Darf das Arbeitsamt meine Fahrtkosten kürzen?
,, Aufhebungs - und Erstattungsbescheid mit Aufrechnung ''
Ich habe meine Krankmeldung - es sind 4 Tage angegeben, da es aber übers Wochenende war, waren es nur 2 Tage - an die Maßnahme geschickt und geschrieben das sie es bitte dem Arbeitsamt weiterleiten sollen mit Namen der Tante die für mich zuständig ist.
Dann steht drin es liegen Fehltage vor, und ich habe 2 Tage die Fahrtkosten - sage und schreibe 5,78€ - zu Unrecht erhalten. Dafür bin ich dann zu Ärzten gefahren die noch weiter weg waren.
Hätte ich eine Busfahrkarte würde die schonmal sowieso monatlich gleich teuer sein. Keiner kauft 25 Einzelfahrkarten das kostet unterm Strich noch viel mehr.
.. nach den mir vorliegenden Unterlagen hätten sie erkennen können, das der Anspruch auf Leistungen weggefallen ist ''
So ein Witz .. was die Tante in der Stunde kriegt für dieses Schreiben, dann das Geld einziehen.. der Verwaltungsaufwand ist da viel höher als alles andere. Dann ist fürs Porto nochmal Geld weg.
2 Antworten
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Du warst nicht berechtigt die Fahrkosten zu erhalten, also dürfen sie zurückgefordert werden.
Alles andere ist da nebensächlich
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Sie werden aber nicht nur zurückgefordert, die 5,78€ ( Verwaltungsaufwand schonmal eh viel höher aber egal ), sondern die wollen jetzt aufgrund dessen gar nichts mehr zahlen.
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Sie fordern doch nichts zurück, oder? wo ist da dein Problem, ich kann nichts erkennen?
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Auf Fahrtkosten zum Arzt hast du auch keinen Anspruch.
Wenn du in der Maßnahme Bescheid gesagt hast, dann ist es doch ok.
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eben nicht die wollen es kürzen weil ich es hätte zum Arbeitsamt schicken müssen
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Bescheid gesagt oder schicken?? Das sind ja nun wieder unterschiedliche Sachen. Du kannst einen Nachweis doch jetzt noch zum Arbeitsamt schicken.
sie fordern die Fahrtkosten für die 2 Tage zurück und wollen jetzt mein Geld was ich dort bekomme komplett kürzen wie in dem Gesetzestext steht, weil ich meiner Pflicht nicht nachgekommen wäre sowas mitzuteilen.
Habe es aber in der Maßnahme bescheid gesagt.