Blitzer nach 3 Monaten und einem Tag erhalten?

3 Antworten

Nein - die Verjährungsfrist wurde durch den Anhörungsbogen unterbrochen. Somit sind die drei Monate nicht erreicht.

Abgesehen davon: Soweit mir bekannt ist, zälht das Absendedatum - nicht das der Zustellung. Und damit wäre die Frist eh´gewahrt.

Alles korrekt, nur wehn du "gar nichts" gehört hättest wärst du evtl raus..

Aber durch den zugesendeten Bogen ist das angelaufen, also wenn der Anhörungsbogen länger als 3 Monate gebraucht hätte...

Du hast keinen Zeugenfragebogen bekommen, sondern einen Ahörungsbogen. Dieser hemmt die Verjährung. Somit alles in Ordnung, die Strafe ist rechtzeitig eingegangen.