Bürgergeld oder Bafög?

3 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn ihr schon Bürgergeld bezieht, muss es für den Auszug des Kindes unter 25 Jahren einen wichtigen Grund geben.

Also z.B.notwendig wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund, sonst würde das Jobcenter den Auszug und Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum nicht bewilligen.

Ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Bafög - oder BAB - je nach Art der Ausbildung müsste natürlich geprüft werden.

In einer schulischen Ausbildung mit Bafög - wäre unter Umständen auch zusätzlich eine Aufstockung durch Bürgergeld möglich, wenn der Gesamtbedarf nach dem SGB - ll mit dem anrechenbaren Einkommen nicht gedeckt werden könnte.

Als Student, der nicht mehr bei den bedürftigen Eltern im Haushalt lebt, besteht im Regelfall kein Anspruch auf Bürgergeld.

Lebst Du nicht mehr im Haushalt der Eltern, steht dir dann das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.


Alireza1001 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 09:14

Der Grund ist dass meine Familie nach Hannover umziehen und ich meinen Abschluss in Bayern machen möchte.
Es wird nur ein Jahr sein und danach arbeite ich und brauche dann kein Bürgergeld oder sonstiges mehr.

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isomatte  29.07.2024, 10:58
@Alireza1001

Das wirst Du auf vorherigen Antrag mit dem Jobcenter klären müssen, wenn Du gleich auf finanzielle Unterstützung angewiesen bist.

Sie entscheiden dann ob es als wichtiger Grund angesehen wird oder nicht.

Sollte der Antrag abgelehnt werden, enthält der Ablehnungsbescheid eine Begründung und auch eine Rechtsfolgenbelehrung, kannst dann erst einmal einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch einlegen und wenn erforderlich vor dem Sozialgericht klagen.

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Von Experte isomatte bestätigt

Solange du eine allgemeinbildende Schule besuchst, die vom Elternhaus erreichbar ist, steht dir kein BAföG zu. Denn eine allgemeinbildende Schule wo du das Abi machen kannst, findet sich ja auch in der Nähe des Ortes wo deine Eltern hinziehen.

Wenn deine Eltern dich finanzieren, dann kannst du natürlich wohnen wo du willst.

Und Anspruch auf Bürgergeld hast du ebenfalls nicht, da deine Eltern nach dem Sozialgesetzbuch für dich zuständig sind.


Alireza1001 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 00:53

Meine Mom ist Arbeitssuchend und kriegt ja auch Bürgergeld.

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Kessie1  29.07.2024, 00:55
@Alireza1001

Und du lebst mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft. Und das kommt den Staat günstiger, als wenn sie dir auch noch eine Wohnung zahlen sollten.

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Das Jobcenter unterstützt Auszüge von unter 25-jährigen nur in Härtefällen.

Aus meiner Sicht liegt in Deinem Fall kein solcher vor.

Du kannst aber gerne einen Antrag stellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.