Bild- und Tonaufnahmen Reitstall?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kamera - ohne Ton! - darf auf privatem Grundstück angebracht werden, sofern sie keine öffentliche Wege, Zufahrten, Parkplätze,... filmt. Ein Hinweisschild auf die Kamera sichert euch ab in Bezug auf Personen, die euer Grundstück rechtmäßig betreten (TA, RL, Hufbearbeiter,...). Sie können ggf darum bitten, die Kamera auszuschalten. Für Unbefugte reicht evtl. schon der Hinweis auf Videoüberwachung um das Grundstück künftig zu meiden.

Öffentliche Plätze, Wege, Straßen, etc. dürfen natürlich nicht gefilmt werden.

Was die rechtliche Seite anbetrifft, steht ja oben schon eine perfekte Antwort.

Ein anderer Punkt ist da mitunter problematisch, nämlich die Stromversorgung. Falls dauerhaft 220 Volt in dem Bereich verfügbar sind, ist das natürlich kein Thema. Andernfalls wird es schon manchmal schwierig, rechtzeitig auf Aufzeichnungen zuzugreifen. Wenn man täglich den Stall besucht, ist das natürlich auch kein Problem.


ShadowTaking 
Beitragsersteller
 04.10.2022, 12:30

Stallung ist direkt am Haus auf Privatgrund, Strom ist glaub ich kein Problem

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sumpfbub  04.10.2022, 12:36
@ShadowTaking

Dann könnte sich allenfalls die Frage stellen, wie man unproblematisch auf die Aufzeichnungen zugreift. Wenn nur auf Karten gespeichert wird, muss man ja mindestens bei einem Vorfall den Inhalt der Karten begutachten. Das kann schon unbequem werden. Idealerweise kannst Du per WLAN zugreifen und dann können die Kameras auch auf einem lokalen Netzlaufwerk speichern.

Dann stellt sich nur die Frage, ob Du auch von außerhalb auf diesen Speicher zugreifen kannst, also eine Anbindung über das Internet möglich ist.

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Grundsätzlich  dürfen Sie eine Überwachungskamera auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus an beliebiger Stelle anbringen. Dieser Bereich ist nicht öffentlich zugänglich und in der Regel halten sich hier vertraute Personen auf.

https://www.secacam.com/de/ratgeber/videoueberwachung-rechtlich

Auch wenn sie vor Dieben und Einbrechern schützen können: Private  Überwachungskameras gehören nur auf das eigene Grundstück. Sie dürfen damit in der Regel weder Nachbarn noch Passanten auf öffentlichen Wegen filmen. Dies verstieße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das grundgesetzlich geschützt ist.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/mit-ueberwachungskameras-nur-das-eigene-grundstueck-filmen-12960

Die Benutzer der 2 Einsteller Pferde würde ich informieren.


ronnyarmin  04.10.2022, 12:15

Ergänzend würde ich Schilder aufstellen, dass der Bereich videoüberwacht ist.

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