Darf Autowerkstatt offensichtlich beschädigte Autos im öffentlichen Raum parken?

5 Antworten

Solange ein KFZ angemeldet ist und gültigen TÜV hat darf es im öffentlichen Raum stehen. Man könnte zwar versuchen, bei der Stadt Beschwerde gegen das Unternehmen einzureichen, aber da wird vermutlich nichts passieren.

ZUsammengefasst wenn das Fahrzeug infolge Beschädigungen Scharf Kannten gerissenes Blech oder fehlende Zulassung eine Gefahr für ev Spielende kinder oder Fussgänger keine gefahren darstellen dürfen die auch abgestellt / Geparkt werden ..

Wenn jedoch Räder Bauteile oder zB Motorhaube fehlen dann ist das nicht der Fall.. Ich würde mal dem Ordnungsamt einen Tipp geben die auch Zulassungen / Halter überprüfen können und für ruhenden Verkehr zuständig sind..

Da sehe ich erheblichen Handlungsbedarf zumal die Anwohner ja auch ein Anrecht auf Parkraum haben..


7duerr 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 12:57

In der Tat sprach ich bereits mit dem Werkstattinhaber und habe ein Gentleman's Agreement getroffen: Wenn ich abends meine Freundin besuche und keinen Parkplatz in den 1-2 Karrees bei ihr finde, stelle ich mein Auto auf dem Werkstattgelände, ggf. in zweiter Reihe ab ohne die Parkbremse zu aktivieren. Der Deal ist: Ich gehe nicht 100 m weiter zur Polizei und melde nicht diese Parkverstöße solange ich mein Auto auf seinem Gelände in zweiter Reihe abstellen und nicht zugeparkt am Folgetag wegfahren kann.

Ich befürchte nur, dass irgendwann die Werkstatt dieses Gentleman's Agreement platzen lässt und ich will was in der Hand haben, um dann den Gegenschlag auszuführen.

WENN die Teile zugelassen sind, über eine Versicherung und ne gültige HU-Plakette verfügen , dann dürfen die im öffentlichen Raum abgestellt werden, klar doch

wenn die Fahrzeuge zugelassen sind, klar, Fahrzeug ist fahrbar. somit kann der Schaden nicht allzu gravierend sein.


7duerr 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 12:46

Moment: wenn ein Fahrzeug kaputte Seitspiegel, beschädigte Frontscheinwerfer (also kaputt durch Unfall) hat oder einen Platten, dann ist es nicht fahrbar. Also dürfte man es doch nicht im öffentlichen Parkraum abstellen, oder sehe ich das falsch?

7duerr 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 12:53
@7duerr

vll ... "fahrbar" im Sinne, dass man Motor starten kann und das Auto dann mit dem Motor bewegen kann ... aber mit solchen Schäden dürften die Autos nie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Sofern das Auto angemeldet ist und keine besondere Gefahr darstellt darf der öffentliche Parkplatz benutzt werden.