braucht ein Fahrzeug was weniger als 6 kmh fährt eine betriebs Erlaubnis?

2 Antworten

Die Betriebserlaubnispflicht ergibt sich aus den Paragraphen 3 und 4 der FZV.

Somit lautet die Antwort: Nein, es wird keine Betriebserlaubnis benötigt, denn:

§1 FZV

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.

Es ist die Frage welche Fahrzeuge das betrifft. Es gibt Eigenbauten die nicht schneller fahren bzw. gefahren werden. Dann kommt eine 6 hinten dran und gut. Dann gibt es Fahrzeuge die reihenweise gefertigt wurden und Papiere haben. Diese können durchaus auf 6 km/h begrenzt werden. Dann wird ein mitzuführendes Gutachten ausgestellt. In dem muss stehen wie die Drosselung erfolgte. Einfach eine 6 dran machen und fahren wird teuer und landet vor dem Staatsanwalt.