Bewerbung: "Sind Sie aus der katholischen Kirche ausgetreten?"?

2 Antworten

Auszüge aus einem allerdings 2-3 Jahre alten Aufsatz zu dem Thema.

Das Problem steht und fällt mit der ausgeschriebenen "Verwaltungsstelle", siehe letzter Absatz. Ich habe die Begründung entsprechend ausführlicher gestaltet, da die Veröffentlichung (google Recherche) ggfls. auch Dritte interessiert.

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Das Grundgesetz garantiert in Artikel 140 den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften das Recht auf Selbstbestimmung. Kirchliche Arbeitgeber, zu denen auch der Malteser Hilfsdienst als katholische Einrichtung gehört, dürfen grundsätzlich in bestimmten Fällen verlangen, dass ein Bewerber dem eigenen Glauben angehört.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) haben in den letzten Jahren jedoch die Anforderungen an diese Ausnahmen konkretisiert. Nach dem EuGH-Urteil in der Rechtssache Egenberger (2018) darf die Religionszugehörigkeit nur dann als Einstellungsanforderung festgelegt werden, wenn dies eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung im Hinblick auf das Ethos der Kirche oder der Organisation darstellt.

Für eine Verwaltungsstelle, die keine direkten religiösen Aufgaben umfasst oder nicht in einer Weise das christliche Ethos repräsentiert, könnte die Forderung nach einer katholischen Konfession als Diskriminierung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) betrachtet werden, es sei denn, es gibt eine klare, legitime und verhältnismäßige Begründung dafür.

Fazit:

Für eine Verwaltungsstelle oder andere Tätigkeiten, die keine spezielle kirchliche Funktion oder Repräsentationsrolle beinhalten, dürfte die Frage nach dem Kirchenaustritt in der Regel nicht zulässig sein, da dies gegen das Diskriminierungsverbot des AGG verstoßen könnte. Eine Ausnahme kann dann vorliegen, wenn die Tätigkeit untrennbar mit der Verkündigung kirchlicher Lehre oder einer entsprechenden Darstellung nach außen verbunden ist.

Die Frage ist, kannst du nachweisen, falls du den Job nicht bekommst, dass du hier diskriminiert worden bist, so es denn auf dich zutrifft? Die Begründung wird sicherlich nicht in der Ablehnung stehen. So ist auch alles leider nur graue Theorie und besteht den Praxistest nicht.

Kommt auf die Konkurrenz, die Anforderungen und deine Qualifikationen an.

Wenn genug Konkurrenz mit gleicher Eignung und Religionszugehörigkeit vorhanden ist - wäre ein k.o. denkbar.

Ob sich bei Nichtberücksichtigung eine Klage nach AGG lohnt... Kirchenrecht ist immer noch speziell.