Eine Kündigung durch die neuen Eigentümer ist möglich und erfolgversprechend. Durch das schöne, neue Bad steigt sogar noch der Wert der Wohnung ;-)
Damit kannst du aktiv zum Familieneinkommen beitragen - und der Zuschuss von derzeit noch 200 EUR könnte dadurch entfallen - ist doch toll.
Da sich kein Verursacher feststellen lässt muss die Hausgemeinschaft komplett einspringen, die Rechnung also über die Hausverwaltung beglichen werden. Komischer Vermieter...
Die GKV bezahlt sowieso nur einen Festzuschuss, da spielt der Kostenvoranschlag eigentlich keine Rolle.
Bist du PKV-versichert, dann gilt deine Vereinbarung mit der Kasse, in der Regel wird dann alles komplett übernommen.
Wer ohne Grund stark runterbremst nötigt tatsächlich.
Der Hund muss sich erstmal bei der Polizei bewerben...
Ich sehe hier eine Uniformpflicht. Daran ist rechtlich nichts zu rütteln, und ist in anderen Branchen ebenso^^
Ist es nun eine Einladung, oder eine Vorladung? Oder vielleicht eine ganz gewöhnliche Ladung zum Termin? Lies dir doch die Hinweise in dem Schreiben durch, da steht doch alles drin.
Es gibt keinen Rücktritt von einem Mietvertrag. Wenn dir der Vermieter nun den Einzug in irgend einer Art nicht gestattet wird er vertragsbrüchig und macht sich in vollem Umfang schadenersatzpflichtig.
Ich würde hier sofort zu einem Anwalt gehen, der deinen Vertragspartner anschreibt, ihn auf die Vertragspflichten hinweist und ihn ggf. gleich mal abmahnt.
Selbstverständlich kann der Vertrag ab sofort wieder gekündigt werden.
Die Polizei schleppt von Privatgrundstücken nur bei Gefahr im Verzuge ab.
ist nach einem monat neu kauf kaputt
bist du irgendwie besoffen oder bekifft?
Sowohl Kreditkarten als auch Ebay ist nichts für Minderjährige...
Erfahrungsgemäß sind auch Motorradfahrer meistens ganz gut auf Fotos erkennbar.
Ein Blick in die StVO verrät, dass es das doch gibt.
Ist Google heute mal wieder kaputt oder wieso stellt man eine derart leicht googelbare Frage...?
Vermutlich hast du ein auffälliges Fahrzeug, mit richtig Bums und lautem Auspuff. So ein gaaanz tolles eben. Das stört einfach fast jeden irgendwann...
Wenn du mit der Verwarnung nicht einverstanden bist, dann bezahle sie nicht, ist doch dein gutes Recht.
Du kannst einem Betrieb auch nach unterschriebenem Ausbildungsvertrag absagen, das ist speziell bei Azubis kein Problem.
Mein herzliches Beileid zu so einer Beziehung.
Den offenen Vollzug wird er vorerst aus zweierlei Gründen vergessen können, denn erstens besteht ofenbar eine erhebliche Btm-Problematik, zum anderen ist er kein Selbststeller.
Hafturlaub zur Geburt halte ich für unwahrscheinlich. Das höchste der Gefühle wird sein, wenn er zur Geburt / oder kurz nach der Niederkunft ins Krankenhaus ausgeführt wird, d.h. in Begleitung von Beamten dort erscheint.
Eine heimatnahe Verlegung ist immer möglich, bedarf aber einer guten Begründung. Die Begründung, dass du sonst durchdrehst dürfte im Normalfall nicht ausreichen.
Nein, das ist kein Stalking, das ist Kindergarten.
Das solltest du am besten mit deiner Sachbearbeiterin persönlich besprechen.
Meine frage ist jetzt wie viel strafminderung er bei guter führung kriegen könnte
gibt hier leider keine Hellseher unter uns. Wir wissen noch nicht einmal, ob nach jugendstrafrecht verurteilt oder regulär.
Eine Abschiebung erscheint derzeit noch unwahrscheinlich, die Wahrscheinlichkeit steigt aber von Verurteilung zu Verurteilung an.