braucht ein Fahrzeug was weniger als 6 kmh fährt eine betriebs Erlaubnis?
braucht ein Fahrzeug was weniger als 6 kmh fährt eine betriebs Erlaubnis ?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/migebuff/1465140411952_nmmslarge__118_1_474_474_8603ad02e8e74f5bd9be978aadcd5324.jpg?v=1465140412000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Roller, Auto und Motorrad
Die Betriebserlaubnispflicht ergibt sich aus den Paragraphen 3 und 4 der FZV.
Somit lautet die Antwort: Nein, es wird keine Betriebserlaubnis benötigt, denn:
§1 FZV
Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/4_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Es ist die Frage welche Fahrzeuge das betrifft. Es gibt Eigenbauten die nicht schneller fahren bzw. gefahren werden. Dann kommt eine 6 hinten dran und gut. Dann gibt es Fahrzeuge die reihenweise gefertigt wurden und Papiere haben. Diese können durchaus auf 6 km/h begrenzt werden. Dann wird ein mitzuführendes Gutachten ausgestellt. In dem muss stehen wie die Drosselung erfolgte. Einfach eine 6 dran machen und fahren wird teuer und landet vor dem Staatsanwalt.