Brief von der Führerscheinstelle wegen BtmG verfahren?
Ich habe folgenden Brief erhalten, welche Maßnahmen könnten folgen.
5 Antworten
Dieser Brief besagt zunächst mal gar nichts. Darin geht es nur um die Verarbeitung Deiner Daten, also um eine datenschutzrechtliche Formalie.
Anscheinend bist Du aber unter Einfluss von Drogen gefahren; das kann natürlich ein Fahrverbot oder gar den Verlust Deines Führerscheins zur Folge haben. Das wirst Du abwarten müssen.
Dann besteht die Möglichkeit, dass man Dir den Führerschein verweigern wird. Es gilt das Prinzip, dass Straftätern kein Führerschein ermöglicht wird, da man davon ausgeht, dass, wer sich schon anderweitig nicht an die Regeln hält, dies hinter'm Steuer auch nicht tun wird. Erst recht, wenn es um Drogen geht. Da gilt ergänzend das Prinzip, dass ein Drogenabhängiger nicht hinters Steuer gehört. Und bei jemandem, der Drogen nimmt, muss man immer davon ausgehen, dass eine Abhängigkeit bestehen könnte.
Du wirst abwarten müssen, was entschieden wird. Wenn man Dir den Führerschein verweigert, wirst Du sicherlich zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit bekommen, ihn zu machen, sofern Du dann keine Drogen mehr nimmst.
Na es scheint ja ein Drogendelikt gegen ihn vorzuliegen, wenn man sich diesen Brief anschaut.
Ist richtig, aber auch ein Drogenkonsument gehört nicht hinters Steuer, so dass das hinsichtlich seines Führerscheinerwerbs keinen großen Unterschied machen wird.
Wenn er z.B. im Park erwischt wurde kann nicht automatisch darauf geschlossen werden, dass er Führen eines KFZ und Konsum nicht trennen kann.
Aber diese Unterhaltung ist wie gesagt ziemlich sinnlos, da wir keine Fakten haben.
Ich denke nicht, dass da unterschieden wird. Wenn er beim Ladendiebstahl erwischt werden würde, könnte man auch nicht automatisch darauf schließen, dass er nicht korrekt autofahren wird. Dennoch ist das ein Grund, ihm den Führerschein zu verweigern. Bei jemandem, der Drogen nimmt, muss immer befürchtet werden, dass er abhängig ist. Und selbst wenn nicht, ist er zumindest jemand, der illegale Substanzen kauft und einnimmt und sich insofern nicht um geltendes Recht schert.
Einem Ladendieb wird der Führerschein verweigert? Sachen gibt's...
Ja, wie gesagt: Man geht davon aus, dass, wer sich schon im normalen Leben nicht an die Regeln hält, dies im Straßenverkehr auch nicht tun wird. Eine Argumentation, die mich persönlich durchaus überzeugt.
Zum Glück bist du kein Richter ^^
"Außerhalb des Straßenverkehrs gibt es derzeit keine Möglichkeit, im Zusammenhang mit Strafverfahren beschränkend auf die Fahrerlaubnis beziehungsweise den Führerschein einzuwirken."
Das ist wohl der aktuelle Stand.
Das bezieht sich auf bestehende Fahrerlaubnisse. Gemeint ist, dass kein Richter Dir zur Strafe für irgendeine verkehrsfremde Straftat den Führerschein wegnehmen kann (obwohl sowas auch schon in der Politik diskutiert worden ist).
Hast Du aber noch keine Fahrerlaubnis, dann hat das sehr wohl Auswirkungen darauf, ob Du eine bekommst oder nicht.
"Hast Du aber noch keine Fahrerlaubnis, dann hat das sehr wohl Auswirkungen darauf, ob Du eine bekommst oder nicht."
Ich kann dazu nichts finden. Hat du eine Quelle?
Mein Fahrlehrer hat mir das im Unterricht so erklärt, und ich bin später auch nochmal über einen Fall gestolpert, bei dem das so war. Zur Hand habe ich keinen, müsste also genauso googlen wie Du.
Möglicherweise hilfreich zu wissen
https://www.zeit.de/wissen/2014-10/marihuana-kiffen-fuehrerscheinentzug
"Es gilt das Prinzip, dass Straftätern kein Führerschein ermöglicht wird, da man davon ausgeht, dass, wer sich schon anderweitig nicht an die Regeln hält, dies hinter'm Steuer auch nicht tun wird. "
In welchem Land wohnst du, dass dieses Prinzip gilt?
"Und bei jemandem, der Drogen nimmt, muss man immer davon ausgehen, dass eine Abhängigkeit bestehen könnte."
Ist das auch so ein ominöses Prinzip?
Du musst mir das nicht glauben, wenn es Dir nicht gefällt. An der Tatsache wird das freilich nichts ändern.
Schau Dir mal das hier an: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html
"Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben"
Das Adjektiv "verkehrsrechtliche" bezieht sich nur auf das Wort "Vorschriften".
Charakterliche Eignung ist eine Voraussetzung für die Führerscheinerteilung. Ob der Verstoß gegen nicht verkehrsrechtliche Gesetze dazu gehört, ist unter Juristen umstritten.
Du hast weiterhin nur deinen Fahrlehrer als Quelle. Du könntest dir ja jetzt die Mühe machen und nach Urteilen suchen, welche deine Behauptungen untermauern.. aber?
Vielleicht solltest du dir mal vor Augen führen, dass die Führerscheinstelle beim Erstantrag überhaupt kein Führungszeugnis verlangt, also gar nicht von den Straftaten wissen kann. In diesem Führungszeugnis stehen weiter dann nur Straftaten mit einer Strafe, welche höher > 90 Tagessätze liegt. Schön das du mir erklärst, dass verkehrsrechtlich und strafrechtlich getrennt sind, aber zu beiden gehört das Wort "erheblich" davor.
"Ja, wie gesagt: Man geht davon aus, dass, wer sich schon im normalen Leben nicht an die Regeln hält, dies im Straßenverkehr auch nicht tun wird. Eine Argumentation, die mich persönlich durchaus überzeugt."
Eine absolut hirnrissige Argumentation. Umgekehrt müsste man jemanden der einmal geblitzt wird pauschal unter Mordverdacht stellen. Der einzige der davon ausgeht bist du.
"Bei jemandem, der Drogen nimmt, muss immer befürchtet werden, dass er abhängig ist. Und selbst wenn nicht, ist er zumindest jemand, der illegale Substanzen kauft und einnimmt und sich insofern nicht um geltendes Recht schert."
Das erste stimmt ca. zu 50%, Cannabis/Alkohol/Kippen sind da ausgeschlossen. Das zweite stimmt natürlich nicht.
"Wenn er beim Ladendiebstahl erwischt werden würde, könnte man auch nicht automatisch darauf schließen, dass er nicht korrekt autofahren wird. Dennoch ist das ein Grund, ihm den Führerschein zu verweigern"
Auch das ist vollkommener Unsinn.
Es geht hier nicht darum, dass irgendjemanden der Führerschein nicht gewährt wird weil er irgendeine Straftat begangen hat. Die Polizei ist nur dazu verpflichtet gewisse Dinge an die Füherscheinstelle zu melden. Bei den meisten Drogendelikten kommt nicht mal eine Verurteilung rum. Wenn die Polizei bei Timmy eine Pille XTC findet, dann muss sie das der Führerscheinstelle melden. Je nach Aussage des Beschuldigten hat die Führerscheinstelle dann ein ärztliches Gutachten anzufordern, oder den Führerschein zu entziehen. Mit einem ominösen "Straftäterführerscheinverweigerungsprinzip" hat das trotzdem nichts zu tun, egal was dir dein Fahrlehrer erzählt.
Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens halte ich für möglich.
Hallo,
du musst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachweisen, dass du "clean" bist.
Kannst du das nicht, machst du keinen Führerschein.
Viele Grüße
Michael
Wenn er eine Fahrerlaubnis hat, dann wird sie ihm entzogen, wenn er nicht nachweisen kann, dsss er "clean" ist.
Ich bin gerade dabei den erst zu machen ...
Dann solltest du auch deine Fahrschule informieren.
Gruß Michael
Wenn man nicht "clean" ist, WIRD sie entzogen.
Spielt hier aber auch gar keine Rolle, denn ich lag richtig. Er hat noch keine Fahrerlaubnis.
Und die macht er auch so lange nicht, bis er nachweisen kann, dass er "clean" ist.
"Wenn man nicht "clean" ist, WIRD sie entzogen. "
Nachweislich falsch.
"Und die macht er auch so lange nicht, bis er nachweisen kann, dass er "clean" ist."
Auch das ist keineswegs in Stein gemeisselt.
Na dann weise auch nach, dass jemand, der nachweislich nicht Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann, seine Fahrerlaubnis behalten bzw.sie überhaupt erwerben darf.
Wohnt direkt über mir. Musste ein Monat abgeben (Polizei). That's it, nichts von der Führerscheinstelle. Und wir reden hier von FAHREN über Grenzwert.
Wie gesagt, wenn er im Park war ist das sogar noch unwahrscheinlicher.
Vorerst noch garnichts. Es gibt folgendes Problem:
Du musst nicht dabei erwischt werden, wie du unter drogeneinfluss Auto fährst. Wenn generell nachgewiesen wird das du etwas konsumiert hast, kann dir der Führerschein zeitweilig gesperrt - oder die Fähigkeit zum Führerschein eingeschränkt werden.
Witzig daran ist: Das gilt nicht nur für illegale Drogen. Man kann dir sogar den Führerschein wegnehmen, wenn du einfach nur einmal betrunken warst. Und dafür musst du nichtmal in einem Auto gesessen sein.
Ich weiß, extrem dämliche Gesetzeslage. Wird eh meistens nicht angewendet, aber es ist möglich.
Vor einer Weile wurde in meiner Gegend jemand Zuhause von der Polizei besucht, er war betrunken. Daraufhin haben sie ihm den Führerschein weggenommen, obwohl er nur Zuhause war.
"Das gilt nicht nur für illegale Drogen. Man kann dir sogar den Führerschein wegnehmen, wenn du einfach nur einmal betrunken warst. Und dafür musst du nichtmal in einem Auto gesessen sein. "
"Einfach mal betrunken" reicht da nicht aus. Wenn man auf einem Mittwoch um die Mittagszeit mit 2,5 Promille auf der Straße rum torkelt ist das schon eher ein Grund die charakterliche Eignung anzuzweifeln.
"Vor einer Weile wurde in meiner Gegend jemand Zuhause von der Polizei besucht, er war betrunken. Daraufhin haben sie ihm den Führerschein weggenommen, obwohl er nur Zuhause war."
Dann scheinst du einfach nicht die ganze Story zu kennen. Weil jemand betrunken war wird der Führerschein nicht weggenommen.
DIe weitere Vorgehensweise ergibt sich aus Art und Menge der Droge im Blut.
Ich bin gerade dabei den erst zu machen heißt ich hab grad mal die 14 theoriestunden durch