Darf das Arbeitsamt meine Fahrtkosten kürzen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du warst nicht berechtigt die Fahrkosten zu erhalten, also dürfen sie zurückgefordert werden.

Alles andere ist da nebensächlich


JuergenMuell692 
Beitragsersteller
 04.12.2021, 19:15

Sie werden aber nicht nur zurückgefordert, die 5,78€ ( Verwaltungsaufwand schonmal eh viel höher aber egal ), sondern die wollen jetzt aufgrund dessen gar nichts mehr zahlen.

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Sie fordern doch nichts zurück, oder? wo ist da dein Problem, ich kann nichts erkennen?


JuergenMuell692 
Beitragsersteller
 04.12.2021, 19:43

sie fordern die Fahrtkosten für die 2 Tage zurück und wollen jetzt mein Geld was ich dort bekomme komplett kürzen wie in dem Gesetzestext steht, weil ich meiner Pflicht nicht nachgekommen wäre sowas mitzuteilen.

Habe es aber in der Maßnahme bescheid gesagt.

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Lurch123532  04.12.2021, 19:45
@JuergenMuell692

Auf Fahrtkosten zum Arzt hast du auch keinen Anspruch.

Wenn du in der Maßnahme Bescheid gesagt hast, dann ist es doch ok.

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JuergenMuell692 
Beitragsersteller
 04.12.2021, 19:46
@Lurch123532

eben nicht die wollen es kürzen weil ich es hätte zum Arbeitsamt schicken müssen

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Lurch123532  04.12.2021, 19:47
@JuergenMuell692

Bescheid gesagt oder schicken?? Das sind ja nun wieder unterschiedliche Sachen. Du kannst einen Nachweis doch jetzt noch zum Arbeitsamt schicken.

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