Durch eine Trennung wird die Adoption auf jeden Fall nicht rückgängig gemacht. Eine Rückgängigmachung der Namensänderung soll meines wissens erst mit dem neuen Namensrecht möglich sein. Aber Genaueres dazu kann die dein zuständiges Standesamt sagen.

...zur Antwort

Ich vermute mal, du hast eine Haftstrafe von 6 Monaten bekommen, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, richtig?

Die Bewährung beginnt mit Rechtskraft des Urteils. Wenn im Termin die StA und du auf Rechtsmittel verzichtet haben, tritt sofort Rechtskraft ein, dann endet die Bewährung mit Ablauf des 17.06.2024. Wenn nicht allseits verzichtet wurde, tritt die Rechtskraft eine Woche später ein, es sei denn es wurden Rechtsmittel eingelegt.

Auf der sicheren Seite bist du allerdings erst, wenn du den Beschluss des Gerichts hast, dass die Strafe erlassen wurde. Es wird vorab geprüft, ob neue Verfahren vorliegen, und da reicht es schon, dass Ermittlungen laufen, dann wird der Erlass erst erfolgen, wenn die neuen Vorwürfe geklärt sind.

...zur Antwort

Ich habe schon viele Verhandlungen in Jugendsachen erlebt und normalerweise werden die Angeklagten gesiezt. Nur bei sehr jungen Angeklagte fragen manche Richter, aber dann mit der Formulierung "soll ich lieber du oder Sie sagen?"

Und die Antwort hat keinerlei Einfluss auf die Einschätzung.

...zur Antwort

Dass du von der Polizei nichts bekommst, stimmt.

Sollte es aber zu einem Gerichtsverfahren kommen, kannst du entweder einen Adhäsionsantrag stellen (dann wird die Zivilforderung im Strafverfahren mit abgehandelt), sofern der Beschuldigte nicht minderjährig ist. Oder es kann in einem Urteil dem Schuldigen auferlegt werden, die Summe an dich zurück zu zahlen (sogenannte Gewinnabschöpfung). Das könntest du bei Staatsanwaltschaft oder Gericht beantragen, falls es soweit kommt. Dann kümmert sich die Staatsanwaltschaft darum das Geld einzuziehen. Ein extra Zivilverfahren könntest du dir so ersparen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.