Geld von einem Süchtigen zurückfordern?
Hallo ihr Lieben,
Mein Ex-Partner schuldet mir noch eine 5-stellige Summe Geld. Allerdings sitzt er aktuell im Gefängnis und ist vermutlich auch noch Heroin-Abhängig.
Würdet ihr dennoch das Geld vom ihm zurückverlangen oder die Sache einfach ruhen lassen und damit abschließen?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Liebe Grüße
7 Antworten
Versuche zunächst mal einen Titel zu erwirken, der ist 30 Jahre gültig, nicht besonders teuer und in dieser Zeit kann viel passieren.
Wenn er in Haft ist bedeutet das nicht zwingend das er nicht zahlen kann. Sofern er regelmässig arbeitet kann es sein das er seine vorgeschriebene Rücklage erreicht, die darüber hinausgehenden Beträge sind zu einem Drittel pfändbar.
Ich würde versuchen es zurückzufordern. Wahrscheinlich hat er aber eh kein Geld mehr und du wirst leer ausgehen. Wenn du was schriftliches hast, ist das schonmal super. Du kannst es auch zurückfordern, solange er in der Haft sitz. Das spielt hierbei keine Rolle. Wenn Geld da ist, bekommst du es auch so schon.
Der Mahnbescheid würde auch wieder Geld kosten 😅 aber zumindest hätte ich dann längere Zeit etwas in der Hand 😅 aber Geld ist bei ihm aktuell definitiv nicht da 🙈
Oh Entschuldigung. Das war so mein Wissensstand. Ich hatte den Fall zum Glück noch nie. Wie ist es denn richtig? Da kann ich sicher auch noch was bei der Antwort lernen.
Die Gelder der Gefangenen sind in der Regel dreigeteilt. Wichtig ist der dritte Teil, das sogenannte festgelegte "Überbrückungsgeld", es beträgt in der Regel den doppelten Sozialhilfesatz die Höhe wird entspechend festgelegt. Über dieses Geld kann er nur in ganz besonderen Fällen verfügen und nur durch Genehmigung des Anstaltsleiters. Dieses Geld soll ihm die Zeit nach seiner Entlassung erleichtern bis alle notwendigen Behördengänge erledigt sind. Diese Geld ist unpfändbar.
Der zweite Teil nennt sich "Eigengeld". Als Eigengeld wird alles verbucht was er nicht durch seine Arbeit in der Haft erlangt hat, z. B. wenn ihm jemand Geld über weist. Eigengeld ist wie Überbrückungsgeld zu behandeln solange das Überbrückungsgeld noch nicht vollständig angespart ist.
Zuletzt kommt das sogenannte "Hausgeld". Dieses Geld steht ihm jederzeit zu freien Verfügung, meist wird es zum Einkauf in der JVA verwendet. Hausgeld ist in Regel nicht pfändbar.
Das Geld des Gefangenen ist gefünftelt. Es geht jeweils 2/5 auf das Überbrückungsgeld bzw. Eigengeld wenn das Überbrückungsgeld angespart ist. Ist das Überbrückungsgeld vollständig angespart wird der Rest seines Geldes als sogenanntes "freies Eigengeld" verbucht. Diese Geld ist vollständig pfändbar.
Es mag zunächst so scheinen das es sich dabei um kleine Beträge handelt, dabei sind das in der Regel kaum weniger als 100€, bei einem Gefangenen der einer regelmässigen Arbeit nachgeht.
Warum solltest du es auch nicht zurück fordern? 5-stellig ist außerdem ganz schön happig. Allerdings stellt sich die Frage ob du das auch nachweisen kannst wieviel Geld er dir schuldet und ob er überhaupt etwas zurückzahlen kann.
Verlangen kann man viel. Es dann auch zu bekommen ist eine andere Sache. Wenn er in Haft und heroinsüchtig ist wird er sowieso nichts haben.
Wenn Du einen Titel hast, kannst Du dreißig Jahre lang vollstrecken.
Hast Du keinen Titel, kannst Du ggf. einen erwirken.
Das ist nicht ganz richtig.