Nach Zeitsoldat 8 Jahre eine Anstellung in der Justiz. Was erhält man vom BFD an Übergangsgebührnissen für die 3 Jahre? Evtl schon wer Erfahrung da gesammelt?
1 Antwort
Saz 8 bekommen keine 3 Jahre Übergangsgebührnisse, es sind 30 Monate.
§ 11 Abs 3 S 1 SVG
Die Übergangsgebührnisse betragen 75 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats
Aber:
Beziehst du neben den Übergangsgebührnissen noch ein Einkünfte aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, so kommt bei dir die so genannte Ruhensregelung zur Anwendung.
https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__53.html
Im Endeffekt dürfen die Brutto-Übergangsgebührnisse und das zusätzliche Brutto-Erwerbseinkommen zusammen nicht über der vorher bestimmten Höchstgrenze liegen. Ist das dennoch der Fall, dann werden die Übergangsgebührnisse um diesen "Ruhensbetrag" gekürzt. Also genau um den Betrag, um den die Höchstgrenze überstiegen wird.
So berechnest du den Höchstbetrag
- Endstufe deiner aktuellen Besoldungsstufe inkl. Zulagen
- Plus
- 1,5-fache Endstufe Besoldungsstufe A4
Liegt dein Gehalt aus Übergangsgebührnisse und Anwärterbezüge über diesem Behrag, so werden die Übergangsgebührnisse gekürzt bis zu diesem Höchstbetrag.
Meine Frage ist nun ob die Ruhensregelung da wirklich greift in dem Fall.
Man liest es im Netzt leider mal so und mal so
Außerdem muss ich mit einem Einkommen dann auch noch in Steuerklasse 6 gehen
Da ist auch nicht ganz klar welches dieser Einkommen
SaZ 8 beziehen aber 36 Monate Übergangsgebührnisse vom BFD 100%
So steht es bei mehreren Quellen und dies wurde auch vom BFD Berater gesagt.
Ein Praktisches Beispiel von jemandem der in der Situation wirklich ist oder war wäre am einfachsten für mich.
SaZ 8 beziehen aber 36 Monate Übergangsgebührnisse vom BFD 100%
Stimmt 36 Monate, in der Zeile verrutscht
Meine Frage ist nun ob die Ruhensregelung da wirklich greift in dem Fall.
Sobald du von deinem Dienstherrn Anwärterbezüge oder normales Gehalt beziehst greift die Ruhensregelung
Man liest es im Netzt leider mal so und mal so
Lies halt im Gesetz
Außerdem muss ich mit einem Einkommen dann auch noch in Steuerklasse 6 gehen
Ist ja auch ein zweites Gehalt
Da ist auch nicht ganz klar welches dieser Einkommen
Grundsätzlich ist das egal, denn die finale Steuer kommt mit dem Bescheid. Es herrscht eh Abgabeverpflichtung.
Allerdings bietet es sich an das geringere Gehalt in Steuerklasse 6 zu stecken um monatlich mehr zu haben.
Ein Praktisches Beispiel von jemandem der in der Situation wirklich ist oder war wäre am einfachsten für mich.
So einfach nicht möglich, da jeder andere Zulagen bekommt.
Nur so viel: es wird mehr sein als zur aktiven Dienstzeit
Es handelt sich dabei nicht um Anwärterbezüge.
Es ist ein normales Gehalt im öffentlichen Dienst.