Brillenbügel verbogen und Glas zerkratzt?
Hallo,
mein Freund hat ausversehen meinen Brillenbügel verbogen und das Glas zerkratzt.
Meine Frage:
Muss er das Brillenglas bezahlen und zusätzlich den Brillenbügel oder nur das Brillenglas?
4 Antworten
Dein Freund hat doch bestimmt eine Haftpflichtversicherung. Das Brillenglas muß erneuert werden, den Brillenbügel kannst du vielleicht beim Optiker richten lasen. Wenn nicht muß der auch ersetzt werden. Gehe zum Optiker und lasse einen Kostenvoranschlag machen, den reicht dein Freund bei seiner Versicherung ein. Sollte die Versicherer aus irgendeinem Grund nicht zahlen muß dein Freund für die Kosten aufkommen.
Was kaputt ist, muss er natürlich bezahlen. Bügel lässt sich eventuell wieder richten.
Das Glas ist hinüber, so sieht es aus, da muss ein neues her.
Lass alles reparieren udn gib ihm die Rechnung. Beim Optiker bezahlst du, falls er nicht mitgeht. Ob er es dann einer Versicherung meldet, ist seine Angelegenheit.
Gehe zu Optiker und frage, ob man das Gestell richten kann und was der Ersatz des beschädigten Brillenglases kostet. Und dann kann Dein Freund sein Portemonnaie zücken.
Beides natürlich.