Bürgergeld-Empfänger schließt positives Erbe aus - was passiert?

2 Antworten

Nichts. Das Erbe zählt nicht als Einkommen, sondern als Vermögen. Wäre ja schön blöd, wenn man darauf verzichtet, da die Grenzen recht hoch sind


Regina3 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 14:48

Soweit klar. Aber wenn der Bürgergeld-Empfänger nicht einschätzen kann, ob er Schulden oder positives Vermögen erbt? Daher lieber ausschlagen möchte, als jahrelange Privatinsolvenz?

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LauwarmerKaffee  13.08.2024, 14:51
@Regina3

Das muss man nicht blind machen. Man wird über die Vermögensverhältnisse informiert

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Regina3 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 14:53
@LauwarmerKaffee

Klingt super. Wer informiert denn darüber? Und ungefähr wann?

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Singuli  13.08.2024, 14:48

Es ist aber ein sogenannter Erwerb.

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Singuli  13.08.2024, 16:29
@Regina3

Ich vermute halt dass es weder ein Einkommen ist noch ein Zuwachs am Vermögen, sondern aus steuerlicher Sicht ist das ein Erwerb.

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Ich würde auch vermuten dass das Erbe verwertet werden muss.


Regina3 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 14:49

Aber er weiß nicht, ob er positiv oder negativ erbt und daher nicht besser ausschlägt ...

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Singuli  13.08.2024, 16:30
@Regina3

Berate Dich da am besten mit einem Anwalt. Ich meine dass es nicht unbedingt nötig ist dass Erbe auszuschlagen. Man kann das glaube ich im Nachhinein auch noch regeln. Erkundige Dich da aber auf jeden Fall bei einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale oder sonst bei einer kompetenten Person.

Man kann auch im Nachhinein glaube ich noch einen Nachlassinsolvenz beantragen.

https://www.anwalt.org/nachlassinsolvenz/

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