Chef droht mir mit Rauswurf wegen Krankmeldung?

4 Antworten

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"Mein Chef droht mir jetzt mit dem Rauswurf wenn ich nochmal krank werde."

Darf er nicht. Weder rauswerfen noch so eine Drohung aussprechen.

Wende dich an die IHK oder Handwerkskammer.


Trimi47 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 20:45

Danke für die Schnelle Antwort. Ich hab nur Angst das es Schlimmer wird weil ich in einem Kleinbetrieb arbeite. Kann man sowas Anonym machen?

Stellwerk  12.01.2022, 20:49
@Trimi47

Du kannst dort auf jeden Fall erstmal um Rat fragen, wie Du Dich am besten verhältst, um auch dem Chef zu zeigen, dass er so nicht mit Dir umspringen kann.

Dein Chef hat ja eine Lizenz, dass er ausbilden darf. Diese soll die Qualität der Ausbildung sicherstellen. Die Kammer ist schon daran interessiert, dass die Betriebe diese Aufgaben ordentlich erfüllen und sich an die Vorgaben des Arbeitsrechts halten.

Es kommt natürlich darauf an ob du noch in einer probezeit bist. wen ja kann er dich jederzeit auch ohne einen grund an zu geben "rauswerfen" wen nicht und du immer krankgeschrieben warst und diese innerhalb von 3 tagen abgegeben hast kann er dich nicht einfach rauswerfen. Auszubildene sind relativ gut vor dem rauswurf geschützt und sind mit die letzten die man kündigen darf.

Wenn du eine Krankmeldung hast, darf er dich nicht kündigen.

Ja, er kann kündigen. Aber nicht willkürlich.

Informiere dich bitte hier darüber, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auch während der Krankheit kündigen dürfen und versuche sie zu vermeiden.

Viel Glück und gute Besserung.

https://www.advocado.de/ratgeber/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung-waehrend-krankschreibung-wann-ist-sie-zulaessig.html


Stellwerk  12.01.2022, 20:51

"auch während der Krankheit kündigen dürfen und versuche sie zu vermeiden."

Guter Hinweis. Man würde sich ja sonst glatt ständig von einer Krankheit in die nächste buchsieren,weil das soviel Spaß macht.

Bei einem Azubi gelten nochmal andere Regelungen, was eine Kündigung angeht. Eine Drohung wie oben ist schlicht unangebracht.

.

LinusMemdos  12.01.2022, 20:58
@Stellwerk

Hi Stellwerk,
meine Empörung über den Arbeitgeber hilft dem FS in keinster Weise.
Aber da sich der FS unsicher ist, fehlen ihm Informationen. Wenn ich den Bedarf an Informationen etwas decken kann, dient es dem FS dazu, Stress abzubauen und die Situation ruhiger betrachten zu können. Dann war ich zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Wenn meine dabei verwendete Wortwahl die Absicht zu Helfen erkennen läßt, muß man sie nicht kontraproduktiv auslegen.
Im Übrigen vielen Dank für deine Ergänzung.

*traurig, dass man so einfache Dinge erklären muss.

Familiengerd  13.01.2022, 10:41
Ja, er kann kündigen. Aber nicht willkürlich.

"Können" kann der Arbeitgeber viel, "dürfen" darf er zum Glück nur viel weniger!

Deine Aussage ist falsch.

Da es sich um eine Ausbildung nach dem Ende der Probezeit handelt, darf der Arbeitgeber nur noch fristlos aus wichtigem Grund kündigen, wenn ihm die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist.

Ein solcher wichtiger Grund liegt hier aber überhaupt nicht vor.

Der von Dir geposteten Link ist hier unmaßgeblich, weil sich die Aussagen auf Arbeitsverhältnisse beziehen.

LinusMemdos  13.01.2022, 16:46
@Familiengerd

Deine Aussage ist widersprüchlich.
Du sagst meine Aussage "das der Arbeitgeber nicht willkürlich kündigen kann" wäre falsch, bestätigst dann jedoch, dass er nur mit einem wichtigen Grund kündigen darf.

Meinst du nicht auch, dass ein wichtiger Grund fern von Willkür ist?

Übrigens kommt "kann" von "Können". Was ein Arbeitgeber in seinem Unternehmen Können kann, darf mit Rahmenbedingungen bestimmt werden.

Der von Dir geposteten Link ist hier unmaßgeblich, weil sich die Aussagen auf Arbeitsverhältnisse beziehen.

Hättest du den Link durchgelesen, hättest du folgende Info bemerkt:

"Fällt der Arbeitnehmer aber in den Schutzbereich des besonderen Kündigungsschutzes, kann der Arbeitgeber die Kündigung während Krankschreibung nur aus ganz bestimmten Gründen aussprechen."

Ein Ausbildungsverhältnis unterliegt dem besonderen Schutzbedürfniss.
Das Wort "besondere Schutzbedingungen" ist ein Hyperlink. D.h., er ist mit weiteren Informationen verbunden. Diese lauten:

"Der besondere Kündigungsschutz besteht für Schwangere, Schwerbehinderte, Arbeitnehmervertreter, Schutzbeauftragte,

Auszubildende,

Wehrdienstleistende und Mitarbeiter in Pflege- oder Elternzeit. Der Gesetzgeber schützt sie vor Entlassungen – daher ist ihre Kündigung nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich."

Der FS erhält also alle erforderlichen Informationen plus dem konkreten Hinweis gleich zu Anfang, dass er/sie "eine Kündigung während Krankschreibung nicht einfach hinnehmen muss und dass

"ein Anwalt die Kündigung prüfen kann" <- da ist es wieder, das Können.

Persönlich würde mich jetzt interessieren, warum du die hier vorgetragenen Infos nicht selbstständig erfasst, sondern viel lieber mir eine falsche Auskunft unterstellst? Was ist die Intuition für sowas?

Vielen Dank für eine ehrliche Antwort und beste Grüße.

Familiengerd  13.01.2022, 18:34
@LinusMemdos
Du sagst meine Aussage "das der Arbeitgeber nicht willkürlich kündigen kann" wäre falsch,

Nein, das habe ich nicht gesagt! Das ist eine verfälschende Verkürzung meiner Aussage!

Ich habe gesagt, dass Deine Aussage "Ja, er kann kündigen. Aber nicht willkürlich." falsch ist!

Dass ein Arbeitgeber nicht willkürlich kündigen darf, versteht sich von selbst; ich hätte diesen Teil Deiner Aussage aber nicht mit zitieren sollen.

Es geht um Deine Aussage "Ja, er kann kündigen." - und die ist falsch, wobei ich vorausgeschickt habe, dass es einen Unterschied zwischen "können" und "dürfen" gibt.

Was da Dein "Übrigens kommt 'kann' von 'Können'. Was ein Arbeitgeber in seinem Unternehmen Können kann, darf mit Rahmenbedingungen bestimmt werden." soll, bleibt schleierhaft, denn auch unerlaubtes "Können" wird durch Festlegung von "Rahmenbedingungen" nicht erlaubt!

Auf Deinen Link mit dem späteren Hinweis auf besonderen Kündigungsschutz bin ich nicht weiter eingegangen (was ich wohl hätte tun sollen), weil Du in Deiner Antwort ausdrücklich von "Arbeitnehmer" sprichst, es sich hier aber um einen Auszubildenden handelt und Du falsch behauptest "Ja, er kann kündigen." - wobei wieder gilt: "können" kann er, "dürfen" darf er aber nicht!

"ein Anwalt die Kündigung prüfen kann" <- da ist es wieder, das Können.

Ja und? Was hat das mit meinem aufgezeigten Gegensatz von "können" und "dürfen" zu tun?

mir eine falsche Auskunft unterstellst

Ich unterstelle nicht, sondern stelle die Tatsache fest, dass Deine Aussage "Ja, er kann kündigen." falsch ist, weil der Arbeitgeber/Ausbilder aus dem in der Frage genannten Grund schlicht und einfach nicht mehr (nach der Probezeit) kündigen darf - und ich habe auch begründet, warum!

Es ist alleine meine Entscheidung, wann ich selbst antworte, wann nur kommentiere (Antworten, die falsch sind, auf bloßen Spekulationen oder Vorurteilen/Vorverurteilungen usw. beruhen) oder beides tue. Und an kompetenten Antworten zu arbeitsrechtlichen Fragen herrscht bei mir wahrlich kein Mangel.

Deine Antwort habe ich kommentiert, weil Deine Aussage "Ja, er kann kündigen." (wobei Du "Ja, er darf kündigen." meinst) schlicht und einfach falsch ist!

LinusMemdos  13.01.2022, 18:37
@Familiengerd

Was ist der Unterschied zwischen

Du sagst meine Aussage "das der Arbeitgeber nicht willkürlich kündigen kann" wäre falsch,

und

Ich habe gesagt, dass Deine Aussage " Ja, er kann kündigen. Aber nicht willkürlich." falsch ist!

Was ist der rechtliche Unterschied?

-

Deine Antwort habe ich kommentiert, weil Deine Aussage " Ja, er kann kündigen." (wobei Du " Ja, er darf kündigen." meinst) schlicht und einfach falsch ist!

Deine Interpretation ist falsch und irreführend.

Zudem hast du dem FS selber gar nicht geantwortet.
Du schreibst in meinem Kommentar also nur zu welchem Zweck?

Familiengerd  13.01.2022, 18:59
@LinusMemdos
Deine Interpretation ist falsch und irreführend.

Ach, tatsächlich! Was ist denn konkret "falsch und irreführend"?

Was meinst Du denn mit "Ja, er kann kündigen.", wenn nicht, dass er es darf (was eben falsch ist)?

Was ist der Unterschied zwischen [usw.]
Was ist der rechtliche Unterschied?

Willst Du mich verarschen?!?

Zudem hast du dem FS selber gar nicht geantwortet.

Ja und??

Du schreibst in meinem Kommentar also nur zu welchem Zweck?

Weil Deine Aussage "Ja, er kann kündigen." falsch ist.

Hast Du meine diesbezüglichen Erklärungen nicht richtig gelesen, nicht verstanden (nicht verstehen wollen)??

Ich habe das Gefühl, dass Dich mein Kommentar mit Begründung zu Deiner falschen Aussage in Deinem Ego trifft. Bin ich Dir auf Deinen "Schlips getreten" (jedenfalls reagierst Du so und windest Dich)?

Aber mir reicht das jetzt!

LinusMemdos  13.01.2022, 19:15
@Familiengerd

Warum beantwortest du nicht die Frage?
Du wurdest gebeten den rechtlichen Unterschied zu erklären.

Aussage 1:

Du sagst meine Aussage "das der Arbeitgeber nicht willkürlich kündigen kann" wäre falsch,

Aussage 2:

Ich habe gesagt, dass Deine Aussage " Ja, er kann kündigen. Aber nicht willkürlich." falsch ist!

Bitte erkläre den rechtlichen Unterschied.

-

Hast Du meine diesbezüglichen Erklärungen nicht richtig gelesen, nicht verstanden (nicht verstehen wollen)??

Deine bisherigen Erklärungen stützen sich auf deiner falschen, irreführenden Interpretation eines Textes, der gar nicht für dich bestimmt war.

Möchtest du den rechtlichen Unterschied jetzt erklären?

-

Ich habe das Gefühl, dass Dich mein Kommentar

Dein Gefühl ist an dieser Stelle völlig unerheblich.
Vielmehr ist deine Sachlichkeit gefragt.
Daher frage ich letztmalig:

Was ist der Unterschied zwischen

Du sagst meine Aussage "das der Arbeitgeber nicht willkürlich kündigen kann" wäre falsch,

und

Ich habe gesagt, dass Deine Aussage " Ja, er kann kündigen. Aber nicht willkürlich." falsch ist!

Was ist der rechtliche Unterschied?

Familiengerd  13.01.2022, 20:39
@LinusMemdos

Schlicht und einfach:

Wenn Du behauptest "Du sagst meine Aussage 'das der Arbeitgeber nicht willkürlich kündigen kann" wäre falsch," dann hast Du den Satz "Ja, er kann kündigen." unterschlagen.

Und auf diesen Satz kam es mir an, habe ich mich inhaltlich bezogen, was ich ausführlich erklärt habe, was sich ganz klar aus dem gesamten Kontext meines ersten Kommentars ergibt (wo ich erkläre, wann und wie einem Auszubildenden nach der Probezeit gekündigt werden kann, woraus sich also ergibt, dass mein "falsch" sich nicht auf Deinen Satz "Aber nicht willkürlich." bezieht, sondern auf Deinen Satz "Ja, er kann kündigen."), was Du aber penetrant bewusst und in verfälschender Absicht ignorierst.

Und Deine provokative Penetranz und Ignoranz lässt mich inzwischen vermuten: - Du hast das Zitat bewusst sinnentstellend verkürzt, - Du willst von Deiner falschen Aussage "Ja, er kann kündigen." ablenken, Du ignorierst bewusst meine bisherigen Erklärungen, - es geht Dir nur noch um Provokation.

Trotzdem freut es mich, dass ich Dir in einer arbeitsrechtlichen Frage noch etwas beibringen konnte! 🤗😊