Bezahlt die Bundeswehr meine Wohnung?
Ich habe noch keine Wohnung weil ich 17 bin, Wenn ich mir jetzt mit 18 eine Wohnung hole aber schon längst bei der Bundeswehr bin, Bezahlt die Bundeswehr mir die? Weil bei der Musterung hab ich nur gesehen das ich meine Wohnung dort anmelden muss und für mich klingt das als ginge das nur wenn ich vor meinem Dienstantritt eine Wohnung besitze.
4 Antworten
Bezahlt die Bundeswehr mir die?
Sicher nicht. Da geht es nur darum, ob du von der Verpflichtung zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften befreit werden kannst, und ob du Trennungsgeldberechtigter bist.
Als es noch die Wehrpflicht gab, war das so - vorausgesetzt, man hatte die Wohnung vorher selbst finanziert.
Aber Zeitsoldat ist grundsätzlich ein Beruf wie jeder andere. Ein ziviler Arbeitgeber zahlt ja auch nicht explizit eine Wohnung, sondern eben ein Gehalt.
Grundsätzlich ist jede Soldatin und jeder Soldat bis zum 25. Lebensjahr sowie Teilnehmende an dienstlichen Lehrgängen „kasernenpflichtig“. Sie sind demzufolge zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.
Das bedeutet deine neue Meldeanschrift ist die Kaserne.
Wenn du eine Wohnung hast (welche du von deinem Sold bzw. Gehalt bezahlst) und die Genehmigung als Heimschläfer kannst du die dort anmelden.
Die Bundeswehr wird dir jeden Monat einen Betrag auf dein Konto überweisen. Davon bezahlst du dann Dinge wie:
- Wohnung
- Wasser
- Strom
- Nahrung
- usw.
So funktioniert das.