Bezeichnung rechtlich sichern?

2 Antworten

ist ja unterschiedlich,

Kids Events ist markenrechtlich nicht unterschiedlich zu KIDSEVENT.

Aber: Auch, wenn es fremdsprachlich ist - es ist rein beschreibend und kann als Wortmarke nicht geschützt werden. Als Wort-/Bildmarke ist zudem beim DPMA ebenfalls keine Marke mit dem Begriff geschützt.

Und: Wenn sie den Begriff unter ihrer Marke nutzen, dann hat er zudem nur zusätzliche beschreibende Wirkung und ist kein Teil der (geschützten) Marke.

Ich wäre an Deiner Stelle als ziemlich ruhig und würde denen kurz mitteilen, dass sich für beschreibende Begriffe kein ausschließlicher Schutz hinsichtlich des Markenrechts ergeben kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

GS2000  10.09.2024, 17:15

Es scheint auch eine Verwechslung vorzuliegen, da lediglich die Firma "KIDSEVENT" heißt und sich daher keinerlei Markenrechte ableiten lassen.

Diese Worte sind Freihaltungsbedürftig und haben überhaupt keine Schutzwert, da die Unterscheidungskraft vollkommen fehlt.

Ich wäre an Deiner Stelle als ziemlich ruhig und würde denen kurz mitteilen, dass sich für beschreibende Begriffe kein ausschließlicher Schutz hinsichtlich des Markenrechts ergeben kann.

Vorallem fehlen Markenrechte ohne Eintragung bereits schon grundsätzlich einmal und es besteht nichts was es zu Schützen geben würde!

Elena0114 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 17:24
@GS2000

Die Firma an sich heißt nicht Kidsevent, es ist nur ein Begriffen, den sie benutzen, wie z.B. "Sommerbetreuung". Also müsste ich kein Problem haben, oder?

Elena0114 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 17:22

Dankeschön, auch weil die Firma heißt ja gar nicht KIDSEVENT, sie benutzt nur diesen Begriff während sie bei Veranstaltungen auftretet. Vielen Dank für due Hilfe 🙏🏻

tinalisatina  10.09.2024, 17:35
@Elena0114

So ist es. Das wäre dann so ähnlich, wenn Edeka einen Getränkemarkt hat und anderen verbieten würde, ebenfalls das Wort zu nutzen.

Elena0114 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 17:42
@tinalisatina

Danke danke✨️ ich wünsche einen wunderschönen Tag

Kann man. Jedoch fraglich, ob es sich tatsächlich um eine eingetragene Marke handelt.

Du solltest Dich an einen Fachanwalt für Markenrecht wenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.