Bitte des Verkäufers wegen Fotos von beschädigter Ware?


05.07.2024, 15:41

In meinem Fall bin ich der Verkäufer (privat) aber der Käufer meinte die Ware sei beschädigt also hab ich nach Bildern von bestimmten Winkeln aus verlangt diese er aber nicht schickt (wurde über ebay verkauft)

Nebendem meinte er meine Wünsche intressieren ihn nicht.

5 Antworten

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Sollte es ein privater Verkäufer sein, ist er dazu noch nicht mal verpflichtet, da das Versandrisiko auf den Käufer übergeht.

Ist es ein gewerblicher Verkäufer hat er natürlich das Recht. Denn er kann da schauen, ob das Versandunternehmen haftbar gemacht werden kann.


Sumi2003570 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 15:08

Trotz versichertem Versand?

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Krawallbotz  05.07.2024, 15:09
@Sumi2003570

Bei gewerblichem Verkäufer natürlich ... bei privatem Verkauf geht das Versandrisiko auf den Käufer über

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Sumi2003570 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 15:12
@Krawallbotz

Bin privater verkäufer und hab versichert versendet aber der Käufer meint es ist beschädigt aber zeigt mir nicht bilder der geschädigte ware aber es versandrisiko liegt also trotzdem beim Käufer hab uch das so richtig verstanden?

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Krawallbotz  05.07.2024, 15:14
@Sumi2003570

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer – wie bei eBay – den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.

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Wenn Du einen Mangel reklamierst, solltest Du schon -wenn möglich- den Mangel anhand Bilder dem Verkäufer zeigen. Du möchtest doch bestimmt, dass die Sache schnell reguliert wird.


Sumi2003570 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 15:22

In meinem Fall bin ich der Verkäufer (privat) aber der Käufer meinte die Ware sei beschädigt also hab ich nach Bildern von bestimmten Winkeln aus verlangt diese er aber nicht schickt (per ebay wurde es verkauft)

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Du hast bei der Registrierung die Nutzungsbedingungen von eBay akzeptiert. Darunter auch den Käuferschutz.

Der Käufer wird bei eBay einen abweichenden Artikel melden (auch wenn er Dir gegenüber kein Foto vom Schaden senden möchte) und deshalb sein Geld zurück bekommen. Du darfst dann sehen, wie Du deinen Artikel wieder zurück bekommst (auf eigene Kosten).

Danach überlegst Du bestimmt zwei mal, ob Du noch mal bei eBay verkaufst.

Und übrigens: Was im BGB steht, ist eBay erst einmal egal.
Du kannst den Käufer aber privatrechtlich auf Abnahme der Ware verklagen.

Ich denke schon, insbesondere dann, wenn du dein Geld zurückforderst. Ansonsten könnte ja jeder kommen und einen vermeintlichen Schaden melden, obschon das Produkt einwandfrei geliefert wurde.


Sumi2003570 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 15:23

In meinem Fall bin ich der Verkäufer (privat) aber der Käufer meinte die Ware sei beschädigt also hab ich nach Bildern von bestimmten Winkeln aus verlangt diese er aber nicht schickt (per ebay wurde es verkauft)

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Wenn der Käufer einen Schaden meldet, ja. Der Schaden muss nachgewiesen werden.


Sumi2003570 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 15:39

In meinem Fall bin ich der Verkäufer (privat) aber der Käufer meinte die Ware sei beschädigt also hab ich nach Bildern von bestimmten Winkeln aus verlangt diese er aber nicht schickt (per ebay wurde es verkauft)

Käufer meine auch meine Wünsche intressieren ihn nicht 🫠

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