Bus in enger Straße, wie Haftung bei Unfall oder Schaden?

8 Antworten

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Somit sind sowohl der Bus- wie auch der PKW-Fahrer verpflichtet vorausschauend zu fahren, keiner hat besondere Vorfahrtsrechte. Im Zweifelsfall muss man vor der Kurve warten, wenn der andere schon etwas eher in die Kurve eingefahren ist. Oder sich gegenseitig verständigen. Im Schadensfall müssen, wenn beide einfach fahren (je nach genauer Situation), beide jeweils 50 Prozent des gegnerischen Schadens tragen.

Wenn Du ihn so spät siehst, daß Du nicht mehr anhalten kannst warst Du zu schnell. Zur Not muß man sich den Weg auch mal "ertasten". Wenn Du ihn nicht siehst sieht er dich auch nicht.

GurkeAusGhana 
Fragesteller
 12.04.2024, 08:19

Ja Fahren auf Sicht eben, nur fährt man aber nicht 15kmh in der Ortschaft, weil Busse nicht auf ihrer Spur bleiben. Es geht jetzt eben um den Fall, wenn was passieren würde

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koofenix  12.04.2024, 08:30
@GurkeAusGhana

Es geht nicht um 15 km/h oder Busse, sondern - wie Du richtig erkannt hast - um fahren auf Sicht. Demnach solltest Du innerhalb des einsehbaren Bereiches anhalten können. Unter bestimmten Umständen können da auch 10 km/h schon zu schnell sein.

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GurkeAusGhana 
Fragesteller
 12.04.2024, 08:41
@koofenix

Dann ist trotzdem die Frage, wie das realistisch zu realisieren ist, da andere Verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen dass ich spontan so runterbremse

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koofenix  12.04.2024, 08:46
@GurkeAusGhana

Damit sollten sie aber rechnen wenn sie erkennen können was sich vor dem Scheibenwischer abspielt. Im Sinne der Kostenersparnis würde ich jetzt auch nicht Verursacher eines Unfalls sein wollen, um zu verhindern, daß der Penner hinter mir auf mich auffährt. Das wäre dann dessen Problem.

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GurkeAusGhana 
Fragesteller
 12.04.2024, 08:49
@koofenix

Das ist richtig, mir geht's ja auch um die Vermeidung von Unfällen insgesamt. Da wiege ich lieber ab, wie häufig mir ein Bus entgegenkommt und wie häufig mir jemand auffahren würde. Ich denk mir nämlich auch wenn ich in jeder nicht einsichtigen Kurve so akut runterbremse dass ich als Verkehrsbehinderung gelte (das ist nämlich tatsächlich schon meiner Oma passiert, haha)

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koofenix  12.04.2024, 08:53
@GurkeAusGhana

Na und. Wenn ich die Verkehrslage so einschätze, daß sie keine höhere Geschwindigkeit zulässt fahre ich halt nicht schneller. Wenn ich damit vor Gericht verliere würde ich als nächstes meinen Anwalt verklagen.

PS: im hektischen Deutschland ist ja alles Verkehrshindernis was sich langsamer als 180 bewegt.

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Das dürfte auf eine Teilschuld deinerseits von 30-50% hinauslaufen.

Grundsätzlich musst du auf engen Straßen auf halbe Sichtweite anhalten können. Das war offensichtlich nicht der Fall. Somit hast du in jedem Fall eine Teilschuld.

Gerade an engen unübersichtlichen Stellen ist Rücksichtname extrem wichtig.

Wer einen großen Bus nicht sieht der sieht auch ein kleines Kind nicht.

Dürfte auf beiderseitiges Verschulden hinauslaufen.