Kann ein neuer Chef geleistete Überstunden ablehnen?
Hallo,
In unserer Firma hat es einige Personalwechsel gegeben.Unter anderem auch 2 ,x neue Vorgesetzte.Im März hat auch unsere direkte Vorgesetzte ganz kurzfristig gekündigt und es mussten Überstunden geleistet werden.Man sollte sich die Zeiten,in denen man gearbeitet hat aufschreiben.Diese konnten aber von niemanden abgezeichnet werden.Jetzt sagt der neue Chef , dass dies vor seiner Zeit war und er diese Überstunden nicht kontrollieren und anerkennen kann.Verfallen die Überstunden jetzt?
Und wir rechne ich aus, wieviele Überstunden ich habe? Ich arbeite Teilzei, 80 Std.im Monat
Danke für die Hilfe.
3 Antworten
Spätestens mit dem Beschluss des BAG vom 13.09.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamten Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer aufzuzeichnen.
Davor waren sie durch das Arbeitszeitgesetz schon verpflichtet, die Überstunden aufzuzeichnen.
Nicht die Arbeitnehmer für sich, sondern das Unternehmen für alle Arbeitnehmer!
Jetzt sagt der neue Chef , dass dies vor seiner Zeit war
ist zwar richtig, aber interessiert doch niemanden. Das Unternehmen war verpflichtet, die Überstunden (bzw. jetzt sogar die gesamten Arbeitszeiten) aufzuzeichnen.
Wenn das Unternehmen seiner Pflicht nicht nachkommt, ist das nicht das Problem der Arbeitnehmer.
und er diese Überstunden nicht kontrollieren und anerkennen kann.
Er hat doch den Betrieb übernommen - inkl. aller laufenden Verträge. Wenn er das nicht kontrollieren kann, dann hat er einen Fehler im Unternehmen gefunden, den er dringend beheben muss. Ist also sein Problem, wenn er die Angaben nicht kontrollieren kann. Anerkennen? Er hat die Stunden zu zahlen oder in Freizeit auszugleichen.
Mit der Aussage wird er bei keinem Arbeitsgericht durchkommen.
Wer hat die Überstunden denn angeordnet? Die Person wird es ja bezeugen und unterzeichnen können.
Überstunden müssen in einer Firma erfasst werden. Ich meine sogar, das dies elektronisch stattfinden muß.
Aufschreiben gilt meiner Meinung nach nicht. Der ARBEITGEBER muß die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer erfassen und nicht umgekehrt.
Wende dich da mal an den Betriebsrat oder im Zweifel an den Zoll.