Anzeige wegen sticker?

5 Antworten

Kommt ganz drauf an, ob der Sticker beleidigend war oder Hassbotschaften enthielt.

Ansonsten geht er vlt. als Karikatur durch?

Genaueres wird dir mit der von dir genannten Faktenlage wohl keiner sagen können.

ABER: da es in einer privaten Gruppe verschickt wurde und nicht veröffentlicht, ist die Frage, wie es letztlich gewertet wird. Letztlich handelt es sich hier EINDEUTIG um private Kommunikation und freilich darf ich mich privat auch über 3te unterhalten und den da privat gegenüber Freunden als Arschl**h betitteln, ohne dass der Tatbestand einer Beleidigung vorliegt.

https://www.datenschutz-notizen.de/sanktionsfreie-beleidigung-in-whatsapp-gruppen-3419545/

Lies hier mal den letzten Absatz - genau der Fall den du beschreibst!

Also chillen - da wird wohl nicht viel kommen... ;)

Letztlich ist eure WA-Gruppe, private, vertrauliche Kommunikation und da hat der Lehrer seine Nase nicht reinzustecken. Genau DAS würde ich diesem mal erklären.. ;)


Zeynep1029 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 13:27

Das war garnichts gemeines das war nur ein Bild wo er drauf gelacht hat

1
Zeynep1029 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 13:28

Und ich hab gehört das der Lehrer schon weiß das sowas in unserer klassengruppe EINMAL geschickt wurde und ich hab gehört das er es lustig fand. Wenn er nichts macht ist er auch nicht mehr mein Hasslehrer :)

4

Offenbar hast Du etwas beleidigendes veröffentlicht und musst nun die Konsequenzen tragen.

PS: Ja, ich habe verstanden, dass es darum geht, dass der Lehrer gemobbt wird - und das sehe ich genauso - wenn es wiederholt, mehrfach und ständig passiert. Dann muss derjenige mit den Konsequenzen leben.


Zeynep1029 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 13:11

Unser Thema ist grad Cybermobbing und mein Lehrer meinte es gehört dazu

0
ohwehohach  30.09.2019, 13:12
@Zeynep1029

Wenn ihr immer wieder und wiederholt solche Sachen macht, ja, dann ist das Mobbing Deinem "Hasslehrer" gegenüber. Gut, wenn er sich dagegen wehrt.

1
Unkrauftstifter  30.09.2019, 13:12

Sie hat sich in einem Gruppenchat über den Lehrer lustig gemacht und Sticker erstellt mit dem Gesicht des Lehrer drauf. Ich denke schon, dass das unter Mobbing fällt. Auch Lehrer könnten gemobbt werden.

3
verreisterNutzer  30.09.2019, 13:12

Der die das Fragensteller hat welches begangen?

1
5nach12  30.09.2019, 13:27

Wenn es in einer privaten Gruppe verschickt wurde, wurde es eben nicht veröffentlicht... ;)

Daher auch keine Beleidigung. Der Lehrer blüfft nur und hat seine Nase letzlih gar nicht in die private Kommunikation der Schüler zu stecken...

...was kommt als nächstes? Den Schülern auf dem Heimweg hinterherlaufen und warten bis einer zum anderen sagt: "Lehrer X ist aber ein Arschl**h" und dann eine Beleidigung herleiten? ;)

0
ohwehohach  30.09.2019, 13:28
@5nach12

Mobbing zeichnet kann auch in einer geschlossenen Gruppe stattfinden - eigentlich zeichnet es sich sogar dadurch aus. Und wenn man doof genug ist, das so zu machen, dass noch andere Lehrer das sehen, dann - wie gesagt - muss man eben mit den Konsequenzen leben.

1

Wenn klar erkennbar ist, um wen es sich handelt, könntest du ziemlichen Ärger bekommen.

Das Internet und somit auch Whatsapp ist kein rechtsfreier Raum.

Üble Nachrede, Mobbing, Verleumdung ect...der Möglichkeiten gibt es da viele.

Das kann von zeitweiligem bis kompletten Schulausschluss bis auf eine Anzeige alles werden.


5nach12  30.09.2019, 13:26

Das ist aber eine private Gruppe und private Kommunikation.

Das ist genau das selbe, wenn du dich private mit deinem Freund unterhälts, dass XY ein Arschl**h ist.

Solange du es nicht öffentlich oder XY gegenüber machst, besteht nicht der Tatbestand einer Beleidigung...

0
JustAGuy8955  30.09.2019, 13:29
@5nach12

Alleine das Foto machen des Lehrers gilt als Eindringen in die Privatsphäre und kann rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen

1
Fubbelchen  30.09.2019, 13:31
@5nach12

Ach, wenn man in privaten Chats Kinderpornografie verteilt ist das okay?

Was ist denn dann mit Christoph Metzelder ?

Die ganze Aufregung für nix?

Davon abgesehen war es die Klassengruppe und somit öffentlich.

0
5nach12  30.09.2019, 13:36
@Fubbelchen

Kinderpornos sind was ganz anderes - die darf man ja nicht mal besitzen.

Du darfst aber zuhause an deine SChlafzimmerwand sooft "XY ist ein Arschl**h schreiben wie du willst, ohne dass es eine Beleidigung darstellt.

Selbst wenn bei einer Hausdurchsuchung dann dein Scchlafzimmer durch Polizeibeamte betreten werden würde, könnten die kein Tatbestand der Beleidigung ableiten. Hier zu lesen:

https://www.datenschutz-notizen.de/sanktionsfreie-beleidigung-in-whatsapp-gruppen-3419545/

Und ich denke, dass die Klassengruppe sehr wohl eine private Gruppe ist - wo eben nur die Schüler der Klasse ganz privat vertreten sind... ;)

0
5nach12  30.09.2019, 13:41
@JustAGuy8955

Woher willst du wissen, ob er das Foto gemacht hat? Vlt. hat er es einfach irgendwo runtergeladen?

Außerdem ist Fotos machen nicht verboten. Die Veröffentlichung vl.t, wegen Rechte am eigenen Bild. Da es sich aber um eine geschlossene WA-Gruppe handelte, keine Veröffentlichung... ;)

0
Fubbelchen  30.09.2019, 13:43
@5nach12

Nein, Klassengruppen sind meist dafür da um Infos zu teilen oder Hausaufgabenhilfe- oft sind da auch die Klassenlehrer vertreten.

Im privaten Besprochenes bleibt, wenn für alle Beteiligten klar ist, dass die Äußerung nicht nach außen dringen soll, grundsätzlich sanktionsfrei.
...... in unserer Klassengruppe geschickt ein anderer Lehrer hat diesen Sticker gesehen

Da aber ein anderer Lehrer davon erfahren hat, ist es nicht mehr privat- also kannst du deinen Link getrost vergessen!

Wenn man Kenntnis von einer Straftat hat, sollte man diese Kenntnis weiterleiten.

0
5nach12  30.09.2019, 13:48
@Fubbelchen
Da aber ein anderer Lehrer davon erfahren hat

Unfreiwillig erfahren - sicher versehentlich, als er einen Schüler über die Schulter schaute. Hätte genauso gut das Tittenfoto seiner Freundin sein können, was er da sieht.

Und der Link passt schon denn:

Hebt einer der Kommunikationsteilnehmer gegen den Willen des sich negativ Äußernden die Vertraulichkeit auf, geht dies nicht zu lastenden des sich Äußernden

Und genau das ist hier der Fall! ;)

0
Fubbelchen  30.09.2019, 13:52
@5nach12
 als er einen Schüler über die Schulter schaute.

Und diese Erkenntnis ziehst du woraus?

Der Fs hat dies so nicht geschrieben- vielleicht hat ein anderer Schüler das dem Lehrer gezeigt ?

Ist aber jetzt auch egal.

Der betreffende Lehrer wird schon wissen, was er daraus macht.

0
5nach12  30.09.2019, 13:55
@Fubbelchen
Und diese Erkenntnis ziehst du woraus?

Dieser Satz war im Konjunktiv geschrieben - daher eine Vermutung und keine Erkenntnis! ;)

Der Fs hat dies so nicht geschrieben- vielleicht hat ein anderer Schüler das dem Lehrer gezeigt ?

Ja und? Passt doch EXAKT auf:

Hebt einer der Kommunikationsteilnehmer gegen den Willen des sich negativ Äußernden die Vertraulichkeit auf, geht dies nicht zu lastenden des sich Äußernden

...

Der betreffende Lehrer wird schon wissen, was er daraus macht.

Am besten drüber lachen! Vlt. nimmt er es ja auch eher lustig....

0
Fubbelchen  30.09.2019, 14:07
@5nach12

https://rechtsanwaltskanzlei-warai.de/persoenlichkeitsrecht/whatsapp-mobbing-unter-schuelern/

Im Falle eines Fehlverhaltens im Rahmen einer als Klassen-Chat eingerichteten Chat-Gruppe, an der grundsätzlich alle Klassenmitglieder teilnehmen und in der auch schulische Themen besprochen werden, sei ein  ausreichender Bezug zur Schule hergestellt.
In bestimmten Konstellationen kann eine verbale Attacke bei WhatsApp jedoch eine Straftat gegen die persönliche Ehre darstellen, etwa in Form einer Beleidigung (§ 185 StGB), üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB). Dann sollte der oder die Betroffene schnellstmöglich einen  Strafantrag stellen, dieser ist schließlich Voraussetzung für die Strafverfolgung.
0
5nach12  30.09.2019, 14:16
@Fubbelchen

Mit dem Unterschied, dass sich in deinem Fall der gemobbte mit in der Gruppe befand. Dann ist das was anderes und zwar das selbe, als wenn ich demjenigen die Beleidigung direkt über einen privaten Chat zukommen lasse.

Da der Lehrer in diesem Fall aber kein Mitglied der Gruppe war, lag auch kein Mobbing vor. Das war dann eher lästern... ;)

Ist also ein völlig anderer Sachverhalt... ;)

Und der "Bezug zu Schule" ist nur dafür wichtig, ob die Schule handeln muss oder die Schule damit nichts zu tun, weil Freizeitaktivität und man selbst aktiv werden muss .

Strafrechtlich relevant sollte es jedenfalls nicht sein - ob ein Schulverweis folgt, steht auf einem anderen Blatt... ;)

0

Gerichtsverfahren bekommst du sicher nicht. Als Cybermobbing würde ich das aber auch werten. In Ordnung ist es in jedem Fall nicht.


5nach12  30.09.2019, 13:33

Es handelt sich zumindest nicht um eine Beleidigung, wenn es in einer privaten Gruppe stattfand und nicht veröffentlicht wurde.

Genau wenn du zur Familienfeier sagst: "Nachbar XY ist ein Arschl**h". Selbst wenn er das durchs offene Fenster hört - noch keine Beleidigung...

0
Unkrauftstifter  30.09.2019, 13:36
@5nach12

innerhalb einer Firma ist es auch Mobbing, das muss nicht unbedingt auf einer öffentlichen Plattform sein. Ich denke schon, dass es darunter fällt.

0
Unkrauftstifter  30.09.2019, 14:08
@5nach12

Sanktionsfrei bleibt es, mobbing ist es trotzdem und wird mit Sicherheit intern zur Sprache kommen.

1
5nach12  30.09.2019, 14:21
@Unkrauftstifter

Also eigentlich wäre es eher Lästern als Mobbing. Und das machen ja sogar viele "Freunde" untereinander - wenn einer nicht da ist, wird erstmal "festgestellt und nicht gelästert"... ;)

...natürlich, wenn es krass genug ist, kommt es sicher zur Sprache. Aber was soll das bringen? Damit macht der Lehrer sich ja nur noch unbeliebter... ;D

0
Unkrauftstifter  30.09.2019, 14:45
@5nach12

Hmm ich denke schon, dass es was bringt. Wenn man mit sowas durchkommt, denkt man ja, man kann das bei alles und jedem so machen. Andererseits sollte ein Lehrer sowas aber auch aushalten können, das stimmt.

1
5nach12  30.09.2019, 15:00
@Unkrauftstifter

Gebe ich dir schon grundsätzlich Recht. Es kommt drauf an, wie der Sticker nun genau aussah und dann auch noch darauf, wie man es kommuniziert...

...wenn man zu schroff vorgeht, macht man mehr kaputt. Und da die Kommunikation nun mal privat war und gar nicht für den Adressaten bestimmt... ;)

...klar ... hinter dem Rücken lästern ist auch nicht gerade ein feiner Zug, aber nun mal aus gutem Grunde nicht verboten...

0
5nach12  30.09.2019, 15:31
@Unkrauftstifter

Das simmt! xD

Ich denk mir halt - der Lehrer ist da auch nicht ganz unschuldig. Gibt ja auch schließlich welche, die nicht von der ganzen Klasse gehasst werden - da macht es dann auch kein Sinn solche Bilder rumzuschicken... ;D

0
Unkrauftstifter  30.09.2019, 15:43
@5nach12

Ja, der Lehrer muss dann im Zweifelsfall selbst reflektieren warum es dazu kam. Vielleicht wird er ja nur vom FS gehasst, weil der FS schlechte Noten bekommen. Schule ist schon hart... kann die Leute nicht verstehen, die diese Zeit vermissen haha.

0

war auf dem sticker das gesicht deines lehrers drauf?


Zeynep1029 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 13:13

Ich hab das aber gemacht als ich 13 war zählt es trotzdem ?

1
Rendric8  13.01.2020, 20:50
@Zeynep1029

nein es gilt immer der Tatzeitpunkt und mit U 14 bist du nicht strafmündig

0