BfD Überstunden können nicht abgebaut werden?

1 Antwort

In den Leitlinien zur Anwendung des Bundesfreiwilligendienstgesetz steht:

Freiwillige im BFD dürfen nur die in § 2 Satz 1 Nummer 4 BFDG genannten Leistungen erhalten. Zusätzliche Geldleistungen für geleistete Überstunden, Wochenend- und Feiertagsdienste oder aus anderen Gründen sind nicht vorgesehen. Für geleistete Überstunden ist ein entsprechender Freizeitausgleich zu gewähren. Etwas anderes gilt für eine etwaige Urlaubsabgeltung (s. LL § 13a Absatz 4)

mehr: Leitlinien zum BFDG - Aktuelles | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (bafza.de)

Du kannst nicht dafür bezahlt werden, solltest sie aber abbauen können. Und zwar im Verhältnis 1:1. Es ist denke ich mal irgendwo nicht rechtens, jemanden ohne Gegenleistung einfach so Überstunden machen zu lassen....

Darüber hinaus ist Seminarzeit laut Gesetz Dienstzeit. Wenn ein Bfd-Seminar auf einen Urlaubstag fällt, musst du trotzdem die gleiche Anzahl an Urlaubstagen bekommen:

"Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit. An den Seminartagen gilt die regelmäßige Dienstzeit des jeweiligen Tages als geleistet. Fallen Seminartage auf Tage, die ansonsten für die an dem Seminar teilnehmende Person in der Einsatzstelle dienstfrei wären, so erhält die teilnehmende Person die gleiche Anzahl an dienstfreien Tagen als Ersatz."

Woher ich das weiß:Recherche