Bewerben bei der Polizei - Krankenakte..

7 Antworten

Hallo. Da du seid 2 Jahren oder Länger keine Medikamente mehr bekommst, und nicht umgekippt bist, brauchst du es nicht an zu Geben. Denn wer 2 Jahre auch bei echter Epiepsie Anfallsfrei ist, gild zunächst als gesund und darf auch Auto Fahren. Falls man dich speziell danach fragt, dann sage, man hatte es mal angenommen, aber das war wohl eine Fehldiagnose, zudem nehmen ich ....... Jahre auch keine Medikamente mehr und es war nie was vorgefallen.

Na ja, keine richtigen Krampfanfälle?

Wer Ohnmächtig wird un zittert, dass werden wohl echte Anfälle gewesen sein, es gibt so viele verschiedene Formen, zudem das EEG Verändert war.

Gesunde haben keine Anzeichen im EEG.

Aber das war eben mal und nichts anderes.

Du brauchst es wirklich nicht mehr mit Angeben.

Sollte was kommen, kannst du immer noch mit deinen Neurologen sprechen und dir ein Attest geben lassen von wann bis wann du schon keine Medis mehr brauchst, und auch, dass in der Zeit nie etwas Vorgefallen war.

Mache dich doch nicht verrückt. Zu zählst als gesund. Und nur das ist wichtig. Du kannst dich unbesorgt dort Bewerben. Und Erzähle nur etwas Darüber, wenn du Gefragt wirst. Rauskriegen? Ja, das ist für dem Arzt kein Problem, denn die Befunde liegen ja beim HA und den muss du Angeben. Aber dann kann man es immer noch richtig Stellen. Das wird schon. VW


kayo1548  28.02.2013, 23:38

"brauchst du es nicht an zu Geben"

das sieht die Polizei anders und es wird auch idr speziell im Gesundheitsbogen darauf hingewiesen.

"Zu zählst als gesund."

das sieht der Polizeiart im Einzelfall ebenfalls anders, da bei der polizeidiensltichen Untersuchung nicht nur der ist, sondern auch der "könnte evtl kommen" Zustand wichtig ist, d.h. es können da Leute durchfallen die momentan absolut gesund und Beschwerdefrei sind (und es ggf auch noch lange Zeit sind)

"Und Erzähle nur etwas Darüber, wenn du Gefragt wirst."

das wird ja mit dem entsprechendne Formular gemacht.

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Viel25wissender  01.03.2013, 13:06
@kayo1548

Und? Wer 2 Jahre Anfallsfrei ist, gild als gesund. Und dann braucht man es nicht merh Angeben. Er braucht es im Fragebogen nicht Aufführen. Hat der Arzt einen Verdacht durhc Befunde vom HA, kann der Fragestller das auch so Sagen. Ich hatte mal vor über 4 Jahren Ohnmachtsanfälle mit leichtem Zittern. Ob das nun Epilespsie war, weiß ich nicht. Ich bekam zwar Medikamente, aber seid über 2 Jahren wurden diese Abgestzt. Es kam nie wieder auch nicht während ich mal medis nahm zu solchen Symtomen. Dnach ist er über 6 Jahre Anfallsfrei. Und damit hat er die gleichen Chancen genommen zu werden wie jeder anderer. VW

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Epilepsie, so so...ich sag nur eins vorweg: "Nicht bekloppt machen lassen," dieses Wort wird gerne vorschnell von Laien und Ärzten in den Mund genommen, obwohl gar nichts ist! Viel mehr Menschen, als häufig angenommen, haben in ihrer Kinder- Jugenzeit(im Wachstum befindlich) einen oder mehrere von Ohnmacht begleitete Krampfanfälle. Häufig werden die Betroffenen dann im Anschluss an so einen Anfall neurologisch und kardiologisch auf den Kopf gestellt. Es werden Reflexe getestet, 24- Stunden EEG und 24- Stunden EKG gemacht, Ultraschall vom Herz nach Herzklappenfehler usw.. Dabei kommt am Ende meist nix raus, sprich o.B.(ohne Befund), manchmal gibt es auch Auffälligkeiten unmittelbar nach dem Anfall im EEG, dann aber meist nichts mehr. Bei manchen steht dann in der Krankenakte wie es wirklich ausging(o.B.) bei anderen Verdacht auf Epilepsie oder Epilepsie, weil mancher Arzt nicht zugeben will nichts als Ursache gefunden zu haben. Sind diese Menschen ausgewachsen, haben sie in aller Regel nieeee wieder einen Krampfanfall. Mir ging es genauso, ich war im Alter von 14 Jahren ohne Vorwarnung umgeknallt, hatte das Bewusstsein verloren, bin am Boden gelegen und hatte gekrampft. Nach einer viertel Stunde wurde ich unter der Anwesenheit von KRKW-Personal und meinen Eltern wach, wusste nicht was passiert war. Man nahm mich ins Krankenhaus mit und untersuchte mich ein paar Tage => ohne Befund. Dann hatte ich drei Jahre Ruhe, bis es mir wieder den Stecker zog. Diesmal schlimmer. Ich war 3 Tage bewusstlos, ehe ich wieder die Augen aufmachte. Auch diesmal stellten mich die Neurologen diagnostisch auf den Kopf. Man kam zu der feststellung, dass ich einen astreinen epileptischen Anfall gehabt hatte, konnte das auch am EEG erkennen, stellte aber wenige Tage danach keine Auffälligkeiten mehr im EEG fest. Zuletzt versuchte man einen Anfall zu provozieren, unter anderem mit einer Art Strobobrille, aber es kam nichts bei raus. Jahre später war ich zum Bund gegangen und war dort acht Jahre Zeitsoldat(SaZ08), heuer bin ich 38 Jahre alt, Vater von zwei Kindern und ich hatte seit meinem 17. Lebensjahr nieee mehr wieder einen Krampfanfall, Ohnmachtsanfall oder beides gleichzeitig.

Von daher nicht überreagieren, nur beantworten, was du auch explizit gefragt wirst. Es ist durchaus normal, wenn auch relativ selten, dass im Wachstum, Herz-Kreislaufsystem, wie auch Hirn- und Nervensystem temporär verrückt spielen und es zu Ausfällen kommt. Der eine hat ab und an Kreislaufprobleme(schwarz vor Augen), der nächste hat 'nen Krampfanfall, wieder andere haben ständig Mandelentzündung. Alles Probleme, die in 95% der Fälle beim Erwachsenen, nicht mehr auftreten.

Grundsätzlich darf man eine Krankheit verschweigen, wenn sie in dem jeweiligen Beruf keine Einschränkung darstellt. Das größte Problem ist meiner Meinung, das bei dir der eine Arzt dies sagt, der nächste das. Mit Epilepsie wärst du für den Polizeiberuf (und ich nehme jetzt einfach mal an, dass du Polizist werden willst..und nicht nur dort im Büro arbeiten willst^^) ungeeignet, was unter anderem daran liegt, dass du keine Waffe führen dürftest. Bei dir gibt es viele Unklarheiten, zum einen könnte es sein, dass du eine kindliche/juvenile Epi hast (hattest?) die ausheilt, dann sähe die Sache evtl. wieder ganz anders aus.

Warst du mal in einem Fachkrankenhaus für Epi (z.B Epilepsie-Zentrum Berlin-Brandenburg?) ...wenn nicht, würde ich dir das auf jedenfall empfehlen. Und was sind schon "richtige" Krampfanfälle...genauso wie es Anfälle mit Bewusstlosigkeit und zucke gibt, gibt es Anfälle ohne Bewusstlosigkeit oder ohne Zucken etc.

Ein richtiger Facharzt könnte dich auch wegen des Berufes beraten, so hab ich es damals auch gemacht. Man erspart sich unnötigen Ärger und hat dann Gewissheit.

Las Dir von Deinem Hausarzt oder besser noch von dem ehemaligen Neurologen bzw dem besagten Arzt der die Medikamente absetzte bei der Formulierung helfen.

Gesundheitlich fällst Du schnell durch bei der Einstellungsprüfung zur Polizei.

Ansonsten: Die Ärzte haben Schweigepflicht. Infos gehen nur mit Deiner Zustimmung raus.


thimsisi 
Beitragsersteller
 28.02.2013, 17:08

Ich hab echt Angst, dass egal wie ich es formuliere oder wer auch immer mir das bestätigt, das sofort ein Ausschlussgrund ist wenn ich das anspreche. Andererseits habe ich Angst, dass sie das rausfinden, wenn ich es nicht angebe. Muss man bei der Bewerbung nicht automatisch die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden? Und können sie sehen, bei welchen Ärzten ich war? Also nicht dass sie dann zb beim Neurologen skeptisch werden und nachforschen..?

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Maximilian112  28.02.2013, 17:58
@thimsisi

Es nützt nix wenn Du Dich durchmogeln willst und später erst rausfliegst!

Deshalb mein Rat mit dem ehemaligen Neurologen. Der wird ja wohl auch sagen können dass es eine Fehldiagnose (?) war und wie das Ganze im nachhinein einzuordnen wäre.

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Ja, das finden die raus und wenn du lügst wäre das auf jedenfall ein Ausschlussgrund.

Wenn da Epilepsie drinn steht ist das sicher nicht vorteilhaft; wenn aber die ursache unklar ist sicher auch nicht unbedingt.

Ich denke das beste wäre es, nochmal mit deinem behandelnden Arzt zu sprechen, der kann dazu sicher genaures sagen.


thimsisi 
Beitragsersteller
 28.02.2013, 17:15

Und wenn ich zum Arzt gehe und der mir nochmal bestätigt, dass ich keine Epilepsie habe, muss ich das dann bei der Bewerbung trotzdem angeben? War ja dann quasi ne Fehldiagnose...

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kayo1548  28.02.2013, 17:23
@thimsisi

gute Frage;

also ich denke es wäre da je nach Behandlung und co empfehlenswert da ein entsprechendes Gutachten mitzureichen. Wo genau willst du dich denn bewerben? Denn afaik haben manche Bundesländer auch was Gesundheit angeht konkretere Vordrucke die von Ärzten ausgefüllt werden; da könnte das dann auch eingetragen werden

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thimsisi 
Beitragsersteller
 28.02.2013, 17:39
@kayo1548

Für den gehobenen Dienst der Berliner Polizei, Schupo. Muss diesen Vordruck nur der Hausarzt ausfüllen? Und wie wahrscheinlich ist es denn, dass sie davon Gebrauch machen, dass ich die Ärzte von der Schweigepflicht entbinde?

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kayo1548  28.02.2013, 19:45
@thimsisi

Keine Ahnung ich finde den entsprechenden Bogen für Berlin grad nicht (kann auch sein das es den nicht im Internet gibt^^)

Wie wahrscheinlich das ist und was genau da nachgeprüft wird weiß ich nicht; Lügen würde ich aber auf keinen Fall, denn das kann auch noch lange Zeit später zur Entlassung führen.

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