Minusstunden durch 4 tage Woche?

1 Antwort

Eine derartige Kürzung der Arbeitszet darf der Arbeitgeber "einseitig" nur vornehmen, wenn dieses dementsprechend für betrieblichen Bedarf auch ausdrücklich im Arbeitsvertrag so verankert wurde, und diese "Kürzungen" einen gewissen prozentualen Umfang gegenüber der Regel nicht unterschreiten. Gibt es im AV / TV jedoch keinerlei wirksame Klausel zu einer einseitigen Kürzung der Arbeitszet für einen begrenzten Zetraum, so darf der AG hier auch nicht einseiig ohne Zustimmung des Mitarbeiters Stunden oder Arbeitstage zur Normerfüllung kürzen.

Gemäß des allgemeinen Arbeitszeitgesetzes dürfte der Abeitgeber für sich alleine gestellt die tägliche Arbeitszeit zeitweilig aber auch > 8 Stunden hinaus bis auf 10 Stunden erhöhen aus dringenden betrieblichen Erfordernissen unvorhersehbarer Art, wenn dabei innerhalb eines bestimmten Zeitraumes für entsprechenden Freizeitausgleich zu einem resultierenden Tagesmittel von 8 Stunden gesorgt wird.

In der von Dir genannten Kombination aus weniger Arbeitstagen mit dann gleichzitig mehr täglicher Dienstzeit dürfte das m.W. allerdings SO nicht rechtskonform in einseitiger Bestimmung sein bei einem Arbeitsvetrag über fix 40 Wochenstunden verteilt über 5 Wochenarbeitstage per vertraglicher Basisvereinbarung.

Abseits von Gleitzeitmodellen mit entsprechendem Arbeitszeitkonten dürfen "Minusstunden" dazu ( m.W. ) ach nr für vom Arbeitnehmer selbst verursachte Mindererfüllung der vereinbarten Durchschnittsarbeitszeit eingetragen werden.