Bürgergeld und Minijob als Schülerin?

5 Antworten

Wenn das eine Mitarbeiterin des Jobcenters war, sollte sie sich ganz schnell einen neuen Job suchen, oder sich auf den neusten Stand bringen !

Kinder unter 25 Jahren, die Schüler, Azubi oder Stundent sind, dürfen seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet werden darf.

Geht das Kind noch in die Schule, darf es in den Ferien in einem Ferienjob sogar unbegrenzt verdienen.

Liegt das Bruttoeinkommen über der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto, gelten darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Kannst dir das ganze selber schwarz auf weiß aus ganz sicherer Quelle selber durchlesen und zwar in den fachlichen Weisungen der Jobcenter Paragrafe 11 - 11 b SGB - ll, findest Du im Internet, kannst Du dir kopieren und der Mitarbeiterin das nächste mal um die Ohren schlagen. 😂😂😂

"die Frau" ist wer, Mitarbeiterin des Jobcenter?

Das ganze ist kein Wunschkonzert sondern gesetzlich geregelt. Nur gibt es mitunter auch falsche Bescheide und dann muß man Widerspruch einlegen.

D.h. wenn euch Geld gekürzt wird/werden soll, muß es einen Bescheid geben.

M.E. darfst du deinen Verdienst behalten aber dein Hauptjob ist die Schule. Schaffst du das Arbeiten neben der Schule?

Du darfst als Schülerin unter 25 einen Minijob anrechnungsfrei ausführen.

Die Frau hat Dir Murks erzählt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Das Einkommen jedes Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft wird dieser zugerechnet und auf das Bürgergeld angerechnet.

Das ändert sich erst, wenn du berufstätig bist und in der Haushaltsgemeinschaft eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildest.

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/Fragen-und-Antworten-zum-Buergergeld/01-20-24-jaehriges-kind-wohnt-bei-mir-wird-dessen-einkommen-beruecksichtigt.html

Du darfst nur sehr wenig vom Zuverdienst behalten.

https://www.buergergeld.org/freibetraege-einkommen/


wilees  07.08.2024, 15:15

Falsch - Auszubildende können anrechnungsfrei bis zu 538 Euro als Mitglieder einer BG behalten:

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/schulden/das-buergergeld

Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie beruflicher Ausbildung bleibt für junge Menschen unter 25 Jahren bis zur Minijob-Grenze (derzeit 538 Euro) unberücksichtigt. Das gilt auch in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleiben unberücksichtigt.

Selbiges gilt für Einkommen aus einem Ferienjob.

1

Du hast einen Freibetrag und der Rest wird angerechnet. Geh arbeiten, ist doch gut, wenn du dich nun zum Teil selbst versorgen kannst.