Bettwanzen Schuldfrage?


31.07.2024, 22:42

Nun hat der Mieterverein die Miete halbiert. Ich erhielt vom VM die Nachricht, binnen einer Woche auszuziehen, ansonsten wird er die Whg versiegeln.Er hat, wie er schreibt, "leider" keine Versicherung, die den KJ bezahlt.

Somit gibt er mir die Schuld für den Befall.

Nur merkwürdig: ich habe die Whg komplett eingerichtet übernommen ( inkl. Geschirr).

Die Möbel für alle Wohnungen der Pension werden auf Flohmärkten geholt.

In der ersten Nacht hatte ich lediglich eine Plastikbox mit gereinigter Nachtwäsche für diese Nacht und Kleidung für den Folgetag. Hausschuhe waren neu. Die Kiste stand im Bad.

Nachdem ich es ja wie bereits beschrieben, nach der ersten Nacht Befall gemeldet habe und er es abblockte, drängte er täglich darauf, dass ich meine Sachen, die ich ( er hatte es mir vor Einzug angeboten, meine Sachen dort zu lagern) in der Garage gelagert habe, " endlich in die Wgh zu holen".

Ich habe ihm gesagt, dass ich das durch den befürchteten BW-Befall nicht möchte, doch er und seine involvierte Familie liessen nicht locker.

Ich habe immer wieder was hochgeholt, es war vor Umzug ( was ja üblich ist) bereits gereinigt. Nachdem ich dann ja einige Tage später HINTER SEINEM SCHRANK die BW fand, ist es jetzt für ihn DIE GELEGENHEIT, mir "schriftlich" mitzuteilen, dass der Befall aus meinen Sachen kommt.

Nur seltsam: ich hatte vorher keine BW, auch die Fallen, die der KJ auf seine Anweisung in der Garage aufgestellt hat, sind befallsfrei.

Obwohl wir mitten in der Bekämpfung sind, wird trotzdem drauf gedrängt, dass ich alles von der Garage in die befallene Wohnung bringe, ABER susziehen soll. Das scheint sehr widersprüchlich.

Klar, sehr einfach für ihn.

Ausserdem habe ich jetzt erfahren, dass der BW-Befall evtl auch durch die am Gebäude lebenden Tauben kommen kann.

Hat von euch jemand Erfahrung mit solcher Rechtssache? Ich wäre froh um jeden Erfahrungswert.

Danke für ( ernst gemeinte) Rückmeldungen.

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt zwei neuere Urteile, dass der Vermieter die Kosten der Schadlingsbekämpfung zu tragen hat. Zum einen vom Amtsgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 30.03.2021, Az.: 35 C 5509/19 und zum anderen vom Amtsgericht Frankfurt, Az: 33 C 1888/21 vom 21.06.2021. Diese beiden Urteile deuten zumindest darauf hin, dass es sich in den nächsten Jahren, zumal Bettwanzen enorm auf dem Vormarsch sind, immer weiter etablieren könnte, die Kosten für die Beseitigung eines Bettwanzenbefalls, die schnell vier- bis fünfstellig werden können, den Vermieter tragen zu lassen.

Wie es sich mit Umzugskosten verhält, solltest Du einen Anwalt für Mietrecht fragen. Evtl. kann der Mieterschutzbund weiterhelfen.

Dekontamination von Bettwanzen ist schwierig. Wenn ein Gegenstand oder ein Kleidungsstück befallen ist, bekommt man Bettwanzen und ihre Nymphen kaum wieder raus. Entweder man schmeißt ihn weg. Klamotten kann man bei 90 Grad waschen UND auf heißester Stufe ca. 45-60 min in den Trockner geben (aber auch das tötet nicht sicher alles ab). Oder man tütet die Sachen ein und knotet sie fest zu. Dann kann man sie ca. 2 Jahre aufbewahren, bevor man sie wieder öffnet. Leider überleben Bettwanzen so lange ohne Blutmahlzeit. Ggf. hat der Schädlingsbekämpfer einen Ofen, wo er Gegenstände erhitzen kann. Ich kann aber nicht sagen, wie gut das funktioniert und ob das zuverlässig ist. Auch hier einen Anwalt fragen, ob der Vermieter das zahlen muss. Ggf. käme auch Mietminderung in Frage. Ebenso wäre die Frage, wie es sich mit doppelten Mietzahlungen verhält.

Die Argumentation des Vermieters finde ich hanebüchen. Wenn bei Einzug in die Wohnung bereits ein Befall besteht, dann muss er ja wohl schon vorher da gewesen sein. Klar, einzelne Tiere könnte man sich einschleppen, aber das dauert etliche Wochen, bis daraus ein größerer Befall wird. Wenn man Spuren etc. sieht (alles dokumentieren), dann sind die nicht von heute auf morgen entstanden. Viele Menschen sehen Wochen und Monate gar nichts. Ich denke nicht, dass der Vermieter damit durchkommen wird.


fionelle  11.08.2024, 23:17

Danke für den Stern! :-)

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Cassy0302 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 09:57

Hallo fionelle,

Ich nehme gie Anfrage sehr gerne an.

Muss ich, ausser der Bestätigung für den Kontakt noch etwas anderes tun?

Bin ja neu hier im Forum und Umgang mit Internet zählt nicht ganz zu meinen Stärken...

Rechtlich muss ich den Termin mit DMB abwarten.

Vor allem wegen der Drohungen.

Und eine möblierte Wohnung zu finden, die unbefristet vergeben wird, ist aktuell nicht ganz leicht. Das scheint der VM auch für sich zu nutzen.

Viele liebe Grüsse

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fionelle  04.08.2024, 23:56
@Cassy0302

Hallo Cassy,

habe gerade was geschrieben. :-)

Liebe Grüße.

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Cassy0302 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 21:08

Vielen Dank. Bist du Jurist oder Kammerjäger?

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fionelle  04.08.2024, 00:03
@Cassy0302

Auf keinen Fall würde ich weitere Gegenstände in die befallene Wohnung bringen. Drohe dem Vermieter ggf. schriftlich, dass er sich schadenersatzpflichtig macht. Der Schädlingsbekämpfer hat den Befall in der Wohnung nachgewiesen, nicht in der Garage.

Zum Thema "noch nie Bettwanzen gehabt": Ca. 50 % der Menschen reagieren gar nicht auf Bettwanzen, bekommen keine Hautreaktion. Der Vermieter kann also gar nicht wissen, ob die Wohnung vorher Bettwanzen hatte.

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Es ist nicht ganz so einfach zu beurteilen, welche Tierchen einen gestochen haben. Falls du kein Fachmann bist, oder dir nicht hundertprozentig sicher bist und das Internet ist dabei vermutlich kaum hilfreich. Welche Stiche du hast, geh erst mal zum Hautarzt. Auch aus Gründen der Beweissicherung. Und wenn dich doch etwas anderes plagt, ist es vielleicht nicht schlecht zügig zum Arzt zu gehen.

Wenn du einen guten Kammerjäger hast, bekommt der die Sache mit der Chemischen Keule mit ein wenig Glück in wenigen Minuten für ca. 100 Euro hin. So war es zumindest bei mir bei einer anderen Insektenplage. Gasmaske, zweikomponenten Kampfgasgranate, kurze Wartezeit und für immer erledigt.

Ein rechtsstreit mit Selbstbeteiligung oder ohne Rechtsschutz ist teuerer.

Ich würde es auf diesem Wege versuchen, statt mich langwierig zerstechen zu lassen.

Mindere die Miete und nimm das Geld für Kammerjäger, Beweissicherung und ggf. Arzt. Wenn dein Vermieter nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, wird er einsehen müssen, dass es sich auch für ihn nicht lohnt.

Streiten könnt ihr euch jederzeit, aber bis zum Abschluss des Verfahrens wirst du lange zerstochen aushalten müssen und zumindest mit viel Nerven bezahlen.

Und wenn es Wanzen sind, sei froh, denn es gibt auch Tierchen, die du nicht wieder los wirst.


Cassy0302 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 07:02

Hallo Buggless, danke für den Zuspruch.

Nach dem ich gestern massiv von meinem Vermieter beleidigt und bedroht wurde, musste ich erneut den DMB einschalten. Sollte ich nicht binnen einer Woche ausziehen, wird es "für mich hier richtig hässlich".

Er nehme lediglich 30% Minderung hin.

Er möchte gerichtlich wegen Verleumdung gegen mich vorgehen, da ich die Miete um 50% gemindert habe und Bettwanzenbefall hehaupte, obwohl gar keine mehr da sind.

Durch viel Hygiene, ein Zimmer wurde komplett leer geräumt, alle Leisten abgeklebt, waren beim 4. KJ-Termin mirgens am hellichten Tag keine mehr zu sehen.

In seinen mit vielen Rechtschreib-und Grammatikfehlern behafteten Schreiben teilte er mir mit, dass es sich "nur noch um Taubenzecken" handelt.

Bereits bei Einzug nach Verdacht auf BW habe ich ihm mitgeteilt, dass die Tauben BW und weiteres Ungeziefer verteilen.

Das haben er und sein befreundeter KJ abgewiesen.

Ich habe dies zum Glück von einer Behörde schriftlich.

Bettwanzen und Kakerlaken UND auch noch Taubenzecken.....(alles schriftlich)

Das in einer Pension mit Gaststätte.

Guten Appetit.

Liebe Grüsse und viel Kraft an alle Betroffenen.

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buggless  04.08.2024, 00:27
@Cassy0302

Nun die Situation sieht so wie du dass schilderst nun ganz anders aus.

Behörden sind eingeschaltet. Die werden dass machen, was oppertun ist, wenn sie keinen Ärger haben möchten. Denn dazu sind sie verpflichtet. Mehr aber auch nicht. Also eben das, was man sich von Behörden vorstellt.

Die Beweislage ist auch gesichert, aber nach den Aufgaben der Behörde, und nicht deinen Bedürfnissen. Bestmögliche Dokumentation schadet außerdem nie.

Du hast ein Zugeständnis des Vermieters bekommen.

Es sieht für dich also ganz gut aus.

Problem an der Sache, du hast ein Vergleichsangebot bekommen. Du musst dir natürlich schon überlegen, ob du das akzepierst oder ein Gegenangebot machst. Keine Sorge, wegen anfänglich höheren Kosten / Minderung und niedrigem Streitwert kann man das Risiko tragen, aber du musst es dir auf dauer überlegen was du kürzt und ob es das wert ist.

Ich möchte aus faktischen hygienischen Gründen jetzt nicht in deiner Haut stecken.

Das mit den Bettwanzen und den damit verbundenen Bissen geht ja noch. Aber von Tieren können unangenehme Dinge überspringen: Bayrische Zecken mit Gehirnhautentzündungen, und auch Pest, Corona sind berühmte Beispiele und natürlich kann auch harmloseres überspringen. Risiko und Schaden kann ich nicht bewerten, aber es ist eben so.

Bettwanzen ist nicht so einfach. Und mit Zecken und Kakerlaken hasst du nun Tierchen, die du viel schwerer los wirst und vermutlich mit einer Dauerbekämpfung auch nicht.

Ich würde mietmindern was ich kann und damit bestmöglich finanzieren, dass ich da rauskomme und das Zeug nicht an meine Freunde verbreite.

Mit viel Arbeit, Wegwerfen und Hygiene ist es auch verbunden. Und den vollen Schaden wirst du auch nicht herausbekommen. Aber wie gesagt, in deiner Haut möchte ich nicht stecken.

Einfach aus dem Bauch heraus, etwas mehr als dreißig Prozent ist meiner Meinung nach OK. Aber ich kann die Höhe nicht wirklich bewerten und würde stattdessen zusehen, dass ich da schnellstmöglich ohne Tierchen rauskomme.

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Cassy0302 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 10:08
@buggless

Hallo buggles,

ja, bin auch noch mit der Behörde bzgl der Textilreinigung in Kontakt.

Zum KJ: merkwürdig, dass er den Zusammenhang Tauben/BW vor Ort abgewiesen hat (wurde vom VM beauftragt, nicht von mir). Auf seiner Webside schreibt er, er würde Taubenbekämpfung durchführen - dise übertragen Taubenflöhe, Taubenzecken und Bettwanzen....ironisch ausgedrückt: leider kann ich lesen.

Allerdings wurde es mir durch einen anderen KJ bestätigt, dass ich in der ehemaligen Wohnung nichts hatte. Auch der VM der Übergangswohnung hat es mir bestätigt. Da hatte ich auch meine Bekleidung und Bettwäsche dabei. Von dieser bin ich ditekt in die befallene Pension gezogen.

Ich danke euch allen für euren Rat und Zuspruch.

Ward ihr selbst betroffen?

Wie bereits geschrieben, ist es aktuell nicht so leicht, eine mlblierte Whg zu finden.

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