Bürgergeld Miete mehr als 50qm?

4 Antworten

Nicht direkt, hab ich jedenfalls auf Hartz auch schon gemacht. Im Bescheid stand von der Größe her im Prinzip unangemessen, wird aufgrund der sehr geringen Miete aber bewilligt.

Ist wohl noch ähnlich, das hier hab ich gefunden:

Doch die Wohnungsgröße ist nicht der entscheidende Faktor. Kostet eine 100 Quadratmeter große Wohnung genauso viel an Miete, wie eine 45 Quadratmeter Wohnung, so kann das Jobcenter keine Einwände erheben, wenn diese von einer Einzelperson angemietet bzw. bewohnt wird.. Vorausgesetzt, auch die Heizkosten entsprechen denen, die für eine 45 Quadratmeter Wohnung aufgewendet werden müssen.

Die Heizkosten sind also der Knackpunkt. Mietangebot ans Jobcenter schicken und abwarten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Für die Jobcenter ist grundsätzlich die Bruttokalmiete ausschlaggebend; die Wohnungsrgöße eher weniger.

Wenn das aktuell zuständige Jobcenter dem Umzug zustimmt, muß das andere Jobcenter die Wohnung genehmigen.

Ob es das tut, wird sich erweisen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Es muss leider beides unter der Grenze liegen.

Aber dass es bei euch 50qm sind, wundert mich, das sind meist nur 45qm.

Aber ich würde einfach mal bei deinem Jobcenter nachfragen, ob sie es dennoch zahlen würden, auch wenn ich bezweifle, dass sie es tun werden und ich das teilweise nicht ganz verstehen kann.

Gut, 80qm sind da was anderes, aber wenn das Jobcenter bei 55qm nein sagt, ist es lächerlich.


herzilein35  16.07.2024, 14:37

Nein es waren schon immer 50 und nein es muss nicht beides unter der Grenze liegen

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Windoofs10  16.07.2024, 14:38
@herzilein35

Also bei uns sind es 45 und es hieß, dass die Wohnungsgröße auch nicht darüber liegen darf, vielleicht ist das bei euch anders.

Und der Rest ist dann eben eine einzelfallentscheidung.

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Adnan65428 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 14:10

Naja ja ich probiere es einfach mal. Die Wohnung ist im Dorf und dort findet man sowas halt nun mal zu solchen Preisen wenn man sucht. Mal sehen ob es klappen wird 🤷‍♂️.

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Bei der Prüfung der Angemessenheit kommt es allein auf die Kosten der Unterkunft und Heizung an; Größe, Raumaufteilung oä. sind unerheblich. Die landläufig genannten Quadratmetergrenzen dienen lediglich als Rechengrößen.

Bei großen Wohnungen muss man jedoch die Heizkosten(nachzahlung) besonders im Blick behalten.

Soweit ein Umzug innerhalb des Vergleichsgebietes nicht erforderlich/zugesichert ist, werden jedoch innerhalb des Vergleichsgebietes höhere Kosten der neuen gegenüber der alten Wohnung nicht übernommen.