Bezeichnung rechtlich sichern?
Hallo, ich habe ein Problem.
Bin eine Freiberuflerin und ich heiße Elli's Kids Events. Ich biete Unterhaltung und Betreuung für Kinder bei Veranstaltungen an. Jetzt hat mir eine Genossenschaft, die XY Spaßzeit (generischer Name) heißt, geschrieben, dass KIDSEVENT als Begriff unter ihrer Marke steht und sie benutzen den Begriff bei Kinderbetreuung auf Veranstaltungen. Sie bitte mich Name zu wächseln. Muss ich das tun? Habe schon Mailadresse, Website und alles unter diesen Namen. Weil Elli's Kids Events ist ja unterschiedlich, zudem ist ja Kids Events eine Beschriebung. Kann man sowas echt sichern?
Danke.
2 Antworten
ist ja unterschiedlich,
Kids Events ist markenrechtlich nicht unterschiedlich zu KIDSEVENT.
Aber: Auch, wenn es fremdsprachlich ist - es ist rein beschreibend und kann als Wortmarke nicht geschützt werden. Als Wort-/Bildmarke ist zudem beim DPMA ebenfalls keine Marke mit dem Begriff geschützt.
Und: Wenn sie den Begriff unter ihrer Marke nutzen, dann hat er zudem nur zusätzliche beschreibende Wirkung und ist kein Teil der (geschützten) Marke.
Ich wäre an Deiner Stelle als ziemlich ruhig und würde denen kurz mitteilen, dass sich für beschreibende Begriffe kein ausschließlicher Schutz hinsichtlich des Markenrechts ergeben kann.
Dankeschön, auch weil die Firma heißt ja gar nicht KIDSEVENT, sie benutzt nur diesen Begriff während sie bei Veranstaltungen auftretet. Vielen Dank für due Hilfe 🙏🏻
So ist es. Das wäre dann so ähnlich, wenn Edeka einen Getränkemarkt hat und anderen verbieten würde, ebenfalls das Wort zu nutzen.
Danke danke✨️ ich wünsche einen wunderschönen Tag
Kann man. Jedoch fraglich, ob es sich tatsächlich um eine eingetragene Marke handelt.
Du solltest Dich an einen Fachanwalt für Markenrecht wenden.
Es scheint auch eine Verwechslung vorzuliegen, da lediglich die Firma "KIDSEVENT" heißt und sich daher keinerlei Markenrechte ableiten lassen.
Diese Worte sind Freihaltungsbedürftig und haben überhaupt keine Schutzwert, da die Unterscheidungskraft vollkommen fehlt.
Vorallem fehlen Markenrechte ohne Eintragung bereits schon grundsätzlich einmal und es besteht nichts was es zu Schützen geben würde!