Brauch ich für ein e scooter mit sitz ein Führerschein?

2 Antworten

§1 eKFV:

(1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:
1. Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,

Das Fahrzeug hat einen Sitz, ist folglich kein Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der eKFV und bedarf somit einer Mofaprüfbescheinigung.

Für einen E-Scooter mit Sitz, der eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h und eine Leistung von 350W hat, benötigst du eine Mofa-Prüfbescheinigung. Dieser E-Scooter fällt unter die Kategorie Leichtmofa.


Kucharz078 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 00:38

Viel viel dank auf einer Website lese ich das ich es brauche auf der anderen nicht ich vielleicht frag ich mal bei der Polizei

modecoolboy  02.01.2025, 00:43
@Kucharz078

Auf bestimmten Internetseiten steht, dass es daran liegt, dass dort ein Sitz vorhanden ist und man dort nicht steht. Ob das wirklich stimmt, weiß ich allerdings nicht.

migebuff  02.01.2025, 01:49
@Kucharz078
vielleicht frag ich mal bei der Polizei

Wozu? Die Rechtslage ist eindeutig, die eKFV für jeden einsehbar, Webseiten sind belanglos.