darf das Ordnungsamt mir meinen Hund weg nehmen?
Im Juli 2012 hat mein Hund, es war ein Rottweiler einer Frau on die Hand gebissen.er war ganz normal so wie es sein muss angemeldet. Also ich hatte den Sachkundenachweid, er war versichert, trug immer einen Maulkorb und war angeleint. Aals die Frau an mir vorbei ging hat mein Hu d sich wegen ihres Regrnschirmes erschrocken. Alles ging total schnell. Der Maulkorb ist gerissen und er hat die Frau gebissen. Mein Hund wurde eingeschläfert. Jetzt habe ich mir einen Schäferhundmischling geholt und das Ordnungsamt sagt ich dürfe nie wieder einen Hund halten. Kann mir da jemand weiter helfen?
5 Antworten
deine Geschichte ist mehr als.nur unglaubwürdig.
Du schreibst in der Frage das du nie wieder ein Hund haben dürftest lt. Ordnungsamt.
in deinen Kommentaren schreibst du jedoch du hast kein Haltungsverbot. was stimmt denn jetzt.
Auch finde ich es seltsam das der Hund gleich eingeschläfert wurde weil er in die Hand gebissen hat.
Bevor ich mir nen neuen Hund anschaffen würde, würde ich mich erstmal über die Artgerechte Haltung und Erziehung informieren. Bevor der nächste Hund wieder eingeschläfert wird.
Ja das darf das Ordnungsamt und das finde ich auch absolut richtig so. Scheinbar hast du deinen Hund nicht gut genug erzogen und dazu noch zugelassen, dass er eine Frau, die überhaupt nichts gemacht hat gebissen hat. Ich kann verstehem, dass du keinen Hund mehr halten darfst.
natürlich darf das Ordnungamt das. Allerdings muss das schriftlich eingehen, soweit ich weiß. Wenn die das nur sagen ist es bestimmt nicht rechtswirksam.
Hundehaltungsverbot gilt übrigens auch für Besucherhunde. Erzählen, dass man einen Hund nur zur Pflege hat ist also auch nicht!
irgendwie ist deine darstellung loechrig - wenn du ein haltungsverbot nach diesem vorfall erhalten ahst -dann sind noch andere dinge vorgefallen und du hast fehler gemacht, oder?
an ein haltungsverbot musst du dich natuerlich halten.
ob dir ein anwalt helfen kann ist zweiflehaft -vorallem musst du dem bitte alle details erzaheln und nicht wie hier ne kurzfassung und mit entscheidenen auslassungen.
wenn ein hund bissig it, den wesenstest nicht beteht, bekommt er hund oft lebenlange tierheim -und kann nicht weitervermittelt werden -wird meit abr nicht eingeschlaefert...
Der Maulkorb ist gerissen?? Wie soll den dass geschehen sein??
Wenn ein Hund jemanden gebissen hat, dann gehört er auch weggesperrt. Du, als Besitzer hast die Pflicht, dass er andere nicht gefährdet. Wenn du das nicht schaffst, dann solltest du keinen Hund haben der andere gefährdet. Tut mir Leid es so deutlich sagen zu müssen, aber der Schutz der anderen geht vor.