Bürgergeld und Minijob als Schülerin?
Ich habe viel rumgefragt und Seiten auf dem Internet gefunden dazu und jeder meinte nein das Geld wird nicht bei meinen Eltern angerechnet und ich würde die ganzen 520€ bekommen.
Ich habe sogar ein perfekten Minijob gefunden und war kurz davor eingestellt zu werden nach viele Bewerbungen. Jedoch musste ich es aufgeben wegen des Johcenters.
Beim Besuch dort habe ich der Frau alles gezeigt und gefragt wie es ist und sie meinte es gilt nicht für mich und dass es kein Sinn machen würde und dass dies nie passieren wird dass man das ganze Geld bekommt.Sie hat bei ihr auf dem Pc geguckt und meinte dass diese Regel bei ihr nicht ist…Sie meinte es gilt nur für Schüler die arbeiten um Berufserfahrung für ihr Beruf zu sammeln oder Freiwilligendienst machen wollen oder so was in der Art.
Ich wusste nicht was ich sonst machen soll ich habe ihr das gesetzt gezeigt und die ganzen Internet Seiten aber sie meinte es gilt nicht für mich…Ich bin 16 und Schülerin warum sollte es nicht für mich gilten?
Ich weiß ist sehr viel und ich habe sehr viel nachgefragt hier aber sie sagt es gilt auf keinen Fall.
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Wenn das eine Mitarbeiterin des Jobcenters war, sollte sie sich ganz schnell einen neuen Job suchen, oder sich auf den neusten Stand bringen !
Kinder unter 25 Jahren, die Schüler, Azubi oder Stundent sind, dürfen seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet werden darf.
Geht das Kind noch in die Schule, darf es in den Ferien in einem Ferienjob sogar unbegrenzt verdienen.
Liegt das Bruttoeinkommen über der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto, gelten darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.
Kannst dir das ganze selber schwarz auf weiß aus ganz sicherer Quelle selber durchlesen und zwar in den fachlichen Weisungen der Jobcenter Paragrafe 11 - 11 b SGB - ll, findest Du im Internet, kannst Du dir kopieren und der Mitarbeiterin das nächste mal um die Ohren schlagen. 😂😂😂
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
"die Frau" ist wer, Mitarbeiterin des Jobcenter?
Das ganze ist kein Wunschkonzert sondern gesetzlich geregelt. Nur gibt es mitunter auch falsche Bescheide und dann muß man Widerspruch einlegen.
D.h. wenn euch Geld gekürzt wird/werden soll, muß es einen Bescheid geben.
M.E. darfst du deinen Verdienst behalten aber dein Hauptjob ist die Schule. Schaffst du das Arbeiten neben der Schule?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du darfst als Schülerin unter 25 einen Minijob anrechnungsfrei ausführen.
Die Frau hat Dir Murks erzählt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Altersweise/1568117386355_nmmslarge__0_0_225_225_e90e21b3d3b0fa1d33f6e3dda80170d9.jpg?v=1568117386000)
Das Einkommen jedes Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft wird dieser zugerechnet und auf das Bürgergeld angerechnet.
Das ändert sich erst, wenn du berufstätig bist und in der Haushaltsgemeinschaft eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildest.
Du darfst nur sehr wenig vom Zuverdienst behalten.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Falsch - Auszubildende können anrechnungsfrei bis zu 538 Euro als Mitglieder einer BG behalten:
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/schulden/das-buergergeld
Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie beruflicher Ausbildung bleibt für junge Menschen unter 25 Jahren bis zur Minijob-Grenze (derzeit 538 Euro) unberücksichtigt. Das gilt auch in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleiben unberücksichtigt.
Selbiges gilt für Einkommen aus einem Ferienjob.
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Du hast einen Freibetrag und der Rest wird angerechnet. Geh arbeiten, ist doch gut, wenn du dich nun zum Teil selbst versorgen kannst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/schulden/das-buergergeld
Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie beruflicher Ausbildung bleibt für junge Menschen unter 25 Jahren bis zur Minijob-Grenze (derzeit 538 Euro) unberücksichtigt