Ausbildungsvertrag und Umzug?

1 Antwort

Ein Ausbildungsverhaeltnis kann vom Auszubildenden nach Ablauf der Probezeit nur dann ordentlich gekuendigt werden, wenn er die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Der Grund (einer der beiden genannten) muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden.

Wenn du das Ausbildungsverhaeltnis in einem anderen Betrieb fortsetzen willst, geht das nur ueber einen Aufhebungsvertrag. Der geht aber auch wieder nur dann, wenn der alte Ausbildungsbetrieb auch damit einverstanden ist. Ist er es jedoch nicht, gibt es auch keinen Aufhebungsvertrag.