Ganz allgemein bleiben dir verschiedene Wege.
- Du akzeptierst.
- Du wendest dich an einen Anwalt.
- Du wendest dich an eine Gewerkschaft, welche deinem Chef einen Brief mit den rechtlichen Hintergründen schreiben wird.
Der Anwalt wäre eine ( mutmaßlich) einmalige Sache, die Gewerkschaft würde anzeigen
aber das hat sich locker 10 mal geändert bis jetzt.
hier ist eine Grenze überschritten.
Änderungskündigung: Wann ist sie erlaubt? - Arbeitsrecht 2021https://www.arbeitsrechte.de/aenderungskuendigung/
Daraus ergibt sich, dass die Schriftform verpflichtend ist.
Außerdem müssen beide Vertragsparteien den Änderungen zustimmen.
Bei einer Änderungskündigung ist die Kündigung immer mit einem Angebot verbunden, das die abgeänderten Bedingungen beinhaltet, unter denen das Arbeitsverhältnis fortbestehen soll.
Vertragsänderungen: Zustimmen oder Ablehnen?https://www.betriebsrat.de/kuendigung/oenderungskssndigung/aenderungskuendigung.html
Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Seiten des Arbeitgebers, welche mit dem Angebot verbunden ist, einen neuen Vertrag abzuschließen, um es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Dem Arbeitgeber ist es nicht erlaubt, einzelne Teile eines Arbeitsvertrages zu kündigen.
Der Gesetzgeber verbietet solche so genannten „Teilkündigungen". Will der Arbeitgeber also einzelne Vertragsbestandteile beseitigen ...
Änderungskündigung: Voraussetzungen | Haufe Personal ...Die Änderungskündigung ist in § 2 KSchG, wenn auch nur ansatzweise, gesetzlich geregelt. Da die Änderungskündigung jedoch eine Form der Kündigung ist und auch als Beendigungskündigung wirken kann, gelten die Regelungen des § 1 KSchG wie auch des übrigen Gesetzes ebenso. Im Übrigen hat die Rechtsprechung die weiteren Voraussetzungen definiert. Für die außerordentliche Änderungskündigung ist im Wesentlichen
Ich würde spontan behaupten, dass die Änderung nicht von der Vertragsfreiheit gedeckt ist, da es sich bei einem Ausbildungsvertrag um ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, mehrseitig verpflichtend, handelt. Das heißt, dass du dem vorherigen Vertrag zugestimmt hattest und dem neuen erst zustimmen müsst
Edit: Berufsschultag und Arbeitstage ändern sich generell, dem stimmt man auch vorher zu
Kommt drauf an was im Vertrag steht. Da müssen die Stunden stehen und meistens stehen da auch die ungefähren Arbeitszeiten.
Sind deine Arbeitszeiten nicht in deinem Ausbildungsvertrag geregelt?
Es hat sich geändert, da ich jetzt weniger Schule habe und die Praxis seit kurzem auch Freitags auf hat.
Was steht in deinem Ausbildungsvertrag? Wie lange akzeptiert dein Chef schon die freien Freitag? Habt ihr ein Schichtsystem? Kannst Du Schichten tauschen? Was sagt der Betriebsrat dazu?
Zwar steht es in meinem Vertrat wie ich arbeiten soll (also Arbeitsstunden) aber das hat sich locker 10 mal geändert bis jetzt.