Darf mein Chef meine Arbeitsstunden ändern ohne mich zu fragen?

dijo97  16.09.2021, 13:08

Wie alt bist du?

IlCeBu 
Beitragsersteller
 16.09.2021, 13:09

Ich bin schon Volljährig.

5 Antworten

Ganz allgemein bleiben dir verschiedene Wege.

  • Du akzeptierst.
  • Du wendest dich an einen Anwalt.
  • Du wendest dich an eine Gewerkschaft, welche deinem Chef einen Brief mit den rechtlichen Hintergründen schreiben wird.

Der Anwalt wäre eine ( mutmaßlich) einmalige Sache, die Gewerkschaft würde anzeigen

aber das hat sich locker 10 mal geändert bis jetzt.

hier ist eine Grenze überschritten.

Änderungskündigung: Wann ist sie erlaubt? - Arbeitsrecht 2021

https://www.arbeitsrechte.de/aenderungskuendigung/

Daraus ergibt sich, dass die Schriftform verpflichtend ist.

Außerdem müssen beide Vertragsparteien den Änderungen zustimmen.

Bei einer Änderungskündigung ist die Kündigung immer mit einem Angebot verbunden, das die abgeänderten Bedingungen beinhaltet, unter denen das Arbeitsverhältnis fortbestehen soll.

Vertragsänderungen: Zustimmen oder Ablehnen?

https://www.betriebsrat.de/kuendigung/oenderungskssndigung/aenderungskuendigung.html

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Seiten des Arbeitgebers, welche mit dem Angebot verbunden ist, einen neuen Vertrag abzuschließen, um es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Dem Arbeitgeber ist es nicht erlaubt, einzelne Teile eines Arbeitsvertrages zu kündigen.

Der Gesetzgeber verbietet solche so genannten „Teilkündigungen". Will der Arbeitgeber also einzelne Vertragsbestandteile beseitigen ...

Änderungskündigung: Voraussetzungen | Haufe Personal ...

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/aenderungskuendigung-voraussetzungen_idesk_PI42323_HI3521939.html

Die Änderungskündigung ist in § 2 KSchG, wenn auch nur ansatzweise, gesetzlich geregelt. Da die Änderungskündigung jedoch eine Form der Kündigung ist und auch als Beendigungskündigung wirken kann, gelten die Regelungen des § 1 KSchG wie auch des übrigen Gesetzes ebenso. Im Übrigen hat die Rechtsprechung die weiteren Voraussetzungen definiert. Für die außerordentliche Änderungskündigung ist im Wesentlichen

Ich würde spontan behaupten, dass die Änderung nicht von der Vertragsfreiheit gedeckt ist, da es sich bei einem Ausbildungsvertrag um ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, mehrseitig verpflichtend, handelt. Das heißt, dass du dem vorherigen Vertrag zugestimmt hattest und dem neuen erst zustimmen müsst

Edit: Berufsschultag und Arbeitstage ändern sich generell, dem stimmt man auch vorher zu

Kommt drauf an was im Vertrag steht. Da müssen die Stunden stehen und meistens stehen da auch die ungefähren Arbeitszeiten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Schulische und normale Ausbildung + an der Uni gearbeitet

IlCeBu 
Beitragsersteller
 16.09.2021, 13:18

Zwar steht es in meinem Vertrat wie ich arbeiten soll (also Arbeitsstunden) aber das hat sich locker 10 mal geändert bis jetzt.

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Loka95  16.09.2021, 13:20
@IlCeBu

Was in deinem Vertrag steht, zählt. Wenn der Chef das ändern will, ist das SEIN Problem.

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Sind deine Arbeitszeiten nicht in deinem Ausbildungsvertrag geregelt?


IlCeBu 
Beitragsersteller
 16.09.2021, 13:15

Es hat sich geändert, da ich jetzt weniger Schule habe und die Praxis seit kurzem auch Freitags auf hat.

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Was steht in deinem Ausbildungsvertrag? Wie lange akzeptiert dein Chef schon die freien Freitag? Habt ihr ein Schichtsystem? Kannst Du Schichten tauschen? Was sagt der Betriebsrat dazu?