Wie bekomm ich raus wo ein Häftling sitzt?

8 Antworten

Die Familie müßte wissen wo Dein damaliger Freund einsitzt.

Aus Datenschutzgründen wird dir ohne berechtigtes Interesse von Behördenseite nichts mitgeteilt werden.

Du kannst in Frage kommende Anstalten jedoch einfach mal anrufen, und versuchen einen Besuchstermin mit dem Gefangenen zu vereinbaren. Ist er dort nicht inhaftiert, werden die Beamten das dann auch so sagen.

Der Tipp Polizei, den die Nixblicker hier anführen wird dir nicht weiter helfen.


75justice75  01.02.2013, 14:49

Der Tipp Polizei, den die Nixblicker hier anführen wird dir nicht weiter helfen.

So sieht´s aus. Die Polizei hat doch mit den Gefangenen nichts mehr zu tun.

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bethala  02.02.2013, 12:54
@75justice75

Was der Eine zu dem Anderen sagt, hat mehr mit dem Einen zu tun als mit dem Anderen! Was der Andere versteht, wenn der Eine was sagt, hat mehr mit dem Anderen zu tun als mit dem Einen!

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Eine andere Möglichkeit wie die von fs122 wäre:
Ruf einfach in den nächstgelegen JVAen an und lass dich mit der Vollzugsgeschäftsstelle verbinden, die Beamten dort dürfen dir zwar keine Auskunft darüber geben, ob dein Freund in dieser JVA einsitzt, wohl aber ob er nicht einsitzt.
So findest du nach dem Ausschlussverfahren heraus, wo sich dein Freund befindet.
Klingt komisch ist aber so.
Ich wünsch dir viel Erfolg.

Frag bei der Polizei nach. Die dürfen Dir zwar keine Auskunft geben, aber können einen von Dir frankierten Brief weiter leiten. So kann auch der Bekannte selbst entscheiden, ob er Kontakt haben will oder damit einverstanden ist, dass Du ihn besuchst, bzw. den Inhaftierungsort kennst.


75justice75  01.02.2013, 14:54

Was hat denn die Polizei mit den Inhaftierten zu tun?

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lennier101  05.02.2013, 16:47
@75justice75

Schon mal was von polizeilichem Melderegister gehört? :-) Du kannst auch beim Einwohnermeldeamt fragen. :P

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75justice75  05.02.2013, 20:00
@lennier101

Fragen kannst du überall, bloß Auskunft wirst du keine bekommen.
Schon mal darüber nachgedacht das es so etwas wie Datenschutz in Deutschland gibt?

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lennier101  08.02.2013, 06:44
@75justice75

Ja, türlich. Wenn Du ein persönliches Anliegen hast, kriegst Du aber die Adresse von jemandem ohne Weiteres raus. Das Einwohnermeldeamt entscheidet darüber, ob es ein wichtiger Grund ist.

Außerdem habe ich den Tipp gegeben. Der Polizei einen Frankierten Briefumschlag zu geben. Und zwar mit der Bitte, den an den entsprechenden Knast weiter zu leiten.

Wenn die die Adresse draufschreiben, erfährst Du nix und der Datenschutz ist eingehalten. Der Insasse kann selbst entscheiden, ob er antwortet.

Diese Praxis ist gang und Gebe. Stell Dir mal vor, Du musst jemanden, der nicht seßhaft ist erreichen, weißt aber, dass er sich in der Gegend aufhält. Nicht selten wird beim örtlichen Sozialamt ein Brief hinterlassen.

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75justice75  08.02.2013, 18:31
@lennier101

Ja, türlich. Wenn Du ein persönliches Anliegen hast, kriegst Du aber die Adresse von jemandem ohne Weiteres raus. Das Einwohnermeldeamt entscheidet darüber, ob es ein wichtiger Grund ist.

Egal was du für Gründe hast, beim Einwohnermeldeamt bekommst du keine Auskunft über den Verbleib eines Gef., nicht mal als nächster Angehöriger

Außerdem habe ich den Tipp gegeben. Der Polizei einen Frankierten Briefumschlag zu geben. Und zwar mit der Bitte, den an den entsprechenden Knast weiter zu leiten.

Auch das macht die Polizei nicht. Briefe an die JVA weiterleiten, ist doch nicht die Aufgabe der Polizei, außerdem weiß die Polizei tatsächlich nicht welchen Gef. in der nächsten JVA einsitzen.
Ausnahme sind einige U-Gef. bei denen die Ermittlungen noch laufen

Diese Praxis ist gang und Gebe.

Bei Gef. ganz bestimmt nicht, ansonsten mache ich in meinen Dienst wohl entgegen aller Vorschriften.

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lennier101  12.02.2013, 16:21
@75justice75

Es ist nicht Aufgabe der Polizei, dem stimme ich voll zu. Aber manchmal findet man einen netten Beamten, der einem hilft und das ganze weiter leitet . Im Rahmen der Amtshilfe wird so was auch häufiger gemacht und verstößt meines Wissens nicht gegen geltendes Recht. Aber man sollte schon einen wichtigen Grund haben. Zu seinem alten Bekannten Kontakt aufzunehmen halte ich auch nicht für einen wichtigen Grund. Bei wichtigen familiären Angelegenheiten, z.B. Todesfall oder ähnliches sieht es schon ganz anders aus.

Aber ich kann Deine Bedenken sehr wohl verstehen, das der Rechtsbegriff "berechtigtes Interesse" bei Auskünften beim Einwohnermeldeamt super schwammig und ungenau ist. http://www.einwohnermeldeamt.de/ Und natürlich hast Du recht, dass man nicht erfährt, ob jemand gerade einsitzt. Da hast Du mich falsch verstanden. Man erfährt ggf. eine Adresse. Wenn er hinter schwedischen Gardinen einsitzt, bekommst Du natürlich keine Auskunft. Wäre ja noch schöner.

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75justice75  14.02.2013, 09:35
@lennier101

........manchmal findet man einen netten Beamten, der einem hilft und das ganze weiter leitet . Im Rahmen der Amtshilfe wird so was auch häufiger gemacht......

Ich muss dir nochmal widersprechen.
Die Polizei weiß nicht welche Gef. sich in den umliegenden JVA befinden.
Der Aufwand für die Polizei wäre auch zu groß jedesmal bei der jeweiligen JVA anzurufen und dann um Rückruf zu bitten, damit die JVA die Polizei über den Verbleib eines Gef. informiert, damit irgendwelche Briefe weitergeleitet werden können

Was soll das außerdem für eine Amtshilfe sein, wenn die Polizei Briefe an Gef weiterleitet und vor allem, wie kommst du darauf, das dieses häufiger vorkommt?

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Kennst du die Familie nicht? Die können Dir bestimmt weiterhelfen. Ansonsten kannst Du die Frage vielleicht auch der Polizei stellen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Dir Möglichkeiten sagen können. Aber zuerst solltest Du sicher sein, dass Du das auch wirklich willst. Dein alter Freund scheint sich ja sehr verändert zu haben. Viel Glück


75justice75  01.02.2013, 14:55

Was hat denn die Polizei mit den Inhaftierten zu tun?

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bethala  02.02.2013, 12:52
@75justice75

Tja, Was der Eine zu dem Anderen sagt, hat mehr mit dem Einen zu tun als mit dem Anderen! Was der Andere versteht, wenn der Eine was sagt, hat mehr mit dem Anderen zu tun als mit dem Einen! Was die Polizei damit zu tun hat? Sie können ihr vielleicht sagen wo sie sich hinwenden kann um mehr Infos zu bekommen! Die kennen eher die Anlaufstellen als ein Normalbürger - ganz einfach!

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75justice75  02.02.2013, 13:52
@bethala

Sie können ihr vielleicht sagen wo sie sich hinwenden kann um mehr Infos zu bekommen! Die kennen eher die Anlaufstellen als ein Normalbürger - ganz einfach!

Was für Anlaufstellen? Gefangene sitzen in einer JVA oder als Jugendlicher eben in ein JA, so einfach ist das.
So etwas muss man sich doch nicht bei der Polizei erfragen.

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bethala  03.02.2013, 00:05
@75justice75

Hast Du das mit dem Einen und dem Anderen nicht verstanden. Um der Sache eine Ende zu setzen - DU HAST RECHT.....

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