Bin heute 18 geworden darf ich morgen mit dem pinken zettel" begleitendes fahren ab 17" alleine fahren weil der bis zum 25.4 gültig ist?
Oder brauche ich den richtigen führerschein erst Lg
8 Antworten
Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Geburtstag !!!
Ja, darfst Du !
Falls es "die Erwachsenen" nicht glauben ....
Du findest es in § 48a Abs 3 Satz 1 der FEV
(3) Für das Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis für das
Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung gelten die §§ 22 und 22a mit
folgenden Maßgaben:
- 1.
-
Über
die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der
Anlage 8b auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18.
Lebensjahres im Inland zum Nachweis im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1
dient.
Der Vorläufiger Führerschein hat eine Gültigkeit von 3 Monaten gerechnet ab dem 18. Geburstag.
Die Prüfungsbescheinigung BF17 gilt bis zu drei Monate nach erreichen deines 18. Lebensjahres, also darfst du mit diesem auch alleine fahren.
Deine Prüfungsbescheinigung hat ein Ablaufdatum?
Alles klar, vielleicht hat sich das geändert, denn bei mir stehen nur 2 Datum. Einmal mein Geburtsdatum und wann dieser ausgehändigt wurde.
Wenn dieser erst im Mai abläuft, dann hast du noch genügend Zeit dir deinen Führerschein abzuholen.
Ich habe ebenfalls die Prüfungsbescheinigung und ich finde kein Ablaufdatum.
PS: Alles gute zum Geburtstag. :)
Dieser Pinke Zettel? wenn ja der läuft am 26.4 dieses jahr ab
Ja darfst du, die Prüfbescheinigung vom BF17 ist ab dem 18 Geburtstag 3 Monate als Führerschein gültig. Die Auflage der Begleitperson entfällt automatisch mit dem 18 Geburtstag, du musst nur nach wie vor deinen Personalausweis mitnehmen, da die Prüfbescheinigung nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis gültig ist.
viel Spass bei der ersten Alleinfahrt. Bis zu 3 Monate gilt der "Pinke" Zettel.
Dankeschön :)