Garage vs Baurecht - was ist zu beachten?

4 Antworten

Hallo MacMoto,

vermutlich wirst Du wie eigentlich überall den vorgegebenen Bebauungsplan einhalten müssen, ebenso Abstandsflächen, es sei denn Du machst eine Grenzbebauung! Bei uns war bis vor einigen Jahren sogar ein Carport genehmigungspflichtig!

In Hessen sind Garagen bis zu einer Grundfläche von 50 qm und einer Wandhöhe von 3 m genehmigungsfrei


MacMoto 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 11:33

Hätte ich dazu schreiben sollen, ich wohne in Rheinland Pfalz

Auch wenn die Garage evtl. genehmigungsfrei ist, musst du prüfen, ob die bebaubare Fläche des Grundstücks (GFZ/GRZ) eine weitere Bebauung erlaubt. Du musst außerdem Abstandsflächen zu Nachbarn/Straße einhalten (Baufenster?) und du musst ggf. eine Genehmigung für eine Gehwegüberfahrt einholen.


turalo  11.03.2025, 11:37

Wenn die Garage kein Fenster zum Nachbargrundstück hat, darf man sie sogar auf die Grenze bauen

florestino  11.03.2025, 11:38
@turalo

Ja, solange auf dem Grundstück nicht schon eine Grenzbebauung existiert und mit der Garage die max. Länge überschritten wird.

MacMoto 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 11:48
@turalo

Alles klar. Ich habe mal nach der genauen Adresse gefragt, dann sieht man es und kann auch mal das Bauamt fragen

Schaue in den Bebauungsplan, dort sind Baufenster eingezeichnet. Es darf nur in diesem Baufenster gebaut werden. Ob die Garage eine Genehmigung benötigt, hängt vom jeweiligem Bundesland ab.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung