Garage vs Baurecht - was ist zu beachten?
Ich überlege ein Haus zu kaufen, das aber keine Garage hat. In den Vorgarten zur Straße hin könnte man eine Garage vom Platz her bauen. Muß ich so etwas genehmigen lassen?
Danke für Antworten
4 Antworten
Hallo MacMoto,
vermutlich wirst Du wie eigentlich überall den vorgegebenen Bebauungsplan einhalten müssen, ebenso Abstandsflächen, es sei denn Du machst eine Grenzbebauung! Bei uns war bis vor einigen Jahren sogar ein Carport genehmigungspflichtig!
In Hessen sind Garagen bis zu einer Grundfläche von 50 qm und einer Wandhöhe von 3 m genehmigungsfrei
Auch wenn die Garage evtl. genehmigungsfrei ist, musst du prüfen, ob die bebaubare Fläche des Grundstücks (GFZ/GRZ) eine weitere Bebauung erlaubt. Du musst außerdem Abstandsflächen zu Nachbarn/Straße einhalten (Baufenster?) und du musst ggf. eine Genehmigung für eine Gehwegüberfahrt einholen.
Wenn die Garage kein Fenster zum Nachbargrundstück hat, darf man sie sogar auf die Grenze bauen
Ja, solange auf dem Grundstück nicht schon eine Grenzbebauung existiert und mit der Garage die max. Länge überschritten wird.
Schaue in den Bebauungsplan, dort sind Baufenster eingezeichnet. Es darf nur in diesem Baufenster gebaut werden. Ob die Garage eine Genehmigung benötigt, hängt vom jeweiligem Bundesland ab.
Hätte ich dazu schreiben sollen, ich wohne in Rheinland Pfalz