Darf der Arbeitgeber Stunden streichen?
Hier die Erklärung.
Wir müssen für für jedes Projekt unsere gearbeiteten Stunden im System eintragen. Jetzt will der Arbeitgeber das es innerhalb von 3 Tagen gemacht wird. Will man quasi die Stunden, die man am Montag gearbeitet hat, am Donnerstag Rückmelden ist dies nicht mehr möglich.
Somit werden die Stunden vom Zeitkonto abgezogen. (Minusstunden) Obwohl man ja in der Arbeit war und eingestempelt hat.
Daher die Frage, ob dies rechtens ist ?
Es ist auch eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet worden wo der Betriebsrat zugestimmt hat. Jedoch denke ich das dies über dem Betriebsrat hinaus nicht in Ordnung ist.
Meine Annahme war immer das erfasste Arbeitszeit dementsprechend vergütet werden muss.
Danke schonmal für eure Hilfe.
3 Antworten
Deine nicht bezahlte Zeit kannst einklagen. Dass Du jedoch der Anweisung des Arbeitsgeber nicht folgst, Projektzeiten zeitnah zu erfassen hat damit nichts zu tun.
Das unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Also zügig Zeiten auf Projekte packen und gut ist
Wenn du beweisen kannst, dass du auf der Arbeit warst, kann der Chef nichts machen. Du bekommst Geld für jede Stunde die du arbeitest
Natürlich wäre das nicht rechtens.
Das einzige wäre, dass er dich ermahnen kann dass du deinen Arbeitsaufträgen (hier: Arbeitszeiterfassung) nicht so nachkommst wie sie beauftragt wurden.
Allerdings müsste dies vors Arbeitsgericht oder ?