Braucht man eine Genehmigung wenn man einen Bus wie einen Bauwagen abstellt?


13.07.2024, 09:55

Wahrscheinlich wird der Bus auf einer Wiese stehen wenn wir da was gefunden haben. Kann aber auch sein das er wo anders steht dann.

DaKaBo  11.07.2024, 15:01
wenn man einen Bus wie einen Bauwagen abstellt?

Wo denn?

pandagirl16 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 15:03

Auf einem Gelände mit Schotter, also auf einem Privatgrundstück

4 Antworten

Wenn er sich nicht bewegen lässt gilt er als Gebäude - und braucht eine Baugenehmigung.

Wenn er sich noch bewegen lässt - und wenn es nur ein Meter ist - gilt er als Fahrzeug und braucht keine Genehmigung.

Aus genau diesem Grunde haben die Morlock-Jungs mal einen Elektromotor in einem Panzer verbaut....

Woher ich das weiß:Hobby – Autoschrauber seit 2002

Wichtig wäre dann erst mal, ob dieses Fahrzeug zulassungstechnisch noch ein Kraftomnibus mit eigenem Fahrantrieb, oder umgebaut und umgemeldet z.B. ein "Mobile-Home" ohne eigenen Fahrantrieb wäre.

Letzteres müßte dann bei der Zulassungsstelle, bzw. dem KBA vorab in der Typisierung geregelt werden zur Nutzungsumwidmung.


pandagirl16 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 10:13

Er kann nicht mehr fahren da das Getriebe kaputt ist und deshalb wollten wir den Motor und so ausbauen.

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Gnurfy  13.07.2024, 10:20
@pandagirl16

Wie groß ist dieser Bus denn? Auf eigenen Rädern wie einen Wohnwagen könntet Ihr dieses antriebslos gemachte (ehem.) Kraftfahrzeug dann ja nicht durch die Gegend bewegen.

Als "Anhänger" bekämt Ihr das ganze technisch aber auch nicht durch, sondern es wäre dann eher wie ein "Container" oder Micro-Home welches auf einem eigenen Anhängerunterbau beim Standortwechsel verbracht werden müßte.

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pandagirl16 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 10:24
@Gnurfy

Er ist 12 Meter lang. Wir hatten überlegt ihm von einem Traktor ziehen zu lassen.

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Gnurfy  13.07.2024, 10:32
@pandagirl16

Schleppen auf eigenen Rädern geht im öffentlichen Verkehrswesen m.W. nur, wenn ein ursprünglich fahrtüchtiges und angemeldtes + versichertes Fahrzeug auf kürzestem Wege in eine Werkstatt oder die nächstmögliche Abstellfläche zum Abtransport auf einem zugelassenen Transportanhänger verbracht werden sollte.

Zudem bliebe das ganze ohne zulassungsrechtliche Umschreibung bis dahin sonst erst mal trotz Entfernung des Motors weiterhin ein Kraftomnibus laut Zulassungsbescheinigung, bzw. grundlegender Typengenehmigung beim KBA.

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Auf einem privaten Grund spielt es keine Rolle solange du noch die Räder dran lässt.


Gnurfy  13.07.2024, 10:14

Doch, auch auf privatem Grund kann es durchaus je nach Flächenwidmung einen Unterschied machen, ob man dort ein "Kraftfahrzeg" oder einen "Wohnwagen" bzw. ein "Mobile-Home" dauerhaft abstellen möchte.

Auch die tatsächliche Nutzung wie z.B. zu Wohnzwecken, bzw Daueraufenthalt nebst Übernachtungen, oder einfach nur als stundenweiser Wetterschutz zur Flächebewirtschaftung kann da durchaus schon eine Rolle spielen.

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Wenn du das Fahrzeug einfach auf Privatgrundstück abstellst, solltest du nur die Betriebsmittel ablassen, damit diese nicht mit der Zeit in den Boden versickern. Eine Genehmigung brauchst du auf Privatgrundstück nicht.


DaKaBo  11.07.2024, 15:04
Eine Genehmigung brauchst du auf Privatgrundstück nicht.

Ich bin mir sicher, dass ich in meinem Privatwald keinen Bus abstellen dürfte.

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IrockRTC  11.07.2024, 15:13
@DaKaBo

Wenn der Wald wirklich im Sinne des Gesetzes Wald ist, gibt es Forstgesetze etc., die mindestens in jedem Bundesland unterschiedlich sind und sowas regeln. Aber Wald ist jetzt auch nicht das Standard-Privatgrundstück.

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