Bußgeld wegen falschem Müllentsorgen, obwohl ich es nicht war?

Still  11.08.2024, 07:12
dass ich erneut für etwas 

wieso erneut?

Inkognito-Nutzer   11.08.2024, 13:09

ich hatte schonmal einen Brief erhalten und hatte mich geäußert und habe gesagt, dass es kein Sinn macht, weil ich eine leere Tonne Zuhause hab. Trotzdem musste ich zahlen!

5 Antworten

mein Widerspruch wurde auch abgelehnt und ich musste die Strafe zahlen

Nix musstest du. Nach Ablehnung gibt es weitere Rechtsmittel. Du musst nur den ganzen Weg gehen.

Ich hatte das Problem mit meinen Zeitungen, die ich ordnungsgemäß zum Papiercontainer gebracht hatte, und andere die Zeitungen wieder herausgenommen, und daneben verteilt haben. Weil mein Adressaufkleber drauf war, bekam ich das Bußgeld. Einspruch abgelehnt. Weiterführenden Einspruch zur Erzwingung einer Gerichtsverhandlung eingelegt, Einstellung des Bußgeldverfahrens durch das Ordungsamt.

Erkenntnis am Rande: alle Adressaufkleber vorher entfernen.

Das erinnert mich an eine Renovierungsaktion bei mir zu Hause. da fiel so viel Müll an, das wir damit nicht die hauseigenen Restmülltonnen der Wohneigentumsgemeinschaft belasten wollten. Wir haben uns dann diese roten Beistellsäcke besorgt, und diese dann beim Restmüll dazugestellt. Denn Restmüll haben wir dann an einer Ortsausfahrt ausgeleert vorgefunden, die roten Säcke aber waren verschwunden, die konnte sicher jemand brauchen aber wollte sie nicht selber kaufen. Dann geht man halt hin und klaut sich welche, und entleert den darin enthaltenen Restmüll in die Pampas.

Was ich damit sagen will, Asis gibt es immer wieder und überall, da kann man nichts gegen machen. Allerdings muß man, wenn man dir Kosten aufbürden will, einmal nachweisen, das der Müll von dir stammt, und zum Anderes das Du ihn auch nicht vorschriftsmäßig entsorgt hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit

Solche Fälle sind ärgerlich, aber erfahrungsgemäß kannst du dagegen rechtlich nicht viel bewirken. Ich würde dir raten, zunächst das verwaltungsinterne Verfahren zu beschreiten, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben und die Sachlage zu schildern. Solche Verfahren haben wenig Aussicht auf Erfolg, wenn der Müll dir eindeutig zugeordnet werden kann (bspw. durch Rechnungen die sich im Müll befinden und deine Identität bestätigen). Ausgeschlossen ist es jedoch nicht, insbesondere, wenn mehrere betroffen Parteien sich melden und/oder das Problem in der Gegend allgemein bekannt ist.

Von einem Gerichtsverfahren rate ich ab. Ein gerichtliches Verfahren würde sich wirtschaftlich nicht lohnen und würde das Bußgeld übersteigen. Demnach bleibt dir in dem Fall wohl nichts anderes übrig, als das Bußgeld im Falle eines erfolglosen Einspruchs hinzunehmen und Präventivmaßnahmen zu ergreifen.
Du bist sicherlich nicht der einzige in der Nachbarschaft, dem das schonmal passiert ist. Ich würde dir raten dich allenfalls mit ähnlich Betroffenen zusammenzuschließen und dies der Hausverwaltung respektive dem Vermieter zu melden.

Der Vermieter ist verpflichtet ausreichend Mülltonnen zur Verfügung zu stellen. Wird somit mehr Müll entsorgt, als in die Tonnen passt, muss der Vermieter dementsprechend mehrere oder größere Tonnen bereitstellen. Allfällige Mehrkosten für die Müllentsorgung werden den Mietern gemeinschaftlich über die Betriebskosten auferlegt.
Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, so liegt ein Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz vor, was einen Mangel der Mietsache darstellt.

Entsorgen zudem auch fremde Personen ihren Müll bei euch, so ist dies ebenfalls Sache des Vermieters. Hier können die Maßnahmen des Vermieters bis hin zu einer Unterlassungsklage reichen. Erfahrungsgemäß muss es jedoch nicht soweit kommen. In Gegenden, in denen es regelmäßig zu unkontrollierter Müllentsorgung kommt, reicht es häufig schon aus, die Mülltonne mit einem Zahlenschloss zu versehen, um das Entsorgen durch unbefugte Dritte zu verhindern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Verbraucherzentrale oder Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Dann gehst du vor Gericht. Die müssen beweisen dass der Müll von dir stammt bzw. dass du ihn dort entsorgt hast.


Still  11.08.2024, 07:13

Der FS muss eher glaubhaft darlegen, dass üble Nachbarn seinen Müll dort deponiert haben. Denn es klingt doch sehr nach Schutzbehauptung.

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Inkognito-Nutzer   11.08.2024, 13:11
@Still

Eben, ich habe kein Beweis, dass es meine Nachbarn waren. ABER es gibt kein Beweis dass ich es war. Dann kann ich ja auch von Nachbarn den Müll rausstellen, wäre ein endloser Teufelskreis.

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