Braucht mein Vermieter einen Energieausweis?

4 Antworten

Bei dem Sachverhalt: Ruhig bleiben und möglichst viele Beweise dokumentieren. Zeugen "in der Hinterhand halten" für alle Fälle.

Eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters ist unrealistisch. Diesbezüglich stets Contra geben. Im Falle einer tatsächlichen fristlosen Kündigung müsste aber sofort gehandelt werden. Ein Widerspruch ist dann wichtig. Fristgemäß.

Mit dem Energieausweis, das ist etwas kompliziert. Ich habe es nicht mehr im Kopf wie die Ausnahmen geregelt waren. Könnte auf die Art des Hauses ankommen und/oder wie oft und an wie viele unterschiedliche Mietparteien es vermietet wurde in der Vergangenheit. Generell können da Bußgelder drohen, wenn der Energieausweis auf Verlangen nicht vorgelegt wird. Mir ist aber kein Fall bekannt.

Was die Schimmel-Thematik betrifft kann es aber vor Gericht richtig abgehen - so es denn vor Gericht kommt.

Nachdem ich selbst einen unglaublichen Terz hatte mit meinem Vermieter empfehle ich: Geh' zum Schiedsamt!

Versuche Streitschlichtung. Versuche eine außergerichtliche Lösung.

Gerichtsverfahren können lange dauern und sehr teuer werden.

Kurz gesagt: Neue Wohnung suchen. Das muss man eigentlich in Betracht ziehen. Ich weiß ja nicht wie groß das Schimmelproblem ist.

Aber das ist gesundheitsschädlich. Und das Problem wird nicht kleiner, wenn man den Vermieter nicht zeitnah und wirksam zum Handeln bewegen kann.

Bei Mietminderungen ist generell immer Vorsicht geboten.

Ein Fachanwalt generell sollte in so einem Fall auch zu Rate gezogen werden.

Jedoch macht es Sinn sich im Vorfeld darüber klar zu werden: Was will man? Und um welchen Preis will man das?

Wie lange kann und will man ggf. Streitigkeiten aushalten?

Eine neue Mietwohnung mag' schwer zu finden und auch teurer sein. Aber man kann dann eben auch eine Mietwohnung ohne Schimmel finden. Und wo man mit dem Vermieter klar kommt.

Die "Renovierungsarbeiten" sollte man jedenfalls auch für alle Fälle dokumentieren. Vorher/Nachher Fotos. Ggf. ein paar Notizen. Wer? Wann? Wo? Was? Welche Materialien?

Und dann musst du einfach mal gucken wohin die Reise geht. Ob du dich durchsetzen kannst. Oder ob ihr die Justiz mit diesem Mist beschäftigen wollt.

So eine Kellerwohnung kann ich mir jedenfalls nach deiner Beschreibung nicht als sonderlich zukunftsweisend vorstellen. Es klingt im Grunde so, als ob die gesamte Bausubstanz schon absolute Scheisse ist. Und dann in Ufernähe. Das klingt einfach so, als sei der Vermieter auch gar nicht in der Lage etwas zu machen. Denn wenn die Probleme vom Keller her kommen, dann sind umfangreiche Maßnahmen notwendig. Das erfordert Sachverstand. Ich glaube nicht, dass das ein paar einfache "Dorfleute" für ein paar Bier mal eben hinkriegen. Sowas dürfte teuer werden.

Und wenn der Vermieter nur das Nötigste macht bzw. alleine da rum stümpert, dann hat er ja entweder kein Geld oder ist nicht ganz dicht oder beides.

Der Beschreibung nach klingt es auch ein wenig so, als ob der Vermieter die Realität nicht sehen will. Vielleicht versteht er auch selbst einfach nicht viel vom Mietrecht beispielsweise.

Das war bei meinen letzten 2 Vermietern der Fall. Denen fehlte ganz einfach das Wissen. Die wussten nahezu gar nichts vom Mietrecht. Und die hatten auch keine Ahnung davon was eine Sanierung ist und wie sowas funktioniert. Wenn es unrealistisch scheint, dass sich was verbessern wird am Mietverhältnis, dann - wie gesagt - sollte man sich auf einen neuen Weg fokussieren.

Alleine wenn ich das Wort "Ufer" lese, rate ich zu Auszug!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Bauplanung tätig seit 1979

Anfangs brauchte man ihn nur im Moment der Neuvermietung einer Wohnung. Soweit ich weiß, ist er jetzt aber auch auf Verlangen während der Mietzeit vorzulegen.

Das ist aber kein Problem. So einen Energieausweis hat man innerhalb von wenigen Tagen besorgt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Du kennst das Problem an Mietminderungen? Bekommt letztlich der Vermieter recht und es laufen 2 Nettomieten auf, kann dir gekündigt werden. So etwas macht man nur mit fundierter Beratung, Verbraucherzentrale, Mieterverein oder Anwalt. So ein Schuss kann durchaus nach hinten losgehen.

zum Thema Energieausweis (ich verstehe nicht, was dir das in dieser Situation bringen soll, was hat das mit dem Schimmelbefall zu tun)

.

Jedes Wohngebäude, welches 1965 und davor errichtet wurde, benötigt seit dem 01. Juli 2008 einen Energieausweis. Dessen Gültigkeit lief im Juli 2018 ab. Der verpflichtende Bedarfsausweis gilt seit dem 01.Oktober 2018 für jeden Altbau mit bis zu vier Wohneinheiten sowie einem Baujahr 1977 und älter.

https://www.heizung.de/ratgeber/diverses/der-energieausweis-pflicht-oder-nicht.html

.


Lem1011go  24.06.2024, 00:15

Die Warnung ist grundsätzlich verständlich, kommt aber viel zu oft zu hysterisch.

Man sollte die Lebenswirklichkeiten der Menschen nicht ausblenden.

Es gibt schließlich - gerade in ländlichen Regionen - auch viele Privatvermieter, von denen wiederum Einige nicht gerade reich sind.

Ich z.b. hätte sogar gegen einen meiner ehem. Vermieter jederzeit eine Mietminderung machen können. Und bei dieser auch unrechtmäßig hoch ansetzen können.

Die Wirklichkeit wäre dann gewesen, dass wenn der Vermieter rum gemeckert hätte, ich ihm eiskalt hätte sagen können "Verklag mich doch!". Und dann hätte ich mir sicher sein können, dass gar nichts passiert. Denn der Mann war Rentner. Der war ziemlich arm. Und der hatte 0 Ahnung von Gesetzen und hat noch nie jemanden vor Gericht gezogen.

Also... Bevor ein Vermieter "Recht bekommt" muss der Sachverhalt erstmal vor einem Gericht erörtert werden.

Und bis es so weit kommt können Jahre vergehen. Und bei finanziell schwachen Vermietern muss man gar nicht erst befürchten, dass überhaupt jemals ein Gericht ins Spiel kommt.

Mein ehem. Vermieter war lange Zeit seines Lebens Alkoholiker. Sowohl er als auch ehemalige Mieter hatten Probleme stets mit Gewalt "gelöst". Ich war in seinem ganzen Leben der erste und einzige Mieter, der einen schriftlichen Mietvertrag hatte. Und der auch seine Miete immer vollständig und pünktlich bezahlt hat.

Von ehemaligen Mietern wusste ich zufälligerweise, dass die damals (irgendwo zwischen 1990 und 2005) einfach, teils ohne Vorwarnung und erst Recht ohne irgendetwas Schriftliches, die Mietzahlungen ganz eingestellt haben. Dagegen hatte der Vermieter zeit seines Lebens nie etwas unternommen außer vlt. Rumschimpfen.

Da ging nie irgendetwas vor Gericht.

Die Mieter hatten alle mündliche Mietverträge. Und alle sind irgendwann freiwillig so ausgezogen wie es ihnen gerade passte. Einer der Mieter hat dem Vermieter damals sogar die Fresse poliert. Weil der Vermieter statt Heizöl zu kaufen das Geld lieber anderweitig verbraten hat. Auch das kam wohl nie vor irgendein Gericht.

Lange Rede, kurzer Sinn:

In manchen Konstellationen können Mieter nahezu vollkommen frei und ohne große Bedenken Mietminderungrn vornehmen. Weil wenn die Sache auch nur ein bisschen Hand und Fuß hat, also objektiv gesehen berechtigt ist, dann wird irgendein armer Willi den Teufel tun und einen Mieter in einen Rechtsstreit hinein zwingen, weil er (der arme Willi) nämlich selbst viel Geld verlieren kann!

0
Eckengucker  24.06.2024, 11:04
@Lem1011go

Du kannst deinen Einzelfall nicht verallgemeinern. Nett gemeint aber das ist nicht im Sinne des Fragers und auch nicht im Sinne meiner Antwort.

Heutzutage, wo der Wohnraum so knapp ist und es schwierig ist etwas zu finden, muss man die Ansprüche senken.

Seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen? Ein Vermieter geht zum Haus und Grundbesitzerverein und lässt sich das dort prüfen. Danach beauftragt er den dortigen Anwalt mit einer Kündigung des Mieters. Dann kann erst einmal der Mieter gegen die Kündigung klagen und nicht der Vermieter.

0
Lem1011go  24.06.2024, 20:00
@Eckengucker

Nein. Ich habe meinen Einzelfall auch nicht verallgemeinert, sondern konkret dargestellt, dass es solche Fälle auch oft gibt.

Und die Schilderungen des Fragestellers klingen sehr nach ähnlichen Zuständen wie ich sie mal hatte.

Egal wie knapp der Wohnraum ist. In Deutschland sollte keiner in einer Schimmelwohnung leben müssen. Eine Mietwohnung hat entsprechend den Regeln des BGB's in Ordnung zu sein. Eine Wohnung darf vielleicht "verwohnt" sein. Aber Schimmelbefall muss kein Mieter dulden.

In besonders schweren Fällen kann das Gesundheitsamt sogar die Wohnung für unbewohnbar erklären und eine weitere Nutzung verbieten.

Das hat also nichts mit "Ansprüchen" zu tun. Hier geht es nicht um ein leicht zugiges Fenster, sondern um Schimmel!

Du schreibst vom Haus- und Grundbesitzerverein, zu dem Vermieter gehen können. Ja. Können sie. Setzt aber voraus, dass man Mitglied ist. Und das kostet auch Geld. Und ein Allheilmittel ist auch das nicht. Denn wenn man de facto im Unrecht ist kann auch so ein Verein nicht großartig helfen. Meine letzten 2 Vermieter waren nicht in solchen Vereinen.

Ich hingegen bin in einem Mieterverein und weiß auch da, dass die mir nicht helfen können, wenn ich selbst wirklich schuldhaft gehandelt habe.

0
User20474 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 00:43

Den text hab ich im internet auch gelesen aber genau das verstehe ich nicht.

Da das Haus 1980 gebaut wurde bedeutet es also das für dieses haus kein E nachweis erforderlich ist??

Und ich weiß das hat nichts mit dem schimmel zu tun. aber wenn der E ausweis pflicht ist und mein vermieter ihn nicht hat wäre das ein weiterer Druckpunkt. Denn die Bußgelder können da wirklich durch die Decke gehen..

0