Auszug von Mutter jobcenter mit kind und freundin?
Hallo Leute ich bin 18 Jahre alt und meine Freundin lebt seid 1 Jahr mit mir und meiner Mutter zsm wir haben mittlerweile ein Baby 10 Monate alt und möchten jetzt ausziehen .. jetzt wollte ich fragen ob ich als Begründung einfach angeben soll, das ich mit meiner Freundin und meinen Sohn eine eigene Wohnung haben möchte? Habt ihr Tipps? Oder selber sowas durch gemacht ich habe noch keinen Antrag gestellt .. also ich und meine Freundin und mein sohn sind eine eigene Bedarfsgemeinschaft meine Mutter und meine Schwester haben ihre eigene.. wäre das vielleicht ein Vorteil? Danke im voraus
6 Antworten
Einfach einen schriftlichen formlosen Antrag auf Zusicherung für die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen und diesen kurz begründen, also z.B. schreiben das du mit Partnerin und Kind nicht länger im Haushalt der Mutter leben könnt, da die Umstände z.B. durch Platzmangel nicht mehr zumutbar sind.
Der Gesetzgeber schreibt in SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung:
"(5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
- die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
- der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
- ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt."
Eine eigene Familie kann ein solcher Grund sein.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wo genau in § 22 Absatz 5, den ich hier zitiert habe, steht das? Habe ich da etwas überlesen? In § 7 Leistungsberechtigte Absatz 3 steht zwar, wer zu welcher BG gehört, aber nichts darüber, dass für Verliebte mit Kind eine eigene Wohnung bezahlt wird!
vielleicht beschäftigst du dich erstmal mit der materie und vielleicht kannst ud dann mitreden. ein u25 mit kind und dazugehörigen vater ist eine eigene bg und somit ab 13 ssw berechtigt zu eigener wohnung. was du zitiert hast ist unerheblich.
so stehts in der laufenden rechtsprechung. es "kann also kein grund sein, es ist einer
Eigentlich geht das erst ab 25 aber da du eine eigene Familie hast wird das als Grund ausreichen das du ausziehen kannst. Schau im Vorfeld schon mal was Dir mit Freudin und Kind an Quadratmetern und Kaltmiete zusteht und check die Wohnungsangebote.
Bedenke auch das wenn ihr jetzt alle zusammen in einer großen Wohnung wohnt und deine Mutter auch in den Bezügen steht, die Wohnung für sie und deine Schwester zu groß sein wird und das Amt die Wohnung nicht mehr im vollem Umfang bezahlt. LG
die qm sind völlig irrelevant. es zählt nur dass die wohnung kdu-mäßig in den richtigen bereich liegt. dazu gehört nicht nur die kaltmiete, sondern auch die betriebskosten.
Schau im Vorfeld schon mal was Dir mit Freudin und Kind an Quadratmetern und Kaltmiete zusteht und check die Wohnungsangebote.
Grundsätzlich steht einem zunächst einmal alles zu, was man sich - selbst - leisten kann.
Aber nicht wenn er einen Antrag beim Jobcenter stellen will, das steht in der Frage. Vielleicht mal Augen öffnen beim Lesen.
Vielleicht mal Augen öffnen beim Lesen.
Das könnte ich Dir auch empfehlen.
Zur Verstehen,.
Grundsätzlich ist jeder selbst für seine "Familienplanung usw." verantwortlich-.
Das magst Du anders sehen, steht Dir zu. Ich sehe es grundsätzlich anders.
Eigenverantwortung ist etwas was aus der Mode gekommen zu sein scheint.
Ich sehe das nicht anders und bin ganz deiner Meinung aber das war nicht die Frage. Ich bemühe mich hier auf GF immer auf die Frage zu antworten ohne zu weit auszuschweifen und ich möchte auch keine Leute bewerten die ich nicht persönlich kenne. LG
Ich bemühe mich hier auf GF
Danke für die Belehrung. Darauf wartet doch jeder :o)
ohne zu weit auszuschweifen und ich möchte auch keine Leute bewerten die ich nicht persönlich kenne.
Beides trifft nicht zu. Ich habe niemanden bewertet, Du mit Deiner Belehrung, mich schon. Danke
Das war keine Belehrung, ich habe nur von mir gesprochen. Das darfst du aber auffassen wie du möchtest.
ich habe nur von mir gesprochen.
So erzieht man (auch) bzw. versucht es. Danke
Mütter machen das bevorzugt, wollen hinterher aber nichts gesagt haben.
Du musst deine Mutter Problematik nicht an mir auslassen, ich habe den Eindruck als wenn du wirklich alles in den falschen Hals kriegen willst. Das ist doch gar nicht nötig. Und das was wir jetzt schreiben hat auch nichts mehr mit der eigentlichen Frage zu tun.
auch nichts mehr mit der eigentlichen Frage zu tun.
Stimmt, aber mit Dir. und Deinen Erziehungsversuchen
du bildest mit dem kind und deiner freundin eine eigene bg. du gehst zum jobcenter und beantragst die zusicherung einer wohnung für deine kleine familie. weiterhin leistungen, erstausstattung, kautionsdarlehen, umzugskosten.
die kosten der unterkunft kannst du ergoogeln oder beim jobcenter erfragen.
So wie ich es lese lebt ihr drei vom Jobcenter ( alg2 ) ? ( Du , deine Freundin , dein Kind )
Ein wirklichen Vorteil kann ich bisher noch nicht erkennen.
Ehr ein Nachteil , denn wenn die Wohnung wo ihr gerade zusammen alle lebt dann zu groß ist , wird ein Teil von der BG von deiner mum und Schwester gekürzt. Das bedeutet für die beiden weniger Geld.
na und das ist doch nicht sein problem. seine mutter und schwester gehören nicht zu seiner bg, sondern er bildet einzig eine mit seinem kind und seiner freundin.
er bildet mit kind und freundin eine eigene bg, kann somit jederzeit ausziehen. das u25 gilt hier nicht.