Chef will Überstunden zurücknehmen?

HesslerITCon  31.07.2024, 10:11

ihr habt keine Arbeitszeiterfassung die vorgeschrieben ist ? diese wurden im vorfeld vom Chef angeordnet / genehmigt oder hast du dir diese selbst genehmigt?

Albonias 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 10:13

Ich habe einen Korrekturzettel geschrieben, den meinem Chef gegeben und dieser hat es der Personalleitung weitergeleitet. Dieser ist dann von der Personalabteilung korrigiert

3 Antworten

Eine elektronische Zeiterfassung ist mittlerweile rechtlich geschuldet. Die Verpflichtung zur Auszeichnung ist seit mehr als zwei Jahrzehnten vorgeschrieben, hat hier aber keinen interessiert, bis die Europäische Gesetzgebung und Rechtssprechung unmissverständlich dafür gesorgt hat.

Wenn Überstunden genehmigt und abgeleitstet wurden, können diese selbstverständlich nicht mehr gestrichen werden. Dann müsste der Chef die Kompetenzen der Personalabteilung beschneiden, das ginge aber nur für zukünftige Entscheidungen und würde jedoch zugleich zu deren Handlungsunfähigkeit führen. Es ist auch im Hinblick auf die unzureichende Technik IMMER eine Selbstaufschreibung vorzunehmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Einen schönen guten Morgen, liebe*r Albonias

Du buchst Deine Zeiten im besten Gewissen. Da ist nichts mit "Beweisen". Er müsste Dir dann auch Arbeitszeitbetrug nachweisen können. Der Chef ist verpflichtet Eure Stunden vernünftig nachverfolgen lassen zu können.

Übrigens, wie arbeitest Du? An einem Computer vielleicht? Auf Windows kann man sich rückwirkend Login- und Logoff-Zeiten anzeigen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dultus

Ich hörte noch nie davon, daß man Überstunden nachweisen muß.

Hast Du sie abgeleistet?

Im Zweifelsfall muß man sie sich abzeichnen lassen.

Ich habe einen Korrekturzettel geschrieben, den meinem Chef gegeben und dieser hat es der Personalleitung weitergeleitet. Dieser ist dann von der Personalabteilung korrigiert

Dann sollte man eigentlich meinen, daß alles okay ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.