Darf der Arbeitgeber bestimmen, wann man Urlaub nimmt?
Hallo,
es geht um einen Bekannten, der im Einzelhandel arbeitet. Sein Chef hat gesagt er soll jetzt die nächsten 2 Wochen Urlaub nehmen. Darf der Arbeitgeber das so einfach bestimmen? Wenn er dann Urlaub möchte, hat er ja keinen mehr übrig?
MFG
4 Antworten
Der Arbeitgeber muss einen Urlaub zwar genehmigen, kann ihn aber nicht anordnen, mit Ausnahme einer betrieblichen Schließzeit (Betriebsurlaub), die aber rechtzeitig anzukündigen ist und für alle Arbeitnehmer des Betriebs gilt.
Für die Genehmigung gilt:
Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) schreibt in § 7 „Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs“ Abs. 1 Folgendes vor:Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange […] entgegenstehen.“
Willkommen im Einzelhandel. Das Jahr fängt am 1.1. an und endet am 31.12. Der Urlaub ist für deine Erholung gedacht. Schau in deinen Vertrag,bei manchen steht drin,dass z.B. Oster und Weihnachten Urlaubssperre ist,wenn nicht, nimm den Urlaub so wie du ihn planst. Der AG ist verpflichtet die Wünsche des AN zu akzeptieren, ausser es gibt dringende betriebliche Belange.Hab ihr Betriebsrat? Frag nach.
Nein, das geht so nicht. Ein Betrieb kann zwar einen Betriebsurlaub einplanen, aber dann muss das so rechtzeitig entschieden und bekannt gegeben werden, dass die Arbeitnehmer sich darauf einstellen können und der Erholungswert des Urlaubs gewährleistet wird. Bei einem so kurzfristig entschiedenen Urlaubszeitpunkt ist das aber nicht der Fall.
Sollte es aufgrund von Arbeitsmangel in Erwägung gezogen werden, ist das kein Grund, mit Urlaub darauf zu reagieren.
Bei dringenden betrieblichen Belangen wie wenig Aufträgen kann er das.
Er darf aber maximal 3/5 des Jahresurlaubs verplanen.
Das betriebliche Risiko trägt der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer.
Bei dringenden betrieblichen Belangen wie wenig Aufträgen kann er das.
Nein!
"Wenig Aufträge" berechtigen den Arbeitgeber nicht zur "Verordnung" von Urlaub!
Zu den "betrieblichen Belangen" hat PeterSchu das Richtige geschrieben!
Er kann das im Rahmen eines langfristig geplanten Betriebsurlaubs machen, aber keinefalls so kurzfristig. Wenig Aufträge sind aber kein Argument dafür. Maßgebend für die Gewährung von Urlaub und dessen Zeitpunkt sind die Wünsche der Arbeitnehmers.