Brauche ich den ungersuchungsberechtigunsschein für die untersuchung nach dem jugendarbeitsschutzgesetz?
Schönen guten tag mein Chef hat mir eine Frist gegeben bis samstag
Wenn ich ihn die untersuchungsergebnisse nicht vorlege muss er mich entlassen
Kann ich einfach zum artzt gehen und die untersuchung selbst bezahlen ?Und wie viel würde das kosten
Ich bin in ein anderes Bundesland gezogen und habe den berechtigunsschein nicht für die untersuchung und beantragen würde jetzt zu lange dauern giebt es noch andere Möglichkeiten diese untersuchung zu bekommen
Danke
6 Antworten
Entweder gehst du auf das Serviceportal deiner Stadt und beantragst den Untersuchungsberechtigungsschein online oder du wendest dich persönlich (mit Personalausweis) an dein Meldeamt, dann bekommst du den Schein sofort im Rahmen der Vorsprache.
Die Untersuchung kann ein Arzt nach freier Wahl durchführen, also z.B. dein Hausarzt oder auch Kinderarzt.
Ob und wie das ohne Berechtigungsschein möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis und dazu findet man auch keine Informationen, einfach weil die Dinger so leicht zu beschaffen sind.
Rufe bei deinem Arzt an, vereinbare unter Schilderung der Dringlichkeit und der Umstände einen Termin und besorg dir den Schein.
Alles Gute für dich!
Arzt anrufen, nachfragen… den berechtigungsschein kann man auch nachreichen
Nur mal zur Info: Der Chef darf dich ohne diese Untersuchung nicht beschäftigen.
Unser Betrieb auch auch kurzfristig einen Azubi angestellt, U18, ohne diesen Untersuchungsbelag kann der Vertrag nicht eingereicht werden und wir wurden auch darauf hingewiesen das keine Beschäftigung erfolgen darf.
Hol dir schnellstmöglich den Arzttermin, den Rest bekommst du schon.
wenn Du nicht in der Probezeit bist, dann kann Dir als Azubi eigentlich wenig passieren.
In der Probezeit kann der Chef sowieso kündigen.
Wenn es um G 25 oder G 29 Untersuchungen geht, haben wir einen Betriebsarzt, der in die Zentrale kommt.
Das wird aber angekündigt. Termine beim Arbeitsmediziner kannst Du ja mal beantragen.
Damit sollte dem genüge getan sein
Wenn es um G 25 oder G 29 Untersuchungen geht,
Nein, es ist doch klar ersichtlich, dass es sich hier um die Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz handelt, wonach ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden darf, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
Zunächst einmal hätte dich dein Lehrherr ohne JuSchu-Bescheinigung gar nicht einstellen dürfen. Den Berechtigungsschein erhältst du üblicherweise mit deinem Abgangszeugnis, dieser ist bundesweit gültig. Im Falle des Verlusts bekomsmt du ihn von deiner alten Schule oder zur Not auch im Bürgerbüro des Rathauses.
Wenn es ganz schnell gehen muss - wie in deinem Fall - solltest du dich schleunigst beim Arzt vorstellen, die Situation erklären und ihn bitten, die Untersuchung zunächst auf potenzieller Privatbasis durchführen zu lassen. Den Berechtigungsschein, den der Arzt zur Abrechnung benötigt, könntest du sicher nachreichen.