Darf das Jugendamt mich aus der Wohnung schmeißen auch wenn ich im Mietvertrag stehe?

5 Antworten

Um das zu beurteilen, fehlen die notwendigen Informationen.

Aber ja, unter bestimmten Vorraussetzungen kann man der Wohnung verwiesen werden, auch wenn man im Mietvertrag steht.

Auch wenn du, juristisch gesehen ein Recht darauf hast, in deiner jetzigen Wohnung zu bleiben, so ist es sicher keine Willkür, wenn man dir seitens des Jugendamtes vorschlägt, ebenfalls auszuziehen. Man will dich nur schützen vor "häuslicher Gewalt".

Alles Gute für dich und das Kind!

Also, dein Ex hat euer Kind verletzt. Das Jugendamt möchte das euer Kind in eine sichere Umgebung kommt. Sowohl du, als auch dein Ex, wollt aber nicht ausziehen. Habe ich das so richtig verstanden?

Wenn ihr BEIDE im Mietvertrag steht, habt ihr BEIDE das Recht da zu wohnen. Wenn nicht einer freiwillig geht, wird es unschön. Letztendlich solltest du dich entscheiden was dir wichtiger ist: Das Kind oder die Wohnung?

Niemand kennt hier eure Geschichte, aber sie scheint die Hölle für ein kleines Kind zu sein.

Wenn das Jugendamt so entscheidet, liegen schwerwiegende Gründe vor .

Das sind viel zu wenig Hintergrundinformationen, um da antworten zu können.

Das Jugendamt handelt kaum, wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen würden.